Motorschaden

  • hallo Leute,mir ist heute der Zahnriemen gerissen,bei 120 KMH . Den hat die Werkstatt vor drei Monaten neeu gemacht und habe noch zum Glück 9 Monate Garantie auf den Wagen.

  • Hallo zolaolga,
    war die Werkstätte ein fMH oder eine Freie.


    War der Zahnriemen ein orig. Teil, was ich zwar nicht vermute.
    Jedenfalls waren da heftige Murkser am Werk.


    Da der Motor kein Freiläufer ist, sind ganz sicher die Ventile verbogen, Kipphebel gebrochen, usw.
    Jedenfalls wird's teuer.


    Bitte weitere Pfuscher fern halten!


    mfG
    hjg48

  • Ich denke, das ist nicht der Zahnriemen gerissen (dies eigentlich unmöglich), sondern wie üblich der Spanner hat versagt. Entweder haben die den Alten drin gelassen oder den Neuen beim Einbauen (Vorspannen) ruiniert.

  • Hallo,ich denke auch,das der nicht gerissen ist,ich konnte durch das kaputte Plastik die Spannrolle Sehen (denke ich),es war etwas oberhalb von den Spanner des Keilrippenriemens weiter innen,der guckte raus und war völlig schief,als ob der Stehbolzen gebrochen ist. Die Werkstatt ist eine freie,habe beim Kauf 400 Euro dazubezahlt für nen neuen zahnriemen,Wasserpumpe und Den Keilrippenriemen.Ich hatte aber ständig vorher ein Scheppern bei 2000 Umdrehungen(also ständig bei normalen fahren),es klang so,wie ein blech lose vom Auspuff,hatte es in der Werkstatt gemeldet,hatten aber keinen termin frei diese Woche,hätte montag dort einen Termin gehabt. Aber ich bin ohne Probleme seit dem Riemenwechsel 5000 KM gefahren.Habe den Wagen erst neu und bin gleich nach dem Kauf damit in den Urlaub gefahren.

  • Aus dem Grund wird mein nächster Wagen wieder einer mit Kette.


    Hab zwar mit meinem Diesel zum Glück nicht solche Probleme gehabt. Aber es trotzdem.... .


    Wobei ich es schon noch in Ordnung find, dass sich der Zahnriemen vorher zu Wort gemeldet hat. Wenn man noch die Ursaceh für das Geräusch gefunden hätte.....hätte es man abwenden können.

  • @joe kongo: Geh mal von Streiterrei aus! Die Werkstatt haftet zwar in sollchen fällen, gerade wenn die sich nicht an den Wartungsplan hält. Diesen kann übrigens jede frei Werkstatt inzwischen auch abrufen! Kostet aber wohl ein bißchen!
    Aber dennoch hat die Werkstatt an dem wagen etwas gemacht und verändert. Da der Keilriemen ausgetauscht wurde, denkt man der GRund ist klar. Aber dennoch wird es sicherlich ein Rechtstreit werden, wen die geschichte ausserhalb der Garantier läuft!



    Übrigen: Mazda muss auch Garantie leisten, wenn eine FREIE Werkatt die Wartung macht, sofern diese Originalteile verwendet und sich genau an den Wartungsplan hält !

  • Zitat

    [i]Original von Falcon[/i



    Übrigen: Mazda muss auch Garantie leisten, wenn eine FREIE Werkatt die Wartung macht, sofern diese Originalteile verwendet und sich genau an den Wartungsplan hält !


    Diese Aussage ist definitiv falsch. Es gibt mehrere Urteile von Gerichten wo dem nicht so ist. Gerade Mercedes hat mehrere Prozesse gewonnen in Bezug auf Garantieerlöschung wegen Wartung in einer Fremdwerkstatt.


    Hier gibt es noch keine einheitliche Rechtssprechung.


    Eine eventuelle Kulanz kann man bei Fremdwartung zudem erst recht nicht erwarten.

  • noby: Da liegst Du leider falsch!
    Denn die Gesetzte zum "Wettberwerb" sind klar formuliert! Und so sind alleine dieses Jahr 150 Urteile gefällt worden, in dem dem Kunden recht gegeben wurde! Maßgeblich ist aber, dass SÄMTLICHE TEILE inkl SCHMIERSTOFFE vom Hersteller bezogen werden, bzw genau die Wartungspläne ausgeführt wurden! Diese Wartungsplänen MÜSSEN vom HErsteller bezogen werden!
    Dann hat der Hesteller KEINE Chance die Garantie ab zu lehnen !

  • Der Stehbolzen von der Umlenkrolle oder Spanner ist gebrochen,laut aussage Werkstatt. Jetzt wollen die einen neuen Zahnriemen wieder drauf machen und schauen,ob er läuft,bekomm noch ne krise.Die haben noch nicht mal den Kopf runtergenommen.

  • Zitat

    Original von Mazda3_AT


    kannst du eine quellenangabe geben?


    Falcon hat Recht,
    war erst kürzlich im TV ein Thema.
    Jedoch nur solange es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt.
    Es muss auch nachgewiesen werden, dass strikt nach Hersteller Angaben gewartet wurde.


    Kulanz lehnen dann alle Hersteller ab, wenn auch nur einmal eine Fremdwerkstatt
    dran war.


    Alf

  • Zitat

    Original von Falcon
    Klar! Kannst meinen RA anrufen! :rolleyes:


    Ansonsten GOOGEL !


