Eibach und 18"

  • Hallo,


    ich möchte nicht´s vom Bördeln hören. Mir geht es um das Gesetz! Wie sieht es aus, wenn ich mir 18" holen möchte? In den meisten ABE´s der Felgen steht doch bestimmt nur mit Serienfahrwerk!? Da muss ich doch dann mit den neuen Felgen wieder zur Einzelabnahme, weil ich 30mm Eibachs drin habe oder?
    Welche Erfahrungen habt ihr?


    LG

  • Wenn du eine neue Bereifung montiert hast die du noch nicht Eingetragen gelassen hast musst du die Abnehmen lassen.


    Wen ich richtig gelesen habe, hast du bereits Eibach Federn drin. Das ABE der Felgen gilt aber nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk.


    Also eine Abweichung.......somit ist das ABE nicht mehr Gültig!


    Das heißt nun für dich.


    Das du beim TÜV vorfahren musst und die Kombination Eibach Federn und 18" Bereifung auf Freigängigkeit usw. Überprüfen lassen musst.


    Ob du nun Bördeln musst oder nicht, hängt in erster Linie von der Einpresstiefe deiner Felgen ab.


    Ich hoffe das ich dir Helfen konnte. Falls jemand noch etwas Weis, bitte ergänzen oder Verbessern.

  • Hi,
    ich kenne keine 18" Felge, für den M6 mit ABE.
    Den meisten Felgen ist ein Gutachten beigelegt.
    In den meisten Gutachten steht drinnen, dass eine ausreichende Freigängigkeit
    der Rad-Reifenkombination herzustellen ist.
    Wie das zu berwerkstelligen ist, ist eine andere Sache.


    Ambesten du besorst dir das Gutachten von der Felge, die du haben willst und liest dich da durch, welche Auflagen der Hersteller der Felge angibt.


    Ein guter Reifenhändler wird dich da sicher auch beraten können, was du machen musst.


    Eine Abnahme durch den TÜV ist bei einer Veränderung der Felgengrösse immer notwendig.

  • Zitat

    Original von BunkerBert
    Eine Abnahme durch den TÜV ist bei einer Veränderung der Felgengrösse immer notwendig.


    Das ist sogar notwendig, wenn man auf der schon eingetragenen Felge eine andere Reifengröße fahren möchte, wie man sie vorher gefahren ist.

  • hi,


    ich musste meine 18" nicht eintragen, naja zumindestens von der seite von ATU aus :rolleyes:


    die frage würde mich aber auch interessieren ob da was gemacht werden muss bei einer tieferlegung? will H&R einbauen.


    MfG Igor

  • M-Teufel hat das doch sehr gut erklärt! Wenn du H&R einbaust MUSST du zur Abnahme.
    Bis jetzt ist ja alles original, sprich Serienfahrwerk, dafür gilt dann bestimmt die ABE deiner Felgen und für ATU ist alles gut. Da du aber von der Serie abweichen möchtest musst du es eintragen lassen.

  • Alles was keine ABE hat oder eine Typgenehmigung, muss abgenommen werden. Machst Du die Felgen drauf und hast ne ABE dafür, dann musst Du net. Hast Du darauf nen Reifen der net in Deiner Zulassung aufgeführt ist oder die entsprechende Tygenehmigung nicht vorliegt, dann muss diese Reifendimension abgenommen werden. Baust dann später ne Tieferlegung ein, muss das wiederum ebenfalls erneut abgenommen werden. A) Wegen der Tieferlegung selbst und ... B) Weil somit die ABE Deiner Felgen unwirksam wird, was wiederum aber unabhängig von den Reifen ist. Wenn diese einmal für Dein Fahrzeug zugelassen ist, dann ist das so, außer Du änderst extrem was am Fahrwerk und die Dinger schleifen, dann wird's Dir der TÜV auch net abnehmen, was aber wiederum dann ne Abnahme vom Fahrwerk wäre und diese Kombi da net passen würde.

  • Entschuldige, aber so Schwer ist das doch nicht.


    Alles was von dem ABE Abweicht MUSS erneut vom TÜV abgenommen werden, da das bestehende ABE bei einer Veränderung nicht mehr gültig ist.


    - ABE für 18" Felgen mit Originalfahrwerk + erlaubten Reifen = OK
    - ABE für 18" Felgen mit Veränderung am Fahrwerk = zum TÜV
    - ABE für 18" Felgen mit nicht erlaubter Bereifung = zum TÜV
    - ABE für 18" Felgen mit Originalfahrwerk + Spurverbreiterung = zum TÜV
    - ABE für 18" Felgen mit Originalfahrwerk + nicht erlaubten Reifen = zum TÜV
    - ABE für 18" Felgen mit Originalfahrwerk + nicht erlaubten Reifen + Spurverbreiterung = zum TÜV


    Grundsätzlich jede Veränderung am Fahrzeug muss Eingetragen werden mit Hilfe eines TÜV Gutachtens.


    ABE ist Eintragungsfrei so lange die Angaben der ABE nicht verletzt werden.
    ABE muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.


    ABE kann man auch Eintragen lassen wenn man möchte. Um sich den Papierkram zu sparen.


    Alles ohne ABE oder TÜV Gutachten wird über eine Einzelabnahme Eingetragen. Hilfreich sind dabei Traglast Gutachen bei Felgen, Material Gutachten bei Body Kits oder Kopien von bereits Eingetragen Teilen.


    Die Einzelabnahme ist aber auch immer eine Ermessens Sache des jeweiligen Prüfers.

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