Mazda 6 3,7 V6 US Ausführung - Fragen dazu

  • Das bedeutet genau das was ich bereits erwähnt hab, nämlich das Zwar theoretisch die Blinker gelb sein müssen (also das Glas) aber der Prüfer entscheiden kann sie trotzdem Abzunehmen wenn das Blinker Glas Rot ist, sie aber Gelb blinken und die Wirkung des Signal gebens vorhanden ist.


    Deswegen habe ich geschrieben „eventuell reicht dass“.


    Und was ist mit den anderen Punkten??
    "Etwa-Wirkung möglich" ist für mich eine Aneinanderreihung von deutschen Wörtern ohne Sinn... ^^;) Deswegen hab ich gefragt, was damit gesagt werden soll.


    Dein Beispiel bezieht sich auf den Blinker, OK.
    Aber was soll das z.b. bei den Schlußleuchten, Rückfahrsw., Standlichtern sagen?

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  • Ja is eine sehr eigenartige Formulierung.


    Richtig!
    Wenn es bedeuten sollte "im Ermessen des Prüfers", sollte es ja auch dort stehen. So ist das einfach nicht zu verstehen.

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  • "Etwa-Wirkung" ist eine Ableitung von "in etwa". Dass heisst in diesem Zusammenhang, Wenn die Rückfahrscheinwerfer "in etwa" das selbe Verhalten zeigen wie welche mit europäischer Zulassung, dann können die dranbleiben. Wo da die Grenze liegt, das liegt im Ermessen des Prüfers.
    Man kann es vielleicht auch als "vergleichbare" Funktion/Wirkung bezeichnen. Es ist gut dass es sowas gibt, denn sonst wäre es nahezu unmöglich hier ein Auto zuzulassen, wenn es kein passendes europäisches Model als Teilespender davon gibt. Und nur weil der Blinker vielleicht nicht exakt die orange Farbe nach StVZO hat, kann er von anderen Verkehrsteilnehmern trotzdem eindeutig als solcher erkannt werden - dann ist die Etwa-Wirkung gegeben und er muss nicht umgebaut werden.

  • "Etwa-Wirkung" ist eine Ableitung von "in etwa". Dass heisst in diesem Zusammenhang, Wenn die Rückfahrscheinwerfer "in etwa" das selbe Verhalten zeigen wie welche mit europäischer Zulassung, dann können die dranbleiben. Wo da die Grenze liegt, das liegt im Ermessen des Prüfers.
    Man kann es vielleicht auch als "vergleichbare" Funktion/Wirkung bezeichnen.


    Danke für die Erklärung!
    Dann war meine letzte Vermutung richtig.



    Es ist gut dass es sowas gibt, denn sonst wäre es nahezu unmöglich hier ein Auto zuzulassen, wenn es kein passendes europäisches Model als Teilespender davon gibt. Und nur weil der Blinker vielleicht nicht exakt die orange Farbe nach StVZO hat, kann er von anderen Verkehrsteilnehmern trotzdem eindeutig als solcher erkannt werden - dann ist die Etwa-Wirkung gegeben und er muss nicht umgebaut werden.


    Ja, da stimme ich zu! Gut, dass es sowas gibt.



    Muss man hier jetzt wirklich einen Begriff obduzieren, der vom TÜV nunmal so festgelegt wurde?


    Man wird ja wohl fragen dürfen was es bedeutet?
    Aber danke für den Link!

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  • So jetzt aber wieder mal zurück zum Anfang,
    Bin dann immer noch der meinung und auch fest überzeugt das der TÜV/Dekra es weiß was umzurüsten ist.
    Oder der fmh wenn er gewillt ist dabei zu unterstützen.

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    1977–1979 818 Coupé 1,6L/75 PS Benziner

    1979–1982 626 Coupé 2,0L/90 PS Benziner

    1982–1985 929 Coupé 2,0L/90 PS Benziner

    1985–1992 626 GLX Fliesheck 2,0L/101 PS Benziner

    1992–2002 626 GLE Fliesheck 2,0L/115 PS Benziner

    2002–2010 Premay Sportive 2,0L/131 PS Benziner

    2007–2013 M 6 Active Plus Kombi 2,0L/143 PS Diesel

    2013–2019 M6 Sports–Line Kombi 2,2L/175 PS Diesel

    Plutosilber, AHK.

