Gesetzliche Frage

  • Hallo Leute,


    ich habe mir jetzt meinen Erstwagen gekauft, einen Mazda 6 :)
    und ich wollte wissen ob es erlaubt ist die Windschutzscheibe und die beiden vorderen Fenster sehr leicht zu Tönen.
    und ob das vielleicht eine schlechte Idee ist, weil ich noch ca 1 Jahr Probezeit habe.


    Meine zweite Frage wär ob man die Heckleuchten lasieren darf, weil ich habe noch nie einen Mazda 6 gesehen mit Lasierten Heckleuchten.


    Ich danke im Voraus :thumbup:

  • Bei beiden Fragen... wenn du eine passende ABE oder ein passendes TÜV Gutachten hast, ist es erlaubt.
    Hast du weder ABE noch TÜV Gutachten, ist es nicht erlaubt.


    Bei beiden "Tuning" Maßnahmen droht eine reale Gefahr (Rücklicht z.B. schlechter sichtbar und deswegen aufgefahren...) so dass die Gefahr vom Erlöschen der BE droht mit der Folge, dass du ein Fahrzeug ohne BE in der Probezeit bewegst.... es besteht sogar die Gefahr, dass dich die Haftpflichtversicherung in Regress nimmt, wenn es z.B. bei einem Auffahrunfall zu Problemen kommt....

  • also
    ja man darf die vorden scheiben tönen, aber nur zu einer sehr geringen % zahl und NUR von einer FACHWERKSTATT!!
    selbst lasierte rückleuchten sind meines wissens verboten, da dies eine bauliche veränderung des teils ist und somit die originale ABE des bauteils erlischt,
    du könntest dann mittels einer einzelabnahme ein sogenanntes lichtgutachten machen, aber die kosten hierfür werden dich zum weinen bringen ;)
    außerdem finde ich das bei dem blau die "klarglas" rücklichter sehr gut passen ;)

  • Hi,


    zum Thema lasierte Rückleuchten gibt es derzeit meines Wissens kein gäniges zulässiges Verfahren, welches mit einer allgemeinen Betriebsgenehmigung oder einem Teilegutachten nach § 19 ausgestattet bzw. zugelassen ist. Du kannst deine Rückleuchten lasieren, dann steht dir aber der Weg zum TÜV an um eine Lichttechnischeabnahme und eine Einzelabnahme nach § 21 durchzuführen. Dann kriegst du vom jeweiligen TÜVer ein Zulassung und kannst damit Legal fahren. Die Kosten lagen vor paar Jahren vom TÜV her bei ca. 250 €, wes wegen ich dann doch bei Original blieb. :P


    Die sogenannten Sonnenkeile sind an der Frontscheibe zulässig, solange sie meines Wissens nicht einen Wert von 10 % der Frontscheibe überschreiten, hierzu gibt es dann auch eine Besätigung bzw. ABG, damit hast du auch keine Probleme beim TÜV. Die nachträgliche Tönung der kompletten Frontscheibe und Seitenscheiben ist in Deutschland derzeit nicht zulässig, egal, wie leicht sie getönt wird. So ist es jedenfalls, wenn du Folie benutzt.


    Es gibt aber wohl ein Verfahren ohne Folie, von der Truppe ohnefolie.de. Hier ist angeblich auch das Beschichten der vorderen Scheiben zulässig wegen eines Gutachtens und der damit zuerlangenen Abnahme, aber ich hab keine Ahnung, inwiefern die Aussagen stimmen.


    Zitat

    Seitenauszug von ohnefolie.de:


    Wir bieten ihnen als einziges Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit ihre Fahrzeugscheiben auch im vorderen Bereich auf legalem weg zu tönen. Sie erhalten von uns neben der Tönung auch das Gutachten, dass sie benötigen zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Denn nur was in den Papieren steht darf auch am Fahrzeug vorhanden sein! Märchen wie e-Prüfzeichen oder ähnliche Versprechungen und Prüfzeichen sind in dem Bereich der Scheiben nicht gültig, Nur ein geschriebenes Gutachten vom TÜV und ein Gutachten zur Erteilung der Einzelgenehmigung gemäß §15 FTV ermöglicht dies.

