Zahnriemenwechsel pflicht?

  • Hallo.
    Ich habe einen MAZDA 6 Diesel Bj. 2007 und habe versäumt den ZAHNRIEMEN wechseln zu lassen ( Laufleistung ca.150.000 km ).
    Zudem müsste ich aber auch noch diesen Monat zur HU/AU.
    Meine Frage an euch...
    Muss ich erst den ZAHNRIEMEN wechseln bevor ich eine HU/AU machen lassen kann? ?(?(?(


    Ich war nämlich heute beim TÜV,und der Prüfer hat mich direkt wieder nach hause geschickt weil der ZAHNRIEMEN wechsel überfällig ist ;(;(;(

  • Ich war nämlich heute beim TÜV,und der Prüfer hat mich direkt wieder nach hause geschickt weil der ZAHNRIEMEN wechsel überfällig ist ;( ;( ;(

    Was meinst du denn damit. Hat er dir im Prüfbericht einen erheblichen Mangel wegen des Zahnriemens bescheinigt. Das kann ich mir kaum vorstellen. Dann könnte er dir ja auch wegen der Überschreitung des Ölwechsel Intervalls einen Mangel bescheinigen. Meiner Ansicht nach wäre das völliger Schwachsinn und durch nichts zu begründen.

  • Der Prüfer kann eine Fahrzeugprüfung hier durchaus verweigern. Bei einem Diesel wird auch die Drehzahlbegrenzung bei Vollgas geprüft. Wenn da der Zahnriemen dann reißt, dann ist die Haftungsfrage durchaus ein Problem, zumal der Prüfer ja von dem "überfälligen" Zahnriemen schon kenntnis hat.


    Ich vermute aber mal, er hat nur die Prüfung abgelehnt, Du hast noch keine Gebühren bezahlen müssen, korrekt?

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