Anhängerkupplung

  • In der Theorie wird wohl:


    a.) keiner die Höhe der Kupplung geprüft haben
    oder
    b.) die Kugel ist zu niedrig

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Also ich verwende eine mit den Federn. Das einzige was mir da in den Sinn kommen könnte ist die vorgeschriebene Mindesthöhe die der Kugelkopf haben muss. Das habe ich bei mir ausgemessen und das passte in die Norm.


    In der Feder ABE steht nur:
    Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm.

  • Die ABE schreibt vor, das die Kupplungskugel mind. 350mm über dem Boden sein muss (mit max. Gesamtgewicht). Das ist mit den Eibach beim aktuellen 6er nicht der Fall und somit nicht zulässig.

  • Das stimmt so nicht, denn die ABE schreibt auch, dass die Eibach mit maximalen Gesamtgewicht nicht tiefer einfedern als die Serienfedern.


    ABE: Bei Ausladung des Fahrzeugs bis zu den zulässigen Achslasten ändert sich die Bodenfreiheit nicht im Vergleich zum Serienfahrzeug.

  • Das schreibt Eibach, ich weis. Hatte mit Mazda ne lange Diskussion, bezüglich dieser Aussage. Die sagen: Die Mindesthöhe kann nicht eingehalten werden, daher keine Kombination von AHK und Tieferlegung.
    Hatte beides beim Neuwagen mitbestellt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die ABE erlischt und die Garantie auf alle Teile die mit der Tieferlegung zusammenhängen, und das ist weit dehnbar.

  • Ich habe die Federn nicht von Mazda genommen, sondern die von Eibach direkt. Selbst Eibach sagt, dass die Federn, die sie für OEMs produzieren nicht zwingend den gleichen Spezifikationen entsprechen, die Eibach für das identische Fahrzeug selbst verkauft. Eventuell hat der Fahrzeughersteller andere Vorstellungen was z.B. Komfort angeht.


    Ich habe die damals bevor der Wagen vom Schiff da war zum Händler getragen und gesagt, die sollen die einbauen. Ist auch ohne Probleme gemacht worden. Gab auch keine Diskussionen wegen Garantie und so. Ist halt wie mit alternativen Bremsscheiben und sonstigen Anbauten. Meine hinteren Radläufe sind gebördelt, da darf ich auch keine Durchrostungsgarantie mehr von Mazda erwarten, aber wenn es im Radhaus innen gammelt, dann schon.

  • Die Kombination von AHK und Tieferlegung per Eibach-Federn vom MH ist zulässig.
    Einzig die ABE der Federn ist dann nicht mehr gültig und es muss eine Eintragung durchgeführt werden.
    Dabei wird die korrekte Kugelkopfhöhe gemessen und das wars.


    Die Federn aus dem Zubehörmarkt besitzen keine ABE, weswegen sich dabei diese Problematik gar nicht stellt.


    Das gleiche "Problem" gab es schon beim GH ......


    noby
    Hast du das selber geprüft oder ist das eine Annahme von dir?
    Durch die leichte Keilform, die sich (vor allem mit Diesel) einstellt liegt der Kugelkopf meist genauso hoch oder gar minimal höher als bei Serie.
    Würde mich wundern wenn der GJ durch die federn so viel tiefer käme dass er die Mindesthöhe unterschreitet.

  • Einzig die ABE der Federn ist dann nicht mehr gültig und es muss eine Eintragung durchgeführt werden.
    Dabei wird die korrekte Kugelkopfhöhe gemessen und das wars.


    Du meinst wohl umgekehrt.
    Denn der ABE von den Federn sollte es egal sein ob eine AHK verbaut ist. Allerdings wurde die ABE der AHK sicher nur für Std. Federn gemacht.

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  • Zum Eintragen brauchst du das TÜV Gutachten, da ist ebenfalls genauso wie in der ABE vorgegeben:
    Mindesthöhe Kugelkopf vom Boden bei voller Beladung 350mm. Nur wenn die Vorgaben im Gutachten eingehalten werden, wird auch Eingetragen. Die Eibach vom MH sind zudem die gleichen wie im normalen Zubehörhandel.


  • Die Eibach vom MH sind zudem die gleichen wie im normalen Zubehörhandel.


    Woher weisst du das? Ich habe da explizit bei Eibach angefragt und das wollte man mir nicht bestätigen.


    Ich verstehe die Aufregung immer noch nicht. In der Eibach ABE steht doch, dass bei voller Achslast nicht tiefer als mit Serienfedern eingefedert wird. Dann dürfte man am 6er GJ ja gar keine AHK befestigen.


  • Woher weisst du das? Ich habe da explizit bei Eibach angefragt und das wollte man mir nicht bestätigen.


    Wieso sollten sie das auch bestätigen?
    Verdienen doch bestimmt mehr dran, wenn du die Zubehör Federn kaufst, da sie Mazda wohl einen höheren Rabatt gewähren.
    Schneiden sie sich doch ins eigene Fleisch, wenn sie das zugeben würden.


    Außerdem könnte es auch gegen den Vertrag mit Mazda stoßen.

  • Du meinst wohl umgekehrt.
    Denn der ABE von den Federn sollte es egal sein ob eine AHK verbaut ist. Allerdings wurde die ABE der AHK sicher nur für Std. Federn gemacht.


