Vibrierender Schalthebel

  • noby,


    natürlich ist der Händler haftbar, habe ja auch nichts anderes behauptet, das der sich an Mazda direkt wendet und macht was die sagen, kann ich nicht ändern.
    Die Gewährleistungs Frist läuft am 13ten diesen Monats aus und da Mazda wohl nichts unternehmen wird, wegen dem defekten Getriebe, mussten wir uns beeilen, weil dafür alles notwendige bis zum 13.10. bei Gericht sein muss.
    Garantie habe ich 36 Monate, richtig, was denkst du den wie die Vibrationen in das Getriebe gekommen sind?
    Nach ca. 18000 km darf am Getriebe kein defekt auftreten.
    Für mich ist das ein Mangel, der eindeutig in die Garantie fällt, oder sehe ich das falsch?

  • Nun noby,
    ich weiß ja nicht wo dein Problem ist, ich erkläre dir meins gerne noch einmal.
    Also, ich mache brumbrum mit meinem tuftuf, da macht das Ding in der Mitte brrrrbrrrrr, ich zum Babysitter, möchte nicht brrrbrrr.


    Was stimmt nicht mit dir,
    ich bin kein Anwalt, vielleicht bist du ja einer, mein Auto ist jetzt zwei Jahre alt, hat jetzt 21000 km auf dem Tacho.
    Ich bin kein Raser aber auch kein Schleicher, ich schalte normal und reiße nicht am Schalthebel rum, habe das Auto mit richtigem Geld bezahlt und möchte dafür ein richtig funktionierendes Auto, ohne Vibrationen.

  • nur eine Frage gestellt,


    Deren Antwort mich auch interessiert!

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Grün, Bj. 2000 [seit 2019]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
    - Mazda 626 GE 4WD, Bj. 1994 [seit 2019]
    - Mazda 929 HC 3,0 V6, Bj. 1989 [seit 2021]
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    - Lexus LS 430, Bj. 2005 [seit 2019]

  • Tino39
    auch wenn Du der (arme) Gute in diesem Schadensfall bist, stellt sich einfach die Frage, WEN dein Anwalt verklagen möchte. Den Händler wegen GEWÄHRLEISTUNG wohl nicht, weil nach 6 Monaten das Tufftuff in der Mitte noch nicht Brrrbrrr gemacht hat. Händler UND Hersteller gleichzeitig wegen eines Mangels wohl auch nicht. Also wahrscheinlich NUR den Hersteller wegen GARANTIE ... dann wäre die Frist beim Neuwagen 3 Jahre.
    DAS ist hier die Frage, die ähnlich Betroffene interessiert und Dir konkret weiterhilft.
    Grüße

  • Es ist der Händler, den der ist in der Gewährleistung, die gesetzlich zwei Jahre gilt. So wurde es mir vom Anwalt erklärt, da ich das Auto nicht von Mazda direkt gekauft habe. Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt, die Garantie ist eine freiwillige Zusage vom Hersteller, er kann, muss aber nicht. In der Gewährleistung muss der Händler den Mangel beseitigen. Darum musste es ja auch schnell gehen, die Klage musste bis zum 13.10. bei Gericht sein, nur so können wir den Händler zur Handlung verklagen.
    taurielnath
    die ersten 6 Monate ist der Händler in beweispflicht, das der Schaden nicht vorher schon da war, das hat nichts mit der Gewährleistung zu tuen.

  • Da bist du falsch informiert. Gewährleistung gilt nur für Mängel, die schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auf, geht man davon aus, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Ab dem 13. Monat musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden war. Da der Mangel erst nach über 1 1/2 Jahre aufgetreten ist, dürfte das nicht einfach sein.


    Ein Garantiefall ist es auf alle Fälle, sollte wirklich ein Defekt vorliegen.

  • Da bist du falsch informiert. Gewährleistung gilt nur für Mängel, die schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auf, geht man davon aus, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Ab dem 13. Monat musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden war. Da der Mangel erst nach über 1 1/2 Jahre aufgetreten ist, dürfte das nicht einfach sein.


