• Hallo,


    das RDKS wird ab dem 1.November Pflicht. Ist irgendetwas beim GJ zu beachten? Da wird doch das indirekte Verfahren eingesetzt, oder? Muss jetzt auf das direkte RDKS beim Reifenwechsel (kostspielig) umgestellt werden :?:

  • Also so wie ich das verstanden habe betrifft das nur Neufahrzeuge im Sinne von Modellen die neu auf den Markt gekommen sind und nicht Fahrzeuge die schon seit langem vom Band laufen.



    Genau so hab ich das auch verstanden.
    Wobei wieder die Frage ist was ein neues Modell ist.
    Ist der kommende Facelift ein neues Modell???


    Ich frag mich sowieso was das wieder für eine Geldmacherei ist.
    Schön wenn man es hat, aber eine Pflicht finde ich echt übertrieben.

  • Zitat an ------------------
    Reifendruck-Kontroll-Systeme (RDKS), auch Tire Pressure Monitoring
    Systems (TPMS) genannt, sind für Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G
    verbindlich als Erstausrüstung vorgeschrieben, wenn die Typgenehmigung
    nach dem 31.10.2012 erteilt wurde. Gleiches gilt für alle Fahrzeuge
    dieser Klassen, die am 1.11.2014 oder später erstmals zugelassen
    werden. [...]
    Zitat aus ------------------


    Quelle: ADAC


    Da der Facelift wohl nicht innerhalb der nächsten zwei Tage herauskommen wird, muß und wird er für eine Zulassung ein RDKS zwingend an Bord haben.


  • Genau dasselbe wie der jetzige GJ ! und damit günstig

  • RDKS ist für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 01.11.2014 Pflicht. Ob direkt oder indirekt ist egal, hauptsache eines von den beiden Systemen ist verbaut.


    Fahrzeuge, die es bis jetzt noch nicht haben und bei Händlern rumstehen, werden wohl vom Händler noch schnell morgen zugelassen werden und als Tageszulassung dann verkauft werden, weil sonst hat er da teures Altmetall stehen. :D

  • Das trifft dann wohl nicht mal das FL. Ich denke das segelt noch auf der Typgenehmigung vom GH. Ist doch das gleiche wie mit dem Klimakältemittel, sonst würde der 6er ja auch nicht mit dem alten rumfahren.


    Da wird 100% kein Händler irgendwas notzulassen. Wenn sowas rückwirkend Fahrzeuge nach dem 31.10.12 betrifft, dann wissen das die Hersteller schon Jahre zuvor und haben längst reagiert. Das ist wieder mal typisch Panikmache der Presse mit für den Normalbürger unverständlichen Formulierungen. Ich denke mal da haben einige Leute ihre Anschaffung vorgezogen, bzw. ein Auto vom Hof weggekauft, aus Angst später Folgekosten zu haben, die gar nicht anfallen würden.
    So bekommt man auch noch ein paar Zulassungen mehr dieses Jahr. Lobbyarbeit 1A+++.

  • Wie schön, wenn nur die Hälfte gelesen und verstanden wird...


    Zitat

    Gleiches gilt für alle Fahrzeuge dieser Klassen, die am 1.11.2014 oder später erstmals zugelassen werden.


    Das heißt, auch wenn die Typgenehmigung noch aus 2010 ist, sobald die ERSTZULASSUNG 1.11.2014 ODER SPÄTER ist, muss auch ein RDKS an Board sein.


    Edit:
    Und NACHRÜSTEN muss keiner was, solange die Erstzulassung vor dem 1.11.2014 ist.

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