Autobild Werkstatttest 2019

  • Diese Listen sind aber scheinbar auch schon etwas angestaubt (2017), wenn sich dort die Belegschaft verändert hat, ist die Aussagekraft dieser Abzeichen auch etwas fragwürdig.


    Ich durfte Anfang des Jahres mal Erfahrungen mit einem Mazda Händler in Leipzig machen, habe dort ein unverschuldeten Streifschaden (Front und Kotflügel) beseitigen lassen und gleich den Airbag Rückruf mit erledigen lassen.
    Tja was soll ich sagen, bis zum Annahmetresen war soweit alles super gewesen, aber was in der Werkstatt passiert möchte ich garnicht erst wissen, ich war im Endeffekt zusätzlich zur Abholung noch zweimal dort.


    Beim ersten mal hatte ich schon die offensichtlichen Sachen bemängelt, Spaltmaße, defekte Teile die auch der Gutachten nicht sehen wollte / gesehen hat.
    Beim zweiten mal wurde ich angerufen, dort wollten sie die bereits erfolgten Airbagarbeiten noch einmal kontrollieren.


    Und tja, an den folgenden Wochenende durfte ich die Arbeiten zwangsläufig kontrollieren.


    Mit ist eine Lampe vom Abblendlich kaputt gegangen, daher der wechsel über die Radhausschalen, dabei sind mir Kabel aufgefallen, die nicht an Ihre Position geklippt wurden und damit hinter der Schürze rumklapperten.
    Verkleidungen unter dem Motor waren nicht richtig befestigt, Schrauben lose etc.


    Im Innenraum sind mir nach dem Werkstattveruch vermehrt Klappergeräusche aufgefallen, außerdem hatte das Navi vermehrt GPS-Aussetzer.
    Also alles auseinandergenommen, dabei gesehen das Klips der Mittelkonsolenverkleidung nicht mehr da waren, das Radio wurde nur mit 2 anstatt 4 Schrauben befestigt.
    Und zu guter letzt, war das Kabel der GPS-Maus unter dem ausgetauschten Beifahrer-Airbag eingequetscht.


    Ich habe dann alles wieder selber behoben und "schick" gemacht und für mich den Entschluss gefasst, dass diese "Werkstatt" mich nie wiedersehen wird :thumbdown: .


    Von Kleinigkeiten, wie Sauberkeit vom Auto etc. ganz zu schweigen.

  • S[...]schauste Dir mal die Videos der Dashcam an.
    [...]
    Der Lehrling bekam eine anzeige wegen Diebstahls
    [...]die Werkstatt selbst eine Anzeige wegen Betrugs und eine Schadenersatzklage wegen unsachgemäßem Umgang mit Kundeneigentum.
    [...]obligatorisch, es lag zum Glück kein Schaden vor[...]
    [...]Zivilrechtliche Folgen sind mir unbekannt[...]


    Ich gehe mal davon aus, dass sich das in Deutschland abgespielt hat.
    Mich würde daran noch interessieren:

    • Wie ging es für dich strafrechtlich aus (die DashCam hätte nicht laufen dürfen)
    • Wie ging es für dich zivilrechtlich aus (nicht nur die Staatsanwaltschaft, auch die Betroffenen dürfen dich wegen obigen natürlich belangen)
    • Was bedeutet für dich das Wort "obligatorisch"?
    • Wenn du nicht weißt, wie es zivilrechtlich ausging, wo kam dann das Geld her, das du bekamst? Das strafrechtliche Verfahren obliegt jedenfalls der Staatsanwaltschaft und du hast damit abzüglich Zeugenaussagen nichts am Hut. Vor allem wird da kein Urteil zu Gunsten einer geschädigten (juristischen) Person gesprochen.
    • Was ist wirklich passiert, dass du so einen Brass auf die Werkstatt entwickelt hast?

  • Ich gehe mal davon aus, dass sich das in Deutschland abgespielt hat.
    Mich würde daran noch interessieren:

    • Wie ging es für dich strafrechtlich aus (die DashCam hätte nicht laufen dürfen)
    • Wie ging es für dich zivilrechtlich aus (nicht nur die Staatsanwaltschaft, auch die Betroffenen dürfen dich wegen obigen natürlich belangen)
    • Was bedeutet für dich das Wort "obligatorisch"?
    • Wenn du nicht weißt, wie es zivilrechtlich ausging, wo kam dann das Geld her, das du bekamst? Das strafrechtliche Verfahren obliegt jedenfalls der Staatsanwaltschaft und du hast damit abzüglich Zeugenaussagen nichts am Hut. Vor allem wird da kein Urteil zu Gunsten einer geschädigten (juristischen) Person gesprochen.
    • Was ist wirklich passiert, dass du so einen Brass auf die Werkstatt entwickelt hast?


    Das ist ja einmal wieder typisch Rechtsstaat!
    Nur weil das Filmen von Personen mit DashCams !generell! nicht erlaubt ist, wird eine damit bewiesene Straftat nicht geahndet. Nur weil 'das Beweismittel' nicht zulässig war, wird hingegen der Urheber selbst belangt. Hallo?!? 8|X( Wo sind wir gelandet??!!

