GY1 Kombi mit Serien 16 Zoll und Spurverbeiterungen bei Tierfelegung

  • Moin,


    mein GY1 hat ein H&R Gewindefahrwerk drin, laut Eintragung ca 45mm tiefer, (gefühlt jedoch deutlich tiefer).


    Ich hab den Wagen erst seit April u8nd fahre im Sommer 18 Zoll PLW Felgen.


    Für den Winter habe ich serienmäßige 16 Zoll Alus.


    Hierfür würde ich gerne 30mm Spurverbreiterungen hinter packen -> hinten


    Hat da wer Erfahrungswerte ob und wie das passt?


    Gruß


    Carsten

  • Wenn Du die Breite der 18 Zoll nicht überschreitest, wäre das an sich kein Problem! Der Reifenumfang sollte ja an sich der gleich sein. Nur mit der Zulassung ist das so eine Sache. In D. müsstest Du das in Verbindung mit den 16" Eintragen lassen. Heißt also, dass Du die dann fahren MUSST!
    Die Frage ist, ob sich so ein Aufwand für Winterfelgen lohnt!

  • Heißt also, dass Du die dann fahren MUSST!


    Was meinst jetzt genau damit?

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  • Die Spurverbreiterung wird in Verbindung mit den Felgen eingetragen! Das heißt dann im Folgeschluss, dass Du dann wenn Du die Felgen drauf machst "verpflichtet" bist die Spurverbreiterungen dann auch zu fahren. Jedenfalls so lange, bis es wieder ausgetragen wird!

  • Das heißt dann im Folgeschluss, dass Du dann wenn Du die Felgen drauf machst "verpflichtet" bist die Spurverbreiterungen dann auch zu fahren.


    Wär ja noch schöner....
    Wenn es um Felgen geht, die man auch ohne Platten problemlos fahren darf dann wird es wohl möglich sein die Felgen auch ohne Platten einzutragen. Gleichzeitig meine ich, wenn das so auf Punkt und Komma niedergeschrieben wird. Denn der einzige Punkt der zusätzlich geprüft werden muss (wenn es hochoffiziell richtig sein soll), ob die Freigängigkeit der Felge/Reifen zu den Fahrwerksteilen so groß ist, dass die Verringerung ohne Platten keine Probleme macht.


    Sollte also in einem Abwasch beides möglich sein, zu den gleichen Kosten. Damit es dann 110%ig richtig ist! ^^;):P

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  • Also, ich gehe von einer regulären Eintragung im Fa--Schein aus!
    Problem ist, dass er das NUR mit den Winterreifen fahren will! Da bleibt ihm nix übrig, als das in Zusammenhang eintragen zu lassen! Und da hängt dann das Deutsche Recht! Denn sonst müsste er jedesmal wenn er die Sommerreifen drauf macht, die Platten austragen lassen! :( Ist total komisch, aber GENAU DAS Problem hatte ich letztes Jahr auch! Mein Kommentar zum TÜV: Das ist doch absoluter Humbug!
    Antwort: So schreibt es das KBA vor!

  • Das ist dann wirklich totaler Blödsinn!


    Dass die Eignung von Spurplatten mit jeder Felge bzw. jeder Felge ohne Platte geprüft werden muss ist ja technisch nachvollziehbar.
    Aber wer kommt auf die Idee, Spurplatten dann "allgemein" einzutragen? Sprich für alle Felgen?
    Was ist, wenn du im Winter Felgen mit Platten fahren willst was technisch auch möglich wäre. Du aber im Sommer Felgen fährst wo es mit den gleichen Platten nicht mehr zulässig ist?


    Die Spurplatten sind ja nur dazu da, die ET der Felge zu ändern. Theoretisch könntest auch die Felgen mit anderer ET kaufen statt Platten zu nehmen.

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  • Die Spurplatte muss in Zusammenhang mit den Winterfelge eingetragen werden.
    Wenn diese dann in die Fahrzeugpapieren steht, MUSS er bei der Verwendung DIESER Winterfelge auch die Spurplatten verwenden! Er darf dann DIESE Winterfelge, die eingetragen ist, nicht mehr ohne Spurplatten fahren, nicht mehr ohne! So sagt es laut TÜV die StVZO!
    Wechselt er dann auf Sommerreifen und er hat die Spurplatten dafür nicht eingetragen, dann muss er diese abnehmen!


    Wenn es möglich ist, kann er die Sommerfelge Extra Prüfen lassen. Dann wird die Spurplatte mit beiden Felgen eingetragen! Und auch hier: Steht es dann im Fahrzeug schein, MUSS er die Spurplatten fahren!


    Das ist der Grund, warum viele die Spurplatten nur noch vom TÜV abnehmen lassen und diese aber nicht mehr in Fahrzeugpapiere eintragen lassen! So wie ich meine Felgen nicht mehr eintragen lasse, sondern nur noch vom TÜV abnehmen lasse, da ich sowieso alle zwei Jahre wechsle! :)

  • Das ist der Grund, warum viele die Spurplatten nur noch vom TÜV abnehmen lassen und diese aber nicht mehr in Fahrzeugpapiere eintragen lassen!


    Dass da ein Unterschied ist, weiß ich als Österreicher natürlich ned.
    Aber wenn man sich eine Felge MIT Platten und eine Felge OHNE Platten eintragen lässt, muss es doch auch gehen. Oder?

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  • Auch stellt sich hier noch die Frage, ist das Gutachten der Spurverbreiterung mit dem eingetragenen Fahrwerk zulässig.
    Es nutzt nichts das hier das Fahrwerk schon eingetragen ist und das Gutachten der Spurverbreiterung dies nicht explizit erlaubt. Dann führt nur der Weg zum TÜV. Dort per Einzelabnahme eintragen lassen.
    Preislich sicherlich nicht günstig.
    Mfg Ralf

  • Auch stellt sich hier noch die Frage, ist das Gutachten der Spurverbreiterung mit dem eingetragenen Fahrwerk zulässig.
    Es nutzt nichts das hier das Fahrwerk schon eingetragen ist und das Gutachten der Spurverbreiterung dies nicht explizit erlaubt. Dann führt nur der Weg zum TÜV.


    Das ist mir schon klar, dass eine Verwendung der Spurplatten in Kombination mit dem FW und Felgen geprüft werden muss.
    Was ich in Frage stellte war, dass man in so einem Fall dann angeblich nicht OHNE Platten fahren DARF. Das halte ich für Schwachsinn bzw. typische Überregulierung.....

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