    Ein Garantiefall ist es auf alle Fälle, sollte wirklich ein Defekt vorliegen.


    Ab den 7. Monat musst du es nachweisen.


    Die Beweislastumkehr gilt die ersten 6 Monate lang. Da geht man automatisch von aus, dass der Mangel von Anfang an bestand.
    Ansonsten bist du danach in der Beweispflicht.


    Garantiefall hin oder her.... wenn Mazda Deutschland sagt "Stand der Technik" dann ist da leider kein Defekt vorhanden.... ob es so ist, keine Ahnung, bei dem Händler bezweifel ich, das der überhaupt in Leverkusen nachgefragt hat oder ein Fall eröffnet hat

  • So oder so, es kann ja nicht sein, das man so von Mazda (Händler) behandelt wird.


    Der Ingenieur sagt es liegt ein eindeutiger Verschleiß vor, es gibt aber von Mazdas Seite aus im Moment keine Reparatur Anweisung und als Kunde wird man damit im Regen stehen gelassen.


    Wenn ich das ganze nicht schon mit dem Diesel vor 3 Jahren gehabt hätte, da gab es für die gleichen Symptome die Anweisung das das Getriebe getauscht wird, würde ich vielleicht auch anders reagieren, aber da war es eindeutig defekt und jetzt lässt man es so und sagt es wird nicht Repariert.




    Grüße




    Tino

  • Gibt es da schon neue Erkenntnisse? Ist es nur ein komfortproblem, oder führt es zum Getriebeschaden? Bei mir vibriert der Schalthebel auch im vierten Gang, und der Gang Wechsel vom ersten in den zweiten ist sehr gnubbelig. Bj 2013 52tkm

  • Gibt es da schon neue Erkenntnisse? Ist es nur ein komfortproblem, oder führt es zum Getriebeschaden? Bei mir vibriert der Schalthebel auch im vierten Gang, und der Gang Wechsel vom ersten in den zweiten ist sehr gnubbelig. Bj 2013 52tkm


    EZ12/2015 - auch hier schwerer Übergang von 1. zum 2. Gang. Schaltseile nachstellen bringt da nichts...allerdings vibriert er in der 4 nicht.

  • EZ12/2015 - auch hier schwerer Übergang von 1. zum 2. Gang. Schaltseile nachstellen bringt da nichts...allerdings vibriert er in der 4 nicht.

    Meiner macht das auch. Bei 120 im 6 schnurrt der Schalthebel munter vor sich hin.
    Abstellungsversuche haben die Sache nur bedingt verbessert.

  • Die „ Güteverhandlung“ hat keine Einsicht seitens des Händlers gegeben, im Gegenteil, jetzt behaupten sie das es keine Probleme mit dem Getriebe gibt, auch keine Vibrationen. Der Richter hat die gegnerische Partei darauf hingewiesen, das er im Internet recherchiert habe und es doch einige Fälle gäbe, die Kulanter bearbeitet wurden. Wo man das Getriebe getauscht hat und warum den bei meinem Diesel, der die gleichen Symptome hatte, das Getriebe getauscht wurde und jetzt nicht. Ein Mitarbeiter von Mazda Leverkusen war auch vor Ort, auf. Die Frage ob es ein allgemeines Problem mit dem Getriebe gibt meinte der nur nein alles in Ordnung, ich wäre der einzige. Der Richter musste daraufhin grinsen und meinte zum Händler, ob er wüsste das der Sachverständige ca. 2500€ kosten würde, die er im Falle eines Getriebeschadens auch noch zahlen müsste.Jetzt warte ich auf den Termin beim Sachverständigen, mit etwas Glück meldet er sich in der nächsten Woche für einen Termin, dann werde ich ja sehen ob es jetzt am Getriebe liegt, oder ob es etwas anderes ist.


    Grüße


    Tino

  • ob er wüsste das der Sachverständige ca. 2500€ kosten würde, die er im Falle eines Getriebeschadens auch noch zahlen müsste.


    Gutachter müsste man sein!! :D


    Sorry, das musste sein.... :huh::whistling:

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