Dashcam App - welche ?

  • Ich weiß nicht, ob so etwas in Deutschland inzwischen erlaubt ist. Es gab Zeiten, da wurde so etwas als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen, da das Aufnehmen an sich schon nicht zulässig war.

  • Also es ist grundsätzlich erstmal nicht erlaubt, weil Du in Deutschland ohne expliciten Hinweis (wie: Dieser Bereich wird Videoüberwacht) nicht einfach den öffentlichen Raum dauerhaft filmen darfst. Es gibt da zwar Ausnahmen, zum Beispiel bei an Touristenattraktionen kann man davon ausgehen, das man gefilmt wird, da wird ein Gericht nicht die Persönlichkeitsrechte schützen, weil man damit rechnen muss gefilmt zu werden. Im normalen Alltag sieht das anders aus. Ok, wo kein Kläger da kein Richter, aber mit so einer Dashcam filmt man ja einzelne Personen bzw. deren Fahrzeuge mit Kennzeichen schon über längere Zeit, so dass es ja keine zufällige Aufnahme mehr ist. Wenn der vor einem im Rückspiegel die Dashcam sieht, kann er im Zweifel eine Unterlassungserklärung an den Dashcambesitzer schicken.


    Zur Akzeptanz der Videos. Also Wenn einen auf der Autobahn einer geschnitten hat, oder rechts überholt und das auf der Dashcam ist, dann braucht man damit nicht zur Polizei, weil minderschwer. Wenn das schneiden allerdings zu einem Unfall führt mit Personenschaden oder gar Toten, dann ist das Video zugelassen, vor allem wenn der Täter darauf abhaut, weil es dann zur Aufklärung einer schweren Straftat führt, die ohne das Video nicht möglich wäre. Da gibts auch Urteile zu.


    Also Dashcam finde ich gut, aber ich hätte schiss, dass mich einer mit einer Unterlassungserklärung ankackt, weil die ist teuer (150-xxx€) und das ohne das ich den gefilmt habe.

  • Es ist nicht vorgesehen, die Aufnahmen zu speichern und erst recht nicht, diese zu veröffentlichen.


    Dass es nicht unbedingt als Beweismittel anerkannt wird, ist auch bekannt, allerdings gab es ja schon Fälle, wo es anerkannt wurde.


    Es ist auch nicht vorgesehen, die Persönlichkeitsrechte irgendwelcher Personen anzutasten.


    In einem schwerwiegenden Fall macht die App - durch den G-Sensor gestützt - eine Aufnahme von 40 s vor und 40 s nach dem Ereignis - so ist es vorgesehen.


    Alles andere wird ohne Ansehen gelöscht.


    Über juristische Modalitäten brauchen wir uns hier nicht zu verständigen.


    Ich hatte mal einen Unfall, bei dem ich wegen einer gegnerischen Falschaussage meine Unschuld nicht beweisen konnte - das hat mich dazu veranlasst, eine solche Cam. vorzusehen.


    Auch hatte ich kürzlich erst erlebt, wie ein Lieferwagenfahrer sein Lenkrad förmlich rumriß, um mir in meine Fahrspur zu kommen, als ich mit wenigstens 160 km/h auf der linken Spur überholen wollte. Selbstverständlich wurde auch nicht geblinkt. Da ich bei Überholmanövern stets bremsbereit bin und der Fuß schon auf der Bremse steht, war das zwar kein Problem, hätte aber leicht eines werden können. Ich war ziemlich entsetzt über diese Aktion. Es schien so, als wenn derjenige gerne einen Auffahrunfall provozieren wollte.


    Wegen solcher und ähnlicher Sachen sind ja schließlich die Nutzer an diesen Kameras interessiert und nicht, um irgendjemandem seine Persönlichkeitsrechte zu beschneiden.


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    In diesem Forum scheint wohl niemand eine Handyapp zu nutzen - die Zahl der Dashcamnutzer geht wohl auch gegen Null.

  • Ich sage ja auch nicht, das hier jemand vorsätzlich Persönlichkeitsrechte verletzt. Ich habe nur aufgezeigt, wie es ausgelegt wird in dem Fall, wenn sich einer beschwert. Es fahren auch X-Leute mit modifizierten Scheinwerfern rum, die nicht mehr blenden als andere, aber trotzdem ist das nicht legal und kann bestraft werden.
    Und 40s vor dem Ereignis und 40s danch bedeutet, dass die App ja mal mindestens 40s puffert. Wie Du damit umgehst interessiert laut aktueller Gesetzeslage keinen.
    Auch wenn die meisten Dashcam besitzer das nur als Beweismittel haben wollen, was ich persönlich auch ok fände, so gibt es auch Leute die dann Videoschnipsel bei Youtube hchladen, wo jemand vor denen sich einfach mal selten dämlich, oder schlicht unbeholfen anstellt, um in eine Parklücke zu kommen. Das kann aus Frust passieren, weil derjenige die unötig lange aufgehalten hat, oder als Belustigung, oder oder oder. Und das ist nicht erlaubt. Da man von der reinen Installation einer Cam im Auto nicht unterscheiden kann, wozu sie benutzt wird, ist es für das Gesetzt schwarz/weiß. Cam installiert = potentielle Verletzung der Persönlichkeitsrechte = Unterlassungserklärung möglich. Das heißt nicht, das ich das so beführworte, aber darüber sollte sich jeder im klaren sein, der so eine Cam spazieren fährt. Ist aber auch so wie mit illegalen Spurplatte, Felgen, Auspuffsen :), LED Lampen etc., solange sich keiner beschwert ...


    m6_sky:
    Für Deinen Unfall hätte Dich damals deine Cam vielleicht entlastet. Obwohl eine Verkehrsgutachter das Material auch nochmal anders bewertet, als man selbst. Zu dem schneidenden LKW, da nützt Dir die Cam nichts. Wenn Du dem draufrauschst und vorher 160 drauf hast, dann bekommst auf jeden Fall ne Teilschuld, weil übr 130km/h, auch wenn der andere nicht geblinkt hat und und und. Scheint auch ungerecht ist aber so. Und nur das Video einreichen, weil er sich verkehrsgefährdend verhalten hat, das fällt unter sie Rechtssprechung, wo Dashcams nicht als Beweismittel gelten.


    also bitte nicht so verstehen, dass ich rundsätzlich dagegen bin eine Dashcam zu haben, ich wollte nur aufzeigen, in welcher rechtlichen Grauzone (obwohl ide ja nicht wirklich grau ist) bewegt. Hier ist auch zu bemerken, dass eine HandyApp wohl unauffälliger ist als eine richtige Cam. Das Handy kann ja auch Navi sein.

  • Navi kann im Vordergrund laufen, Cam. im Hintergrund, korrekt.


    Teilschuld gibt es bereits, wenn man am Verkehr teilnimmt, denke, das sind grundsätzlich mindestens 10 % und über 130 wird das sicher höher angesetzt.


    Bei diesem Beispiel mit dem Transporter war sein Rüberschwenken so plötzlich, dass dessen Wagen deutlich sichtbar hin und her gewankt ist - folglich hätte man daraus gewiß Absicht ablesen müssen.

  • Ja, hinten wär auch nicht schlecht, hatte da mal einen Schaden, den ich wegen Rabattschutz verkraften konnte, war aber trotz Gutachter nicht die Unschuld beweisbar, obwohl die Kratzer am anderen Wagen nicht auf gleicher Höhe der Stoßstange meines Wagens waren. Wäre toll, wenn man die Rückfahrkamera zum Aufnehmen nutzen könnte - ist sicher nicht möglich, oder doch ?

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