    Nein, es ist genauso wie geschrieben: Die ABE der Federn wird ungültig und diese sind per (mitgeliefertem) Teilegutachten einzutragen.
    Bei meinem GH so gemacht worden.


    Die AHK wurde nicht eingetragen. Für AHK´s gibt es im allgemeinen kein separates Teilegutachten. ;)
    Es wurde nur im Abnahmebericht der Federn vermerkt: "Kugelkopfhöhe über 350mm"



    .........
    Zum Eintragen brauchst du das TÜV Gutachten, da ist ebenfalls genauso wie in der ABE vorgegeben:
    Mindesthöhe Kugelkopf vom Boden bei voller Beladung 350mm. Nur wenn die Vorgaben im Gutachten eingehalten werden, wird auch Eingetragen. Die Eibach vom MH sind zudem die gleichen wie im normalen Zubehörhandel.


    Fällt mir schwer zu glauben:
    Beim GH (wird beim GJ wahrscheinlich nicht anders sein) besitzen die Mazda-Eibach mit ABE ganz andere Spezifikationen (Drahtstärke, Wicklungszahl, etc) und Zulassungsnummern wie die Eibach mit Teilegutachten im Zubehörmarkt.
    Die ABE ist damit auch nicht auf die anderen übertragbar!


    Um das sicher zu vergleichen könnte man die Zulassungs-Teilenummern ja mal hier veröffentlichen: wer hat Mazda-Eibach oder Zubehör-Eibach verbaut?

  • Also bei mir steht folgendes im Schein und ich habe die Eibach-Eibachfedern verbaut:


    EIBACH FAHRWERKSFEDERN, KENNZ.V/H: 115501502VA/115501503HA, WDZ.5,5/8,75, DRAHTDURCHM. 13,75/13,75MM, FARBE SCHWARZ


    Die sind so inkl. AHK schon zweimal durch den TÜV (unterschiedliche Stationen und Bundesländer) gegangen. Einmal beim Ersteinbau und dann nochmal bei der Einzelabnahme der Räder und dort mit Vollbeladungstests und allem drum und dran. Die Abnahme hat über ne Stunde gedauert.

  • Der MH verbaut das ganz normale Eibach ProKit.


    Wenn er die Federn direkt von Eibach kauft wahrscheinlich. Allerdings nicht, wenn es die als Mazda Zubehör inkl. Mazda-Teile-Nr. bei MMD bestellt.


    Nein, es ist genauso wie geschrieben: Die ABE der Federn wird ungültig und diese sind per (mitgeliefertem) Teilegutachten einzutragen.


    Erklär das bitte einmal.
    Dass eine ABE für Räder ungültig wird, wenn TLF verbaut sind ist ja nachvollziehbar. Weil ja die Freigängigkeit nur mit Original-Federn geprüft wurde.
    Aber warum bitte soll die ABE der Federn ungültig werden wenn eine AHK verbaut ist?!? ?( Die AHK hat doch Null Einfluß auf die Federn bzw. das Fahrwerk..... 8|:huh:

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  • Weil die Höhe des Kugelkopfes (350mm) mit der von Mazda verbauten AHK nicht eingehalten werden kann. Es gibt nur 1 ProKit von Eibach, da kommt ein Aufkleber drauf mit der Mazdateilenummer und ein Aufschlag, das wars. Es sind die gleichen Federn.

  • Weil die Höhe des Kugelkopfes (350mm) mit der von Mazda verbauten AHK nicht eingehalten werden kann. Es gibt nur 1 ProKit von Eibach, da kommt ein Aufkleber drauf mit der Mazdateilenummer und ein Aufschlag, das wars. Es sind die gleichen Federn.


    1. Das ist falsch, weil es nachgemessen bei mir mit der OEM-AHK von Mazda auch beladen passt.
    2. Wenn es mit den Originalen Eibach nicht passt, dann passt die AHK auch mit den Serienfedern nicht, da das Auto voll beladen nunmal nicht tiefer einfedert als mit Serienfedern. So ist es und so steht es auch in der ABE der Federn.
    3. Woher hast Du die Info, dass die Eibach-Consumerfedern für den GJ mit den von Mazda identisch sind? Beim GH ist es nicht so? Eibach selbst gibt dazu keine Auskunft?


    Bitte mal belegbare Fakten auf den Tisch.


    Eintrag im Fahrzeugschein von jemand der die Mazdafedern hat.
    Bestätigung vom TÜV dass es nicht geht.
    Schriftliche Bestätigung von Mazda das es nicht geht.


    Irgendwas?

  • Hab mein Fahrzeug so bestellt, soll am 28.08. ausgeliefert werden. Hab dann vom Händler einen Anruf erhalten, AHK geht nicht bei Tieferlegung.
    Hab mich dann mit Mazda direkt in Verbindung gesetzt, nach Rücksprache hab ich einen Anruf erhalten, wo bestätigt wurde, dass es beim GL nicht möglich ist, Tieferlegung und AHK zu kombinieren.

  • Tja, dann verbaut Mazda wohl doch was anderes.


    Die ABEs ein GJ und GL sind bei Eibach die gleichen. Ich würde mir die AHK einbauen lassen und mit der ABE von Einfach zum Mazdahändler gehen und mir das erklären lassen. Wenn er sagt, die gilt nicht für die Originalzubehör Federn, dann Kauf die von Eibach direkt und lass die einbauen.

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