Hollandöse

  • Hallo,


    ich habe an meinen 2017er die abnehmbare AHK von Mazda. Das müsste ja eigentlich eine Westfalia sein.
    Diese hat keine "Hollandöse". Wie habt ihr das geregelt, wenn ihr nach Holland oder in die Schweiz fahrt?
    Ich wollte mir eine Sicherheitskupplung anschrauben. Passt die ran?


    VG

  • Und ich dachte immer, das heißt "Hollandaise" und gehört auf den Spargel? :D


    Spaß beseite:
    Ich lege mein Sicherungsseil mit enger Schlaufe einfach über den Kugelkopf. Reicht das nicht? Anscheinend nur in Holland nicht und dort sogar für ungebremste Anhänger unter 750 kg -> siehe nächster Beitrag von mir.


    Was soll diese zusätzliche "Sicherheitskupplung" an echtem Mehrwert bringen? Und wenn der abnehmbare Kugelkopf komplett herausfällt, weil dieser nicht korrekt befestigt war, dann ist eh alles zu spät, auch mit dieser "Sicherheitskupplung".
    Zumal dort in der Beschreibung ein totaler Unsinn steht: "Wenn sich der Anhänger oder Wohnwagen vom Zugfahrzeug löst, sorgt das Kabel dafür, dass der Anhänger oder Wohnwagen am Zugfahrzeug befestigt bleibt." Das ist Quatsch! Wenn sich der Anhänger von der Kupplung löst, dann spannt sich zunächst das Sicherungsseil und löst die Anhängerbremse aus, bis es endlich reißt. Der Anhänger hat dann die Chance, mit der eigenen Bremse einfach stehen zu bleiben und nicht alleine durch die Gegend zu fahren.

    M6 Kombi 2.2 AWD Diesel, weiß, EZ 11/2015

    4 Mal editiert, zuletzt von GrünNdb () aus folgendem Grund: leicht erweitert wg. Kurz-Recherche zu Holland-Öse

  • Anscheinend nehmen es die Holländer hier übergenau bzw. haben wieder etwas gefunden, um abzocken zu können. Aber das kennt man ja von mehreren Ländern und immer anderen kuriosen Vorschriften. Soviel zu einheitlichen Standards in Europa.
    Hier noch Links, wie eine solche Öse aussehen kann bzw. Befestigungsarten dafür
    - https://www.anwb.nl/kamperen/c…n/koppeling/losbreekkabel
    - https://de.camperstyle.net/abr…braucht-man-holland-oese/

  • Ich lege mein Sicherungsseil mit enger Schlaufe einfach über den Kugelkopf. Reicht das nicht?


    In den meisten Ländern reicht das. Die Begründung ist der Schweiz (vermutlich auch in Holland) ist die, dass die Schlaufe (bei abgerissenem Hänger) über die Kugel rutschen könnte ohne die Bremse des Hänger auszulösen. Dass soll damit verhintert werden, dass das Sicherungsseil fix mit dem Fzg. (bzw. der AHK) verbunden ist. Sprich das Seil muss abreisen, was ein auslösen der Bremse quasi garantiert.


    Was soll diese zusätzliche "Sicherheitskupplung" an echtem Mehrwert bringen?


    Diese Sicherungskupplung ist erforderlich, um obige Begründung zu erfüllen (somit in der Schweiz straffrei zu fahren), wenn die AHK keine Öse bereits "onBorad" hat.


    bzw. haben wieder etwas gefunden, um abzocken zu können.


    Das allerdings! Diese Forderung halte ich auch für sehr übertrieben, noch dazu die Strafen in der Schweiz! Die bei +/- 500€ bzw. Franken sind. Habe auch schon gehört, dass die Schweizer an der Grenze schwerpunktartige "Abzock-Kontrollen" machen. Weil das die wenigsten wissen.....

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    Einmal editiert, zuletzt von Mazda RX-7 SA ()

  • Naja, eigentlich sollte man sich schon erkundigen, welche Gesetze in welchen Land für mich gelten und relevant sind, wenn ich in ein entsprechendes Land fahre. dann rein von "Abzocke" zu sprechen, halte ich dann für falsch.
    Und so unbekannt scheint es ja nicht zu sein, sonst würden wir hier nicht darüber diskutieren.

