ich könnte brechen

  • Hallo Forumsgemeinde,


    im Moment kann ich garnicht soviel essen, wie ich kotz...... könnte.
    Musste heute auf dem Weg in den Feierabend verkehrsbedingt halten, der Fahrer hinter mir kam auch rechtzeitig zum Stehen, alles gut dachte ich.
    Aber dann kam ein Fahranfänger mit einem alten T4 dem etwas runtergefallen war und er es aufheben wollte, so seine Aussage bei der Polizei und ist meinem Hintermann ungebremst aufgefahren und hat den Opel regelrecht weggeschubst auf mein Heck.
    Den bitteren Rest könnt ihr euch bestimmt denken.
    Nach meiner Einschätzung hält sich der Schaden zwar in Grenzen aber trotzdem bin ich stinkig.
    Ein Jahr alt der Bolide und nur wegen der Unaufmerksamkeit dritter, nun ein Unfallschaden.
    Morgen habe ich ein Treffen mit einem Gutachter beim Händler, mal sehen was rauskommt.


    So euch allen wünsche ich einen besseren Feierabend, ich geh jetzt heulen :-(((


    Gruss
    Jürgen

  • Na dann hoffe ich mal für dich, dass sich der Schaden in Grenzen hält.
    Aus eigener Erfahrung muss ich aber leider sagen, dass oft mehr kaputt ist, als man sieht.
    Heckschürze, Stoßfänger, Parksensoren, Kamera und vielleicht sogar RVM kann ja alles betroffen sein. Und das Gelersch ist ja alles andere als günstig...
    Edit: Ich seh gerade, du hast Satin-Weiß. Das ist doch genauso eine undankbare Farbe wie Rubinrot...

  • Danke an KravMaga und Maggus für das Mitgefühl !!!


    Und es ist genau (bei der ersten Besichtigung durch die Werkstatt heute) so gekommen wie Maggus vermutet hat, denn alles in deiner Aufzählung ist eingetreten und wer weiss was der Gutachter morgen noch findet.
    Da war ich wohl im Schock zu optimistisch.

  • Mein aufrichtiges Beileid.
    Ich glaube ich hätte den T4 Fahrer an Ort und Stelle gelyncht.
    Auch wenn das die Versicherung bezahlt ist es immer grosse Sch... wenn einem so etwas passiert. Die Rennerei und den Stress wegen der Schadesregulierung, Werkstatt und nicht zu vergessen den Wertverlust bezahlt einem niemand und ist extrem ärgerlich.

  • Hallo Dieselknecht,


    das ist natürlich extrem ärgerlich und die ganze Rennerei geht einem tierisch auf den Sack!


    Denk dran, du hast ein Anrecht auf einen gleichwertigen Ersatzwagen, solange dein KFZ nicht repariert ist! Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers und lass dich hier nicht mit einem kleineren Wagen abspeisen, dat machen die gerne um die Kosten zudrücken!


    GANZ WICHTIG, lass durch den Gutachter den Wertverlust des Fahrzeuges ermitteln! Den es liegt bei dir vermutlich ein merkantiler Minderwert vor, da du im Falle der Rückgabe oder des Verkaufes nur noch einen geringeren Verkaufserlös erwarten kannst! Es muss nur ein erheblicher Schaden vorliegen, dieser liegt vor, wenn es nicht nur ein Bagatell- oder nicht nur Blechschaden ist (z. B. ein Schaden an der Außenhaut oder an Anbauteilen, der mit einfachen Mitteln so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand vollständig wiederhergestellt wird). Die Faustregel sagt, ein merkantiler Minderwert kommt in Frage, wenn die Reperaturkosten 10 % des Fahrzeugwertes übersteigt oder erreicht, bei "Jahres"wagen wird auch von einer 7 % Hürde ausgegangen! Es gibt ja zum Glück keine starren Fristen mehr für den merkantilen Minderwert, wie früher nicht älter als 5. Jahre und nicht mehr als 100.000 km gelaufen ist, sprich gilt auch noch für GG/GY/GH. :P


    Sprich: Nehmen wir einen Fahrzeugwert von 35.000 Euro an, die Reparatur kostet 4.500 €, dies entspricht 12,86 % (reine Annahme, dann würde ein merkantiler Minderwert vorliegen)


    Falls du deinen merkantilen Minderwert berechnen willst, dann hast du zwei Berechnungsmethoden zur Auswahl! Die vom Gerichten anerkannte und eingesetzte Berechnungsmethode nach Ruhkopf und Sahm: Die Berechnung des Minderwertes (M) erfolgt aus den Beträgen für Reparaturkosten (R) und Wiederbeschaffungswert (W) sowie aus dem Fahrzeugalter in Jahren (A)


    Formel: M = {[(2xR)/(55xW)] + [29/550] - [A/100]} x {R+W}


    Rechnung auf Basis des obigen Beispieles: {[(2x4500)/(55x35000)] + [29/550] - [1/100]} x {4500+35000] = Minderwert 1.872,39 Euro


    Es gibt dann noch die vom BGH abgelehnte Berechnungsmethode von Halbgewachs und Berger, diese wird heute häufig von Gutachtern genutzt: Minderwertes (M) aus der Laufleistung des Fahrzeugs in 1.000-km (L) und dem Betrag der Reparaturkosten (R).