    Köln: AZ 12/2362008 Gegen VW
    Aachen: AZ 334/1222009 Gegen Toyota


    Falcon spricht aber nicht von gesetzlicher Gewährleistung sondern von der freiwilligen Herstellergarantie. Und da sieht es anders aus.

  • Also ich rede vorallem von der sogenannten WERKSGARANTIE !
    Also die Garantie, die der Händler / Hersteller gibt, wenn er ein Auto verkauft. Je nach Hersteller 1 bis 5 Jahre, VERTRAGLICH IM KAUFVERTARG festgehalten!


    Wobei das erste Jahr inzwischen seit 1988 vorgeschrieben ist!


    Und Du wirst in KEINEM Kaufvertrag sehen, dass dort die Wartung bei Mazda- VORGESCHRIEBEN ist!


    Diese ist dann 2005 (? Mit dem Jahr binich / Sind wir uns nicht sicher !!!!) durch die Gebrauchtteile bzw Gebrauchtwagen-gewährleistung erweitert worden.
    Daher ja auch immer wieder bei iBah diese Schwachsinnstexte "Nach Europäischen Recht muss ich ein Garantie ( Gewährleistung) von einem Jahr . . . bla, bla, bla! ! JEDER kennt ja diesen oder ähnliche Texte!


    Die Kulanz heisst ja soviel, dass es noch eine Regelung (welche auch immer!) gibt, die Außerhalb der Garantie"-Zeit" liegt!
    Und DA sieht es bei Mazda sowies leider erheblich schlecht aus, wenn Du auch nur einen Tag drüber bist !


    nun muste ich mir eben noch am Telefon anhören, das es da noch rechtliche Unterscheide zwischen Garantie und Gewährleistung gibt, aber das genau zu erklären, würde den Abend jetzt erschöpfen! Kann aber sicherlich jeder bei Wikepedia nachlesen, jedenfalls wer sich damit auseinander setzen will!

  • Hallo Falcon,
    der wichtigste Unterschied ist...


    Bei Garantie muss nicht der Käufer nachweisen, dass dieser Fehler bereits vorhanden war. Eine Garantie ist einen feiwillge Verpflichtung des Herstellers.
    Die gesetzliche Gewährleistung ist davon jedoch nicht betroffen.


    Meist wird ab ca. 6 Monate nach dem Kauf, die Beweislast auf den Käufer übertragen, was nat. erhebliche Nachteile hat.


    Also.
    lieber eine Hersteller Garantie, damit ist man immer auf der besseren Seite.


    Alf


  • Du bringst da etwas durcheinander:


    Die Neuwagengarantie zbs. bei Mazda 3 Jahre oder 100 000km gibt der Hersteller und nicht der Händler. Diese Art von Garantie ist auch keine Pflicht, auch nicht 1 Jahr sondern eine völlig Freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese Garantie unter seine eigenen Garantiebedingen stellen an die man sich halten muß sonst kann der Hersteller die Garantie verweigern. Die Garantiebedingungen von Mazda kannst Du in Deinem Bordbuch nachlesen.


    Die gesetzliche Gewährleistung (per Gesetz vorgeschrieben) beträgt 2 Jahre und gibt der Händler b.z.w. Verkäufer. Wobei die Gewährleistung nur für Mängel gerade steht die zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden waren. Tritt in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ein Mangel auf, geht man davon aus das dieser schon bei Übergabe bestand, außer der Händler beweist das Gegenteil.
    Ab dem 7. Monat gilt die Beweislastumkehr, d.h. man geht davon aus das der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand, der Käufer muß das Gegenteil beweisen damit der Mangel unter die Gewährleistung fällt. In beiden Fällen ist es nahezu unmöglich das Gegenteil zu beweisen daher nutzt die Gewährleistung lediglich in den ersten 6 Monaten etwas. An die Gewährleistung kann der Händler keine eigenen Bedingungen stellen, die ist gesetzlich geregelt. Und die Gewährleistung geht auch durch Fremdwartung nicht verloren.


    Kulanz ist überhaupt nicht vorgeschrieben, Sie ist lediglich eine Kundenfreundlichkeit und ohne jeglichen Rechtsanspruch.

  • Zitat


    Kulanz ist überhaupt nicht vorgeschrieben, Sie ist lediglich eine Kundenfreundlichkeit und ohne jeglichen Rechtsanspruch.


    Einen Aspekt darfst du aber dabei nicht vergessen: Da der Hersteller mit der Garantie wirbt und sie damit zu einem Verkaufsargument wird, hat man sicherlich Anspruch darauf, sie wurde einem ja zugesichert (auch wenn es immer diese Fußnoten dazu gibt, dass der Hersteller es selbst entscheiden kann). In der Praxis dürfte das wohl bedeuten, dass ein Einzelfall vor Gericht entschieden werden müsste, wenn der Hersteller einen eindeutigen Qualitätsmangel nicht auf Garantie behebn möchte.


    Wenn eine Garantiezusage des Herstellers tatsächlich überhaupt keine rechtliche Bedeutung hätte, dann könnte ja jeder Hersteller eine lebenslange Garantie geben und anschließend jeden Antrag einfach ablehnen mit dem Hinweis dass er es selbst entscheiden kann. Das dürfte vor Gericht wohl kaum Bestand haben - und wenn es von mir aus unlauterer Wettbewerb ist.

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