  • Um noch mal auf das Tönen der FRONT und vorderen Seitenscheiben zurück zu kommen:
    Hier wird leider oft ZWEI verschiedene Tönungs-Verfahren in einen Topf geschmissen! Nämlich einmal die Colorverglassung (Welche auf Grund der Fahrzeug ABE erlaubt ist!) und das Tönen mit Folie oder speziellen Spray oder Tauchverfahren (Fluten)!
    Die letzteren Verfahren sind in Deutschland (und Teilwesie EU!) NICHT erlaubt! Egal wie hoch die Tönung ist!
    Ja, es gibt Leute, die mit einem Attest einer Sonnenlicht Allergie einen Becks-Tüv gefunden haben und dies haben eintragen lassen! Dennoch ist es NICHT erlaubt, da es in der Straßenverkehrs-Zulassungverodnung NICHT VORGESEHEN ist! Und auch eine Eintragung legalisiert die NICHT!


    Es wird oft von so und so viel Grad / Prozent Tönung die erlaubt ist gesprochen! Komischer weise, beruft sich da NIEMAND auf die Straßenverkehrs Zulassungsverordnung. Achtet mal drauf!
    Schaut man da aber mal rein, so wird mein KEINE max Tönungsstufe oder Tönungstiefe finden! Warum?
    Nun, was bedeutet denn ein Tönung von z.B. 5 %? Ist das 5 % Licht wird durchgelassen? 5% wird "gefiltert"? 5% Abdunklung? Jede Folienfirma verwendet ein anderes Verfahren, um den Tönungsgrad dem Kunden schmackhaft zu machen!


    Wer sich übrigens darüber mal Gedanken macht, der wird feststellen, dass bei einer Tönung die Kommunikation durch Blickkontakt verloren geht! Alleine deswegen ist es schon UNKLUG diese Scheiben zu tönen. Ist ürbigens ein Grund in der USA, warum es soviele Vorfahrts-Missachtuns-Unfalle gibt


    Das von "ohnefolie.de" oder "NoLimits.de" Angesprochene Verfahren ist übrigens inzwischen auch bekannt beim TÜV und viele Tüver tragen diese ebensowenig ein. Daher geht "No Limits" inzwischen eigenen Wege: Sie lassen es bei EINEM bestimmte PRüfer eintragen! Warum wohl?


    Auch sollte man sich fragen, was FTV sein soll? Meinten die vielleicht FzTV? Dann stellt sich aber die Frage, was die "Fahrzeugteileverodnung" mit einem Zulassungsverfahren zu tun hat!
    Unser "Lehrmeister" war übrigens FEST der Meinung, dass hier für jeden Fahrzeug-Typ ein Gutachten ersrellt werden müßte, da die Scheiben sich in der Grundtönung (Colorverglassung) ja unterscheiden!


    Dies Auskunft ist ürbigens BRANDAKTUELL von einer Fortbildung für Folierungsfachleute! Ebenso Brandaktuell ist, dass Unternehmen, die sich keine "Belehrung" vom Kunden auschreiben lassen, im zweifel mithaften!


    Übrigens: Wer eine Sonnenallergie hat, darf im Deutschen Strassenraum KEIN VERKEHRSMITTEL FÜHREN! Genauso, wer den zweiten Herzinfakt hatte! Wissen die wenigsten!
    Also kann es auch sein, dass wenn Ihr sowas macht, dass Euch bei einem gut Informiteren Polizisten bei der nächsten Kontrolle der FS eingezogen wird! :)


    Ach ja, und "Lasieren" der Rückleuchten ist auch nicht erlaubt, auch wenn viele Unternehmen damit rum prahlen, dass ja die e-Prüf-Nummer erhalten und sichbar bleibt!

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