Was nun machen ?? Mazda oder Anwalt

  • Ich habe 1 Mazda 6 von 2006 gekauft, 15 tkm selbst gefahren, 3 x DPF Lampe und Motorsteuerungslampe an, 1 x Kolbenkipper nach dem ersten aufleuchten ( nach 5 tkm neuer Motor mit 3000€ Selbstbeteiligung.
    Mein Mazda Händler schickt mich weg, angeblich habe ich die Wartungen nicht eingehalten.


    1. Habe ich kein Scheckheft bekommen
    2. habe ich das Auto erst seit km Stand ca. 85 tkm
    3. es ist nach zu lesen das die letzte Wartung wohl bei 80 tkm gemacht worden ist.
    4. hab ich stand heute ca. 99500 km runter. ich habe für das Auto 11.500€ bezahlt, zudem habe ich 3000€ für den neuen Motor bezahlt und nun habe ich wieder das Problem mit der DPF und Motorsteuerungslampe.


    Ich habe das Gefühl ich habe ein sogenanntes Montagsauto, ich habe noch keinen Monat ohne Probleme mein Auto am Stück fahren können.


    Ich hatte schon nen Riss im Kühler oder im Juni Riss des Schaltzuges (schalten geht noch immer äußerst schwer)



    was soll ich am besten machen??
    mazda anschreiben oder einen anwalt??
    wenn anwalt, kennt jemand einen guten anwalt dafür?
    ich weiss nicht mehr weiter, und das angeblich beste auto im adac langzeittest seit jahren geht mir langsam ins geld


    ich bitte um hilfe oder vvl um rat bei mazda fans, wohne in neukirchen vluyn und arbeite in essen..... falls jemand einen sehr guten händler kennt oder befreundet mit einem ist


    mfg

  • Zum Inspektionsintervall: alle 20.000km oder nach einem Jahr, deshalb ist nicht nur wichtig bei welchem km-Stand sondern auch an welchem Datum die Inspektion stattfand. Wenn du das nicht eingehalten hast, bleibst du wohl auf den Kosten sitzen.


    Wann hast du den Wagen gekauft?


    Hast du den Wagen beim Händler gekauft?
    Wenn ja hast du bei dem eine Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer unbedingt zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben.


    Wegen der Komplexität dieses Rechtsgebiets und den sich häufig ergebenden Abgrenzungsproblemen, ist zu empfehlen, stets einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen.


    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

    https://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/1036073.html


    Meine Fahrzeuge:

    1986-1989 Audi 80 L (EZ 1977)

    1990-1995 Nissan Micra 1.0GL Super (EZ 1989)

    1995-2002 Nissan Sunny 1.4 Jive

    2002-2008 Nissan Almera Comfort+ 2.2di

    2009-2019 Mazda 6 GH Dynamic 2.2di 185

    2019- Mazda 6 GJ Skyactive 2.2di 175 Sports-Line (EZ 2015)


    1997-2009 Suzuki DR800S (EZ 1993)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!