    Formel: M = [(117-L) / 500] x R


    Rechnung auf Basis des obigen Beispieles mit einer angenommenen Laufleistung von 24000 km


    Berechnung: [(117 - 24)/500] x 4500 = Minderwert 837,00 €


    Die Versicherungen drücken aber nicht gerne den Wertverlust ab, sprich, Sie weigern sich dir diesen auszuzahlen! DA musste dann mal ein bissl drängeln und am Besten du bestehst auf die Berechnungsmethode von Ruhkopf und Sahm, da kommt meistens mehr bei rum!


    Ich wünsch dir viel Glück und nen baldiges repariertes KFZ!


    Gruß

  • Ich würde, wenn ich die Möglichkeit hätte, den Nutzungsausfall kassieren statt einen Mietwagen zu nehmen. Nur Bares ist Wahres. Man muss nur glaubhaft machen, dass man die Absicht hatte, das Fahrzeug in der Reparaturzeit zu nutzen. Steht einem allerdings nicht zu, wenn man beispielsweise einen Zweitwagen zur Verfügung hat.


    Bei dem merkantilen Minderwert, wünsch ich viel Spaß beim Erstreiten. Wenn da genauso Hohlbirnen bei der Versicherung sitzen wie bei meinem Gegner letztes Jahr, such dir nen guten Anwalt. Ich hab bis heute kein Geld gesehen und das Landgericht glänzt auch nicht gerade durch Schnelligkeit. Verkehrsrechtsschutz ist stark zu Empfehlen. Da kommen oftmals die geilsten Aussagen/Ausreden.

  • Seviii: Das ist doch mal ein Informativer und sehr hilfreicher Beistrag :thumbup:
    Ich überlege gerade wie ich den denn wieder finde falls es mich bzw mein 6er mal erwischen sollte :whistling: :?:

    Ich schlage Copy & Paste in ein Word-Dokument vor :P :D


    Bei dem merkantilen Minderwert, wünsch ich viel Spaß beim Erstreiten. Wenn da genauso Hohlbirnen bei der Versicherung sitzen wie bei meinem Gegner letztes Jahr, such dir nen guten Anwalt. Ich hab bis heute kein Geld gesehen und das Landgericht glänzt auch nicht gerade durch Schnelligkeit. Verkehrsrechtsschutz ist stark zu Empfehlen. Da kommen oftmals die geilsten Aussagen/Ausreden.

    Genau das ist das Problem, du hast einen Anspruch drauf, aber die Versicherungen wollen dir einfach dieses Geld nicht auszahlen, weil das Auto doch repariert wird. Sie wollen oder können einfach nicht verstehen, dass ein repariertes Fahrzeug, keine unfallfreies Fahrzeug ist. Es wird immer ersichtlich sein, dass es sich um einen Unfaller handelt udn gerade die Autohäuser drücken da sehr die Preise! Gerne wird ja auch gesagt, dass laut BGH ein fachgerecht repariertes Fahrzeug als unfallfrei gilt, das Problem ist aber, dies gilt nur für optische Schäden (instandgesetzte Schadhafte Lackstellen/ Schürzen/ Beulen) und es gilt als unfallfrei, wenn die Teile komplett ausgetauscht werden. Das BGH stellt hierbei, wie die Vereinigung der Gutachter schon festgestellt hat, nur auf optische Schäden und den damit verbundenen Minderwert ab, aber sobald ich aus dem Blech was rausschneide ODER ein Bauteil ausbeule, habe ich immer einen technischen Minderwert, da das Material nicht mehr dem Werkszustand entspricht. Die technischen Minderwerte sind auch um einiges höher angesiedelt, da Sie eindeutig und nachhaltig in die Fahrzeugsubstanz eingreifen, aber diese Minderwert bekommt man in den seltensten Fällen durch, da hier ein wirklich tiefgreifendes Gutachten erstellt werden muss und das lohnt nicht für den normalen PKW.


    Verkehrsrechtsschutz und ein Verkehrsrechtsanwalt sind wichtige Dinge, den ein guter Anwalt kann auch bei Gericht einwenig Druck aufbauen, damit der Sachverhalt zügig abgehandelt wird. Das Problem ist aber, man muss hier, falls die Versicherung von sich aus nicht zahlen will, wirklich einen langen Atem haben. Spätestens vor Gericht werden Sie anfangen, mit Anträgen und Verlängerungen um sich zuwerfen um Zeit zuschinden.


    Ich hab das Verfahren übrigens auch selbst, von A bis Z durch, und konnte mir nach 2 Jahren endlich vorm Landgericht die Bestätigung holen, dass die VHV den Minderwert auszugleichen hat. Damit war der ganze Spaß für die VHV dann ziemlich teuer :P Da kamen dann so schöne Ausreden damals, wir haben ja schon die Reparatur von 6.000 € bezahlt und den Leihwagen von 2.500,00 Euro und und und...


    Jetzt nur noch das Verteidigungsverfahren gegen die Unfallgegnerin (polizeilich ermittelte Unfallverursacherin) gewinnen und das Kapitel ist endlich geschlossen... die klagt nämlich gegen mich auf Schmerzensgeld,... :evil: :evil:

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