Tieferlegung mit AHK

  • Hallo zusammen,


    ich spiele mit dem Gedanken meinen 6er (2.0 Kombi 165 PS Sports-Line) mit dem Werks-Kit tieferlegen zu lassen.


    Ich habe aber die abnehmbare AHK verbaut. Kann ich die nach Tieferlegung weiterhin nutzen? Weil wenn nicht, dann würde eine Tieferlegung für mich keinen Sinn machen.


    Danke!


    Gruß

  • Im Prinzip gehts um die Höhe der Kupplungskugel. Wenn die Mindesthöhe bei Tieferlegung unterschreitest, is es blöd.

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • In der Regel unterschreitet man die nicht. Habe das auch so verbaut. Unbeladen bin ich 7-8 cm drüber. Es geht darum, wenn er voll ist, und da ist die Frage ob er tiefer einfedert. Ich habe es nie gemessen und beim Vorgängerfahrzeug war es auch kein Problem. Ich denke die Tieferlegungsfedern sind härter, so das er nicht tiefer einfedert als mit Serie bei maximalem Gewicht.

  • Das war beim GH genauso:
    Einzeln ist bei beiden Teilen die ABE gültig.
    In Kombination verbaut braucht es eine Eintragung, diese ist aber kein Problem, es sollte ein Teilegutachten als Grundlage der ABE bei den TL-Federn beiliegen.

  • Was ist denn daran nicht zu verstehen?


    Es gibt eine Vorschrift, laut der der Kugelkopf bei voller Beladung des Fahrzeugs (Zulässiges Maximalgewicht des Fahrzeugs + Stützlast der AHK) nicht niedriger als 350mm sein darf. Das gilt für alle Fahrzeuge, damit an der Deichsel z.B. das Stützrad nicht aufsetzt und den Hänger aushebt.


    Nun könnte man argumentieren, dass der Endanschlag der Aufhängung immer gleich ist und diese Aussage zu ignorieren wäre, wenn eine AHK bei Serienfahrwerk erlaubt ist. Das gilt nur, wenn man bei Maximaler Beladung auch wirklich aufliegt und keinen Restfederweg mehr hat. Dies ist eigentlich nicht nie der Fall, ausser bei Überladung.


    Dann gibt es eine weitere Überlegung. Da Tieferlegungefedern in der Regel härter sind als Serienfedern, ist der Federweg kürzer. Im Idealfall ist der Federweg "Leer-zu-Maximalgewicht" genau um den Wert geringer, den die Tieferlegung bringt. Somit ist bei Maximalgewicht das Fahrzeug mit Serien, als auch mit Tieferlegungsfedern gleich hoch. Das müsste man mal ausprobieren. Das gilt dann aber immer nur für den Hersteller den man probiert hat. Also muss man sowohl mal für H&R als auch für Eibach testen.


    Nun könnte man sich fragen, wieso schreibt das Eibach rein ins Gutachten und misst nicht mal einfach nach. Ganz einfach, es gibt unterschiedliche AHKs, die ein bisschen unterschiedlich hoch sind und je nach Ausstattung des Fahrzeugs kommt es unterschiedlich tief bzw. setzt sich noch.


    Reicht das als Erklärung?

  • So, hab ihn nun schon vor einiger Zeit tieferlegen lassen.
    Hab mich aber dann doch für die Federn von H+R entschieden.


    Hab mich auch vorher noch bzgl. AHK informiert, steht nichts Einschränkendes in der ABE oder dergleichen.


    Passt soweit alles ;)

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