    2016- RX8 1,3 / 2,6L 231 PS Benziner

    2019- M6 Sportsline Kombi–Pluspaket Matrixgrau, AHK 2,5L/194 PS Benziner


  • Bin dann immer noch der meinung und auch fest überzeugt das der TÜV/Dekra es weiß was umzurüsten ist.


    Was erfüllt werden muß schon.
    Aber ich wage zu bezweifeln, dass TÜV oder Dekra sagen können ob z.b. der US-SW vom 6er GH ein E-Zeichen drauf hat und somit ohne Umrüstung verwendbar wäre.


    Thema NSL. Sie können nur sagen: "Ja, ist vorgeschrieben".
    Aber sie werden nicht sagen können ob die EU-Version der RL am US-GH montierbar sind.

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  • Was erfüllt werden muß schon.
    Aber ich wage zu bezweifeln, dass TÜV oder Dekra sagen können ob z.b. der US-SW vom 6er GH ein E-Zeichen drauf hat und somit ohne Umrüstung verwendbar wäre.


    Thema NSL. Sie können nur sagen: "Ja, ist vorgeschrieben".
    Aber sie werden nicht sagen können ob die EU-Version der RL am US-GH montierbar sind.

    Die Dekra nimmt das ganze ja ab, die müssen das serwohl sagen können ob das E-Zeichen drauf ist, oder wie wollen die des sonst überprüfen und eintragen ?


    Und bezüglich Rückleuchten ist ja nicht zu übersehen dass die innen Teile des EU 6ers nicht Passen können und nur die äußeren Teile passen.

  • Die Dekra nimmt das ganze ja ab, die müssen das serwohl sagen können ob das E-Zeichen drauf ist, oder wie wollen die des sonst überprüfen und eintragen ?


    Ich rede vom Vorfeld. Also vom Zeitpunkt wo das Fzg. um das es geht noch in USA steht!
    Also wenn es darum geht, abzuwägen ob ein Import in Frage kommt oder nicht.

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  • Ich rede vom Vorfeld. Also vom Zeitpunkt wo das Fzg. um das es geht noch in USA steht!
    Also wenn es darum geht, abzuwägen ob ein Import in Frage kommt oder nicht.

    Achso..


    Wenn ein Nissan Skylines zugelassen werden kann, ein Auto welches außerhalb Japans nicht Offiziell verkauft wurde, dann kan man diesen 6er auch Zulassen. Ob es sich Finanziell lohnt kann sowieso nur jeder für sich entscheiden.


    Vorteil ist halt dass man ein sehr seltenes Fahrzeug Bewegen darf.


    Wenn man sich sowas Importiert dann ist am besten mit dem schlimmsten zu rechnen (also das alles umgebaut werden muss) und das beste Hoffen. Und man kann sich ja einen Unfall 6er EU Modell holen und gleich die ganze Front Tauschen, die US Teile verscherbeln und dann halten sich die Kosten auch niedriger.

  • Wenn ein Nissan Skylines zugelassen werden kann, ein Auto welches außerhalb Japans nicht Offiziell verkauft wurde, dann kan man diesen 6er auch Zulassen. Ob es sich Finanziell lohnt kann sowieso nur jeder für sich entscheiden.


    Das war ja nicht die Frage.
    Zumindest ich habe es so verstanden, dass es darum ging was bei einem US-GH tatsächlich umgebaut werden müsste.

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  • Das war ja nicht die Frage.
    Zumindest ich habe es so verstanden, dass es darum ging was bei einem US-GH tatsächlich umgebaut werden müsste.

    Würde in diesem Thread denke ich zur genüge durchgekaut.


    Die Anforderungen sind klar, gewisse Sachen kann der Prüfer selbst Entscheiden, und was von den Anfordeungen der US 6er Berits erfüllt oder nicht muss man vor Ort mit dem Prüfer klären oder man hat Glück und findet einen bereits zugelassenen.

