ABE - Einpresstiefe

  • In der Übereinstimmungserklärung steht bei meinem 6er ET 50.


    Nun sehe ich mir eine ABE von z. B. Borbet an und dort steht aber ET 40.


    Ist das dann egal, was in der Übereinstimmungserklärung gefordert wird bzw. muss ich solange suchen, bis ich was mit ET 50 finde ?


    Die Felgenanbieter haben ja keine Suchoption nach Einpresstiefen.

  • Zitat

    bzw. muss ich solange suchen, bis ich was mit ET 50 finde ?


    Nein musst nicht.
    Wenn in der ABE dein Fahrzeug angeführt ist, ist alles in Ordnung!

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Ich möchte mir folgende Felgen in 8,5 x 19 ET 38 zulegen Platin P70


    Diese haben eine ABE (Gutachten Nr. 55028014 & ABE Nr. 49834), in der der Mazda 6 Kombi (Mazda 6 (III) GJ, GH e1*2007/46*1001*.. e1*2001/116* 0448*14-.. - ab Modell 2013) aufegeführt ist. Gutachten-Link


    Bei Verwendung der in der Zulassungs- und COC-Bescheinigung aufgeführten Reifengröße 225/45 R19 finde ich KEINE Reifenbezogenen Auflagen, die Felgenbezogenen Auflagen beschränken sich auf die "normalen" zu Reifendruck, Klebegewichte, etc. Auflage A01 ist nicht vorhanden.
    In Gutachten und ABE wird aufgeführt, dass in diesem Fall die Änderung der Fahrzeugpapiere entfällt Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO.


    Das Fahrzeug ist hinsichtlich Fahrwerk 100% Original.



    So, nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Die Händler sagen mir, dass ich bei Anbau von Nachrüstfelgen IMMER zum TÜV muss und eine Abnahme mit Fahrprüfung durchführen muss, weil Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. und weil die ET und das Befestigungsmaterial abweichend zur Serie ist.


    Ich war jedoch der Meinung, dass eine ABE bei Einhaltung der Auflagen von der Korrektur der Papiere befreit. Man muss die Papiere lediglich mitführen. Ich habe jedoch seit gut 10 Jahren nicht mehr "getunt".


    Hat sich hier etwas grundlegend geändert?


    oder


    Will man mir hier was vorgaukeln, um zusätzlich Geld zu verdienen?



    Vielleicht kann mir bitte hier Jemand Mazda-spezifisch helfen.


    Danke!

  • ABE ist eintragungsfrei, sofern sich sonst am Fahrzeug nichts ändert, also speziell Bremse oder Fahrwerk. Das ist auch immer noch so.


    Was an Reifen in Verbindung mit der gewünschten Felge erlaubt ist (Reifendimension, Traglast etc. ), regelt die ABE.


    Insofern ist die Aussage von deinem Händler absoluter Blödsinn.


    Wenn dein Auto RDKS hat, musst du das natürlich mit ausrüsten. Das muss aber nicht der TÜV prüfen, sonst müsste ja bei jedem Reifenwechsel das Auto zum TÜV.


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  • Danke.


    RDKS ist passiv, also auch hier kein Thema.


    Es ist also wie früher:


    Keine Auflagen in Gutachten & ABE + Serienreifengröße (jetzt COC, früher Brief) + KEIN Fahrwerk oder Spurverbreiterung = Nichts Eintragen oder korrigieren + ABE mitführen und bei HU (TÜV) vorzeigen.



    ABER


    Was soll der Terz mit "eintragungsfrei ist nicht abnahmefrei" und Fahrprüfung? Haben sich die Reifenhändler hier gegen die Kunden verschworen oder sichern die sich so nur doppelt ab? Das wird doch schon im Gutachten vom TÜV und der ABE des KBA erledigt und würde den ganzen Papierkram obsolet machen? Der Reifenfachhandel ist doch für den korrekten Anbau verantwortlich...dafür is der ja da.

  • Absolut richtig. Der Reifenheini baut dir die Felge ans Auto und zieht den Reifen auf die Felge inkl. RDKS Montage. Seine Verantwortung.


    Wenn du abgefahrene Reifen hast und der dir neue der gleichen Dimension aufzieht, musst du danach ja auch nicht zum TÜV, nur damit der dir sagt: "Ja, das hat der Reifenfritze richtig montiert."


    Dass die abweichende ET in Ordnung geht, regelt die ABE ausdrücklich. Ebenso steht da drin, welches Befestigungsmaterial zu verwenden ist.


    "Eintragungsfrei ist nicht Abnahmefrei"... Das ist zwar richtig, ergibt in dem Zusammenhang keinen Sinn. Abnahme ist mit der ABE erledigt.


