Mazda 6 Kombi Vorführwagen mit Haltefrist 2,2D 150 PS FWD Exclusive Navi met.

  • Hallo liebes Forum,
    ich bin neu hier und das hat einen Grund.Ich möchte gern von meinem Nissan Qashqai auf einen neuen Mazda 6 Kombi FL wechseln - mein absoluter Familien-Traumwagen.
    Der Händler macht mir folgendes Angebot: Kauf des Fzg. und dann Zulassung als Vorführwagen für 4 Monate auf das Autohaus.Dafür bekomme ich einen guten Preisnachlass.
    Ich werde dann nach 4 Monaten als zweiter Halter in die Papiere eingetragen. Ich bin alleiniger Nutzer des Fzg. von 0km an, er ist halt nur für die Zeit auf das Ath. zugelassen.
    Auf was muß ich hier achten, was kann passieren, wenn der Händler z.B. insolvent wird? Ich bin sehr verblüfft von dem Vorschlag gewesen, geht so etwas überhaupt?
    Ich danke im Voraus für kompetente Antworten.

  • Ja, das geht und ist nicht unüblich. Da du die Ware von Anfang an hast, der Händler das Geld aber erst nach 4 Monaten bekommt, wüsste ich nicht was für Probleme auftauchen sollten.
    Versicherung läuft auch auf Händler.
    Wenn er insolvent geht und das Auto gepfändet würde hättest du nichts verloren außer den Deal. Dafür hattest du 4 Monate einen kostenlosen Mietwagen.

  • Danke für Eure Antworten, der Wagen wird auf das Autohaus für die 4 Monate versichert und versteuert.
    Ich muss jedoch bei Fzg.übergabe das Auto bezahlen, vielleicht habe ich das in meiner ersten Mail nicht so ausgedrückt.
    Dafür bekomme ich die Fzg.rechnung mit Fgnr. und Vermerk, dass das Auto im Februar fix auf mich umgeschrieben wird.
    Ich hoffe rechtlich ist das so ok und im Falle eines Falle gehört mir der Wagen.


    VG
    oelfilter

  • Du hast einen Kaufvertrag für das Fahrzeug und bekommst den Wagen ausgehändigt. Klar dass du dafür direkt den Kaufpreis bezahlen sollst.
    Im Falle einer Insolvenz passiert dir gar nichts:
    Das Fahrzeug ist zwar auf das AH zugelassen, befindet sich aber in deinem Besitz und stellt (auch ohne Eintrag im FZG-Brief) bereits dein Eigentum dar.
    Diese beiden Punkte sind das Wichtige.
    Auch wenn der Fzg-Brief so lange beim Händler verbleiben würde besteht für dich keine Gefahr.
    Dann bekommst (im Falle einer Insolvenz während der 4 Monate) höchstens den FZG-Brief zu einem anderen Zeitpunkt, je nach Abwicklung der Insolvenzmasse.

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