Hallo erstmal,
bin neu im Forum, lese seit einiger Zeit interessiert mit. Ich habe am 10.02.2009 eine verbindliche Bestellung (VB) eines Mazda 6 SportKombi 2,5 TOP mit Navi in Festivalschwarz unterschrieben. Aussage des Händllers hinsichtlich Lieferzeit: März-April 2009. Auf der verbindlichen Bestellung ist ein Inzahlungsnahmepreis, die Finanzierungskonditionen und eine unverbindliche Lieferfrist "schnellstmöglichst" enthalten, die Annahme des Verkäufers erfolgte mit Unterschrift auf der VB. Anfang März erfolgte ein Anruf des Händlers, dass die Lieferung frühestens im Juli 2009 erfolgen kann und nunmehr eine Nachverhandlung über den Inzahlungsnahmepreis erfolgen muss. Ich habe kein Interesse vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Meine Frage: Gibt es "Leidensgenossen" oder Juristen unter Euch, die mir weiter helfen können. Ansonsten freue ich mich auf den Neuen, auch wenn es halt länger dauert. Vielen Dank schon mal im Voraus und ein schönes Wochenende wünscht Euch Thill.