    Weenn der Händler seinen Mechanikern nicht traut, dann kann er ja gern ne Fahrprüfung machen. Die hat dann aber auf deiner Rechnung nix zu suchen.

  • Danke!


    Sehe ich auch so. Das Gewerk (Verkauf, Bestellung, Prüfung der Lieferung und Anbau der korrekten, zulässigen Felgen und Reifen) liegt in der Verantwortung des Händlers.


    Dachte schon, hier stimmt was nicht. Kann ja nicht sein, dass man seine Unsicherheit vom TÜV prüfen lässt und das dem Kunden in Rechnung stellt.


    Echt zum Verzweifeln, dass es nicht nur ein Händler so machen will. Dann muss ich wohl weiter suchen und mal Tacheles reden beim nächsten "Reifenheini" :thumbdown:

  • Hallo m6_sky


    Bin was die Geschichte mit den Reifen angeht leider kein Experte, habe allerdings im November gerade vor dem selben Problem gestanden!
    Ich hatte zuerst Reifen mit der ET 35 gewählt, bei der Größe 225/50 R18. Der Reifenhändler konnte mir aber keine Garantie geben, dass es hier nicht zu Problemen kommt, da der Reifen zu weit heraussteht.


    "Es sollten Felgen in der Größenordnung 8,0x18 ET45 (oder höher) sein"


    Habe mich dann für die ATS Radial 8 x 18 ET 45 mit 225/50 entschieden. Wie Du wollte ich auch den geringsten Unterschied vom Abrollumfang zu den 19"


    Auch bei mir standen laut ABE und Gutachten, keine weiteren Auflagen. Die Reifenfirma bestand aber dennoch, auf eine Abnahme durch einen Gutachter. Dieser erschien dann auch am Tag der Montage und händigte mir einen Schrieb gegen Zahlung von 31 € aus, welchen ich nun immer mit führe. Begründung war, das laut COC Papier nur die 17" & 19" aufgeführt sind.


    Was das 2017 Modell angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke dennoch, dass auch Du um die Abnahme nicht herumkommen wirst. Oder, sind diese bei dir in der Größe schon eingetragen?


    Übrigens alles hier noch einmal nachzulesen:


    Welche Reifengröße fahrt ihr im Winter ?

  • Nein, das ist so (pauschal) nicht richtig.


    Ich habe hier eine aktuelle ABE beispielhaft für unser Auto vorliegen. Da steht das ganz klar drin:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.


  • Hallo 3liter


    auch das habe ich so in meiner ABE stehen:


    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.


    Und das beiliegende Gutachten weißt natürlich die aufgeführten Reifen - Felgengröße auf und dennoch musste ich die Abnahme machen!

  • In meinen Augen ist genau das die Freigabe.


    Ich kenne mich zwar mit den Regeln in DE nicht ganz so gut aus. Aber ich sehe es genau so.


    Und das beiliegende Gutachten weißt natürlich die aufgeführten Reifen - Felgengröße auf und dennoch musste ich die Abnahme machen!


    Welchen Sinn hat eine gültige ABE dann, wenn trotzdem alles abgenommen werden muss?


    Ich sehe das einfach als zusätzliche (nicht notwendige) Absicherung der Werkstatt/Reifenhändlers auf Kosten des Kunden!

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Zitat

    Auch bei mir standen laut ABE und Gutachten, keine weiteren Auflagen. Die Reifenfirma bestand aber dennoch, auf eine Abnahme durch einen Gutachter. Dieser erschien dann auch am Tag der Montage und händigte mir einen Schrieb gegen Zahlung von 31 € aus, welchen ich nun immer mit führe. Begründung war, das laut COC Papier nur die 17" & 19" aufgeführt sind.


    @Exel: Ich vermute ganz stark, dass man dir einen Bären aufgebunden hat. Aber vielleicht könntest du uns ja mal mitteilen, was genau in dem besagten Schriebs steht - sowohl in Sachen Inhalt als auch in Überschrift/Titel. Man lernt ja nie aus.


    Allerdings würde dieses Vorgehen die ABE an sich ad absurdum führen. Die ABE gibt es ja gerade weil man die Fahrzeugpapiere dann nicht korrigieren muss - und genau deswegen ist sie auch stets mitzuführen. Sie stellt den Ersatz für die nicht korrigierten Eintragungen dar.


    Wenn dem nicht so wäre, dann bräuchte es auch keine ABE, dann würde man einfach beim TÜV eine Abnahme nach §19 auf Basis eines Teilegutachtens oder ggf. sogar eine Einzel-/Vollabnahme nach §21 auf z. B. Grundlage eines Material-/Festigkeitsgutachtens (oder bei komplexen Änderungen) machen. Das muss dann zwingend und unverzüglich in den Fahrzeugpapieren (in der Regel nur im Fahrzeugschein) berichtigt werden. In Einzelfällen (z. B. deutliche Leistungssteigerungen) ist auch der Fahrzeugbrief zu ändern.