  • Danke, dass ihr mich an dieses Sch...-Thema erinnert!


    Bei Caravans bzw. allen gebremsten Anhängern geht es ja noch.
    Die haben das Abreissseil (zur Betätigung der Handbremse im Notfall) wenigstens schon.


    Diese Vorschrift gilt aber auch für alle ungebremsten Anhänger unter 750kg!
    Und da darf es dann kein Abreissseil sein, sondern muss so stark sein dass es den Anhänger am Zugfahrzeug halten kann.


    Nur als Hinweis für alle die, wie ich, mit leichtem Motorradanhänger verreisen.


    Die für ungebremste Anhänger erhältlichen vorgefertigten Seile sind zu kurz, daher werde ich mir aus Stahlseil und Quetschhülsen selber eins anfertigen.

  • dann rein von "Abzocke" zu sprechen, halte ich dann für falsch.


    Die Abzocke bezieht sich hauptsächlich auf die Höhe der Strafe!!!


    Und so unbekannt scheint es ja nicht zu sein, sonst würden wir hier nicht darüber diskutieren.


    Es wird schön langsam bekannt, es wissen aber noch immer zu wenige davon.



    Diese Vorschrift gilt aber auch für alle ungebremsten Anhänger unter 750kg!
    Und da darf es dann kein Abreissseil sein, sondern muss so stark sein dass es den Anhänger am Zugfahrzeug halten kann.


    Diese Vorschrift gibts bei uns wohl auch, aber nicht so streng. Sprich, ungebremste Anhänger (bis 750 kg) müssen eine Kette haben die über die AHK-Kugel gelegt/gehängt wird. Das reicht, es muss nicht "formschlüssig" sein.

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  • dann rein von "Abzocke" zu sprechen, halte ich dann für falsch


    Ich rede hier absichtlich von Abzocke. Wenn es in 20 EU-Ländern reicht, eine Abreißleine eng um den Kugelkopf zu legen, um der berechtigten Sicherheitsanforderung Genüge zu tun und es gibt ein einziges Land, das eine deutlich andere Vorschrift hat und diese dann auch noch speziell und explizit prüft, dann fällt mir dazu kein anderer Begriff mehr ein.
    Das ist das selbe bei den Sicherheitswesten für Italien: Da braucht es auch für sämtliche Insassen eines Autos Sicherheitswesten und für Kinder bitteschön auch noch spezielle. Und dann wird tatsächlich - mindestens bei Nicht-Italienern - genau ausschließlich die Einhaltung dieser Vorgaben geprüft. Wie soll man sowas sonst nennen? Oder gibt es dafür ein neues Wort?

  • Ich würde es auch nicht unbedingt Abzocke nennen.
    In Deutschland sind Verkehrsvergehen sehr günstig, wesentlich günstiger als in vielen anderen Ländern.
    Drastische Strafen haben aber einen Lerneffekt.
    In Holland gibt es eine eindeutige Regelung, die das lassomäßige überwerfen verbietet.
    Verkehrsgesetze bringen nur etwas, wenn sie auch kontrolliert werden und Verkerhsverstöße sind in Holland eben sehr teuer.
    In Deutschland fahreich bewusst ein paar Kilometer schneller als erlaubt, in Holland würde ich mich das nie trauen.
    Aber natürlich würde ich mich ärgern, wenn ich einige Hundert Eure Strafe zahlen müsste.
    Aber genau daher habe ich mich vor dem Urlaub über die Regelung erkundigt.


    Nach einigen Diskussionen ist aber meine Ursprungsfrage noch unbeantwortet.

  • Hat Deine abnehmbare Kupplung nicht schon eine Öse, mit der man die Elektro-Dose hinter der Stoßstange herunterklappen kann? Bei mir ist an diesem drehbaren Blech so ein Loch.
    Dort könnte man dann den Karabinerhaken des Abreißseils einhaken. Damit wäre die Forderung nach einer "festen" Verbindung mit dem Fahrzeug, die sich nicht von selbst lösen könnte, gewahrt.

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