Alu -Pedalerie

  • Hallo zusammen :)


    Ich hoffe, es kann mir mal einer etwas Klarheit rein bringen...


    Ich würde gerne die Alu-Fußstütze bei meinem 6er verbauen (lassen), da ich diese für sehr sinnvoll erachte.


    Nun steht bei Mazda.de auf der Homepage "erst ab VIN 167232" Teilenummer BHR1-V9-095 -> meiner hat VIN 165XXX also ist nicht.
    Bei Mazda.fr steht aber Teilenummer BHR1-V9-095 "ab VIN 137590" -> die dürfte ich (in Frankreich verbauen)...
    Um die Sache noch interessanter zu machen:
    In Österreich unter Mazda.at ist GAR KEINE Einschränkung... alles das gleiche Teil

  • Ivocel


    Hat dein 6'er ein Automatikgetriebe ? Die FIN Einschränkung bezieht sich nur auf die Automatik Modelle.
    "Bitte beachten Sie die FIN-Abgrenzung für Modelle mit Automatikgetriebe"


    Das Problem mit der FIN Einschränkung hatte ich vor kurzem bei meinem GH auch gehabt, da ging es allerdings um den Pedalsatz. Da der Pedalsatz ( Kupplung, Bremse, Gas ) ein passendes Teilegutachten für das entsprechende Fahrzeug benötigt.
    Die Fußstütze benötigt allerdings kein solches Teilegutachten, da eintragungsfrei. Ich denke mal das wird beim GJ genau so sein.


    Gruß
    Krav Maga


    Ein und dieselbe Art.Nr. ( BHR1-V9-095 )
    Mazda 6 Alu Fußstütze original nur für Automatikgetriebe GJ ab 08.2012
    Mazda 6 Alu Fußstütze original nur für Schaltgetriebe GJ ab 08.2012

  • Ja, habe Automatik und einen Kombi :)
    Demnach dürfte ich die lt. der Mazda Homepage nicht verbauen.
    Eine französische oder aber aus Österreich schon...


    Was mich aber verwundert, da alles die gleiche Teilenummer ist und wir in Europa einen freien Warenverkehr haben...demnach dürfte ich mir die Österreichische kaufen und einbauen, was mit der "deutschen" nicht geht... Obwohl es das identische Teil ist.


    Was soll denn dieser Käse?????


    Habe meinem fMH auch schon mal drauf angesprochen, weil die Fußstütze erachte ich als sehr sinnvoll, vor allem, wenn ich an meinen alten Volvo denke, wie der da bei der Fußstütze aussah :D

  • Zitat


    Demnach dürfte ich die lt. der Mazda Homepage nicht verbauen.
    Eine französische oder aber aus Österreich schon...


    Das hat ja nix mit dürfen oder nicht dürfen zu tun.


    Es gibt nur zwei Möglichkeiten:


    A) Mazda Austria und France haben diesen technischen Hinweis vergessen. Somit wäre MMD richtig und es geht net.


    B) MMD hat diese Einschränkung fälschlicherweise gegeben. In diesem Fall hätten die beiden anderen Recht und es würde gehen.


    Ev. noch eine dritte:


    C) Es ist beides richtig....

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Frankreich hat diesen Hinweis ja nicht vergessen.... die VIN Abhängigkeit beginnt nur wesentlich früher.
    Ebenso laufen alle unter der identischen Teile-nummer, was ja auch daraus schließen lässt, das es ein identisches Teil ist.


    Auch hat Mazda Austria bei den Brems- und Gaspedalen die Abgrenzung drin, nur nicht bei der Fußstütze.

  • Habe beim fMH gefragt, der verlangt 300€ für Einbau und Eintragung. Gibt es eine günstigere Alternative?

    https://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/1036073.html


    Meine Fahrzeuge:

    1986-1989 Audi 80 L (EZ 1977)

    1990-1995 Nissan Micra 1.0GL Super (EZ 1989)

    1995-2002 Nissan Sunny 1.4 Jive

    2002-2008 Nissan Almera Comfort+ 2.2di

    2009-2019 Mazda 6 GH Dynamic 2.2di 185

    2019- Mazda 6 GJ Skyactive 2.2di 175 Sports-Line (EZ 2015)


    1997-2009 Suzuki DR800S (EZ 1993)

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