  • Wie gesagt, ich habe ABE und Gutachten ohne Auflagen für die Reifengröße 225/45 R 19 und auch keine Drucksensoren oder Tieferlegung.
    Jedoch bestehen die Händler trotzdem auf eine Abnahme, weil das Auto Systeme habe, die auf die Reifengröße, Fahrwerk reagieren (Leuchtweite, Kamerasysteme, Lenkassistent) und es deshalb sicherheitsrelevant wäre.
    Diese Systeme müssten in einer Abnahmefahrt von einem TÜV-Ingenieur geprüft werden.
    Grund sind die geänderte Breite, ET und Abrollumfang.


    225/45 7,5 x 19 ET45 => 225/45 8,5 x ET38 => 20mm mehr Spurweite



    Ob das nun stimmt oder nur ein Vorwand für zusätzliche Abzocke (Kostenpunkt ca. 50€) ist, ist mir mittlerweile wurscht. Ich brauch Felgen und kann mir keine selber schnitzen. Ärgerlich, aber was soll man tun?


    Gerne empfehle ich http://www.reifenrechner.at/

  • Der Reifenhändler hat das schonmal gar nicht zu verlangen.


    Ich habe mir gerade die ABE angeschaut, die du gepostet hast. Zu den Fakten:


    - Für die Dimensionen 225/40R19 und 225/45R19 gibt es keine Reifenbezogenen Auflagen, sondern nur A12 A16 A19 A57 Car Lim V00 V19 S03. Diese Auflagen sind aber selbsterklärend und in diesen Fall erstmal nicht weiter von Bedeutung.
    - In der Anlage zu ABE steht:
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    - In der ABE selbst findet man die dazugehörige Freistellung:
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

    - Die Spurverbreiterung beträgt weniger als 2% und ist über das Gutachten abgenommen


    - Der Abrollumfang ist über die Reifendimensionen in Verbindung mit dem Auto abgenommen. Für die o. g. Dimensionen ohne Auflag, wie du richtig festgestellt hast. Bei 235ern sähe das freilich anders aus.



    Ergo: Es muss nichts gesondert abgenommen oder gar eingetragen werden.

    Leuchtweitenreglung, Kamerafunktion etc. sind in Verbindung mit einer Probefahrt im Bereich der Märchen anzusiedeln. Das möchte ich mal sehen, wie der werte Herr Prüfer in seiner 10-Minütigen Fahr herausbekommt, ob die Kamera richtig funktioniert. Oder die Leuchtweitenregulierung mitten am Tag. Ich war mal dabei, wie ein Scheinwerfer richtig abgenommen wird. Das geht nicht während der Fahrt und erst recht nicht ohne zusätzliche Technik (die hat vielleicht der TÜV, aber nicht der Reifenfritze).


    BTW ... wenn du die Räder online bestellst, schicken die dir auch keinen TÜV Prüfer zum Hausbesuch vorbei.

  • Ja. Danke für die Erklärung. Habe das exakt so den Dokumenten entnommen.


    Habe nun noch einen Bekannten gefragt mit kleinem Reifenhandel. Der meinte erstmal ranstecken die Dinger und er schaut sich die abe auch an.
    Alles weitere ergibt sich danach...

  • Habe mit einem von der Dekra gesprochen.. also wenn bei der Reifendimension keine Auflagen stehen das diese Überprüft werden müssen und bei den Felgen auch nichts weiter steht dann kann man mit der ABE im Handschuhfach gedankenlos umher fahren.


    Anders war es bei mir habe 245/40 R19 auf den Felgen diese musste ich hinsichtlich Freigängigkeit überprüfen lassen. Stand auch so in der ABE

  • Gute Idee! Fahre heute zum TÜV.


    Der Hersteller der Felgen hat ebenfalls bestätigt, dass in meinem Fall keine Eintragung nötig ist.


    Leider hat sich mein Bekannter auch als Sackgasse herausgestellt, da er meinte die Felge sei breiter als von KBA erlaubt (Max 7,5 Zoll) und deshalb Einzelabnahme.
    Mir will scheinbar keiner ne Felge verkaufen und MEINE Mazda Originalbereifung darauf ummontieren und die neu mitbestellten Winterreifen auf die Originalfelge. Viel Arbeit, wenig Einnahme, hohes Risiko. Ich gehe sogar davon aus, dass einige Händler (die an irgendwelchen Ketten hängen) vorzugsweise nur kompletbereifung bestellen und verkaufen wollen, um sich Montage und wuchten zu sparen...es aber mit berechnen.


    Ist wohl, wie mit selbst mitgebrachtem Motoröl beim Kundendienst! Servicewüste Deutschland


    Schade!

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