    Meine Fahrzeuge:
    - Mazda 6 MPS, Bj. 2006 [seit 2011]
    - Mazda 6 GG 2,3i GT, Bj. 2002 [2007-2011]
    - Mazda Xedos 6 2,0i V6, Bj. 1998 [seit 2016]
    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 Blau, Bj. 1998 [2014-2018]
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    - Mazda Xedos 9 2,5i V6 FL, Bj. 2002 [seit 2017]
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    - Mazda RX-7 SA, Bj. 1981 [seit 1981]
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  • Vielleicht wäre es ganz gut, wenn Mazda sein Personal vor Ort regelmäßig nachschult, um die Erfolge der letzten Jahre nicht zu verspielen. Ich bin mit meiner Werkstatt jedenfalls sehr zufrieden und kenne noch eine weitere Gute im näheren Umkreis. Die im Text aufgezählten vielen Kleinigkeiten kann ich persönlich so nicht bestätigen. Sehr bedauerlich, dass das jetzt in der Presse breit publik gemacht wird. Wie will man bei der Publicity Neukunden gewinnen?


  • Das ist ja einmal wieder typisch Rechtsstaat!
    Nur weil das Filmen von Personen mit DashCams !generell! nicht erlaubt ist, wird eine damit bewiesene Straftat nicht geahndet. Nur weil 'das Beweismittel' nicht zulässig war, wird hingegen der Urheber selbst belangt. Hallo?!? 8|X( Wo sind wir gelandet??!!


    Du liest hier etwas völlig anderes, als ich es schreibe. Es gibt in Deutschland kein grundsätzliches Verwertungsverbot für Beweismittel, die nicht rechtskonform beschafft wurden. Wir sind nicht in den USA. Im Zweifelsfall wird das eine Einzelfallentscheidung.
    Ich habe auch nie angezweifelt, dass so beschaffte Beweismittel verwerten werden (dürfen).
    In dem Moment, in dem der Geschädigte die Tat mit diesen Beweismitteln allerding zur Anzeige bringt (zumindest strafrechtlich) wird eigentlch automatisch gleich das Strafverfahren gegen ihn losgetreten, da er Grundrechte verletzt hat.
    Der zweite Punkt, den ich anspreche, ist im Endeffekt, dass es so ziemlich jedem Menschen gegeben ist, in so einem Fall aus Prinzip zurückfeuern zu wollen und dem Geschädigten noch eine Breitseite nachzugeben (zumal es die eigene Schadenshöhe nicht verändert), weswegen man mit hoher Wahrscheinlichkeit einen zivilrechtlichen Prozess wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte anstreben wird (welche ja durch das Strafverfahren belegt ist, weswegen der Rechtsweg einen schnellen und preiswerten Erfolg verspricht). Da hier mindestens vier Personen betroffen sind, von denen wiederum mindestens einer Unternehmer ist, ist es doch arg unwahrscheinlich, dass keiner auf die Idee kam.


    Das obige dürfte ansonsten so ziemlich in der kompletten EU gelten. Ich bin allerdings kein Jurist.

  • In dem Moment, in dem der Geschädigte die Tat mit diesen Beweismitteln allerding zur Anzeige bringt (zumindest strafrechtlich) wird eigentlch automatisch gleich das Strafverfahren gegen ihn losgetreten, da er Grundrechte verletzt hat.


    Aber genau das habe ich gemeint! Vielleicht ein bissl anders formuliert....
    Sprich, wenn man sich gegen etwas wehrt (in diesem Fall vorspielen falscher Tatsachen und nicht erlaubte Verwendung eines fremden Fzgs) indem man es zur Anzeige bringt, hat man automatisch selbst ein Strafverfahren am Hals.

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  • Nein. Wenn du etwas illegales tust und dabei vom Staatsorgan erwischt wirst hast du automatisch ein Strafverfahren am Hals. Und das ist gut so. Mit dem "sich wehren" hat das nichts zu tun.


    (Ich habe ja andere Dinge nicht erwähnt, wie, dass ich nach einer Inspektion grundsätzlich erstmal schaue, ob Öl im Motor ist - wobei dann ja anhand der Ölfarbe auffallen könnte, ob es gewechselt wurde - und dass sowohl meine Werkstatt bei Abgabe den Kilometerstand dokumentiert, als auch ich Kilometerstand und Tankfüllmenge grob kenne. Wenn 4 Idioten dann auf der Kiste 190 km/h reißen merkt man das auch ohne DC...)



    Das ganze ist ja OT


    Du hast recht, lass uns das in PMs schieben.

  • Um nochmal auf den Werkstatt-Test zurückzukommen...


    das ist die Stellungnahme von Mazda Deutschland:
    Die Mazda-Vertragspartner sind kaufmännisch und juristisch eigenständige Unternehmen, auf deren Werkstatt- und Servicebelange wir keinen Einfluss nehmen können.

    Die Zufriedenheit und Sicherheit unserer Kunden liegt uns aber natürlich dennoch am Herzen, weswegen wir die vorliegenden Ergebnisse ernst nehmen und die zuständigen Fachabteilungen in unserem Hause bereits in Kontakt mit den betreffenden Autohäusern stehen, um diese Ergebnisse aufzuarbeiten.

  • Nein. Wenn du etwas illegales tust und dabei vom Staatsorgan erwischt wirst hast du automatisch ein Strafverfahren am Hals. Und das ist gut so. Mit dem "sich wehren" hat das nichts zu tun.


    Das ganze ist ja OT, aber soviel noch:
    Mir geht darum, dass sowas (Aufnahmen mit DashCams) überhaupt unter Strafe stehen!!!

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