  • Hallo zusammen,


    also in den nächsten Tagen soll der US-6er eintreffen.


    Vielen Dank für eure Hinweise/Befürchtungen und Meinungen. Ich persönlich rechne auch mit spürbaren Kosten, die auf meinen Onkel zukommen. Er ist weiterhin der Meinung, dass das für nen Appel und ein Ei zu erledigen sei. Nun gut, er wird's ja schon wissen. Ich bin anderer Meinung.


    Eine Frage habe ich noch. Im Verlauf dieses Threads kam noch die Frage nach der Abgasnorm auf. Hat jemand dazu konkrete Angaben, ob da auch was geändert werden muss?


    Ansonsten - ich halte euch auf dem Laufenden. :thumbup:


    Gruß

  • Ansonsten - ich halte euch auf dem Laufenden. :thumbup:


    Das wär super, ja! ;):)

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  • Guten Tag zusammen,


    so, der Wagen ist seit einigen Wochen hier. Er wurde vor 2 Wochen abgeholt und in einer Werkstatt wurde dann begonnen, die Kiste für den TÜV fertig zu machen. Am vergangenen Samstag stand er dann wieder bei uns in der Garage. OHNE TÜV!!


    Grund: Die gelben Standlichter im Schweinwerfer wurden moniert - also nicht die seitlich im Kotflügel. Diese leuchten aber weiterhin. Angeblich sagt der TÜV, dass in der US-Version die Glühlampe für Standlicht und Blinker ein und dieselbe sind und das darf bei uns nicht sein. Mein Onkel hofft jetzt auf eine Ausnahmegenehmigung. Wenn und ob diese erteilt wird? Keine Ahnung. Ansonsten sind neue Scheinwerfer fällig. Ob deutsche Scheinwerfer in die US-Version passen? Keine Ahnung. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass die amerikanischen Kotflügel etwas anders seien. Auch hier. Keine Ahnung.


    Der nächste Punkt ist,, dass die Alufelgen nicht original Mazda sind, sondern aus dem Zubehörhandel kommen. Der Wagen war aber damals schon beim Kauf mit diesen Felgen ausgerüstet und die haben eine amerikanische ABE. Reifen sind 235/45-18 drauf. Wenn man aber gaaanz genau hinschaut, meine ich, dass die Felgen ein paar Millimeter aus dem Kotflügel rausschauen. TÜV meint, dass er eine deutsche ABE braucht. die Felgen würden laut meinem Onkel auch hier in Deutschland verkauft. Allerdings ist alles nur Halbwissen. Stichwort: Einpresstiefe.


    Ein weiterer Punkt ist die Abgasgeschichte. Es gibt keine Datenblätter über den 3,7 l Motor in Verbindung mit dem Mazda 6.


    Viel Ahnung dürfte aber die Werkstatt, die alles machen wollte , nicht haben.


    Bin gespannt, wie das weitergeht. Ich hätte die Kiste einem Profi überlassen, der das Auto TÜV fertig macht auch wenn es teurer ist. "Seine" Werkstatt kennst sich halt mit dem ganzen Kram überhaupt nicht aus. Jetzt hat er eine Menge Baustellen offen.


    Ich sehe schwarz.


    Gruß
    sq-freak

  • Habe ihm auch gesagt, dass es besser wäre, wenn er einen Profi für die Maßnahmen beauftragen würde - aber er soll halt jetzt seine Erfahrungen machen. Es gibt genügend Importeure in Deutschland, die sich darauf spezialisiert haben, Autos umzurüsten und durch den TÜV zu bringen.


    Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Wo gibt's denn so etwas???


    Genau sowas:

    Es gibt genügend Importeure in Deutschland, die sich darauf spezialisiert haben, Autos umzurüsten und durch den TÜV zu bringen.



    Bevor z.B. der Mustang offiziell in Europa verkauft wurde, war das ein typischer Wagen den solche Firmen regelmäßig in die EU importierten.
    Es ist also eine Auto-Handels-Firma die sich als Spezial-Service um den Import kümmert. Meist auf ein Ursprungs-Land fokusiert. Sprich die eine macht nur US-Fahzeuge, die andere nur Fahrzeuge aus Japan.

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