Nach 7 Jahren CX5 kehre ich wieder zum 6er Kombi zurück, meinen 194PS-Signature will ich auf Ganzjahresreifen umrüsten. 225 45 19 W steht in den Papieren, darf ich auch 225 45 19 V aufziehen lassen? Schneller als 240 fährt er ja nicht. Bitte hier keine Diskussionen über Ganzjahresreifen.
Gruß
Webster
225 45 19 V erlaubt?
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Das ist doch nur der Geschwindigkeitsindex, der dürfte doch egal sein. Die Frage ist nur, wenn du kleiner nimmst als vorhergesehen: muss es irgendwo kenntlich sein (Aufkleber im Innenraum)?
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Meinst du den Bridgestone? Gibt ja nur den und den von Vredestein.
Hab den auch auf den Serienfelgen. Wenn Reifen mit kleinerem Index montiert sind muss ggf. dieser blöde Aufkleber ins Cockpit. Da aber im Schein eh nur 225 oder so stehen sollte das problemlos gehen. -
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Vredestein. Und mit dem muss dann ein 240-Aufkleber ans Amaturenbrett, obwohl der Wagen nur mit 223 angegeben ist?
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Der Vredestein ist doch ein W Reifen. Nur der Bridgestone hat V.
Über Google habe ich das hier gefunden:
ZitatDer Aufkleber mit dem nervigen Warnhinweis muss zumindest dann vorhanden sein, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist.
Wir kommen also um den Aufkleber rum.
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§ 36 StVZO sagt dazu folgendes:
ZitatBei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 [...] deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Allein schon der einleitende Satz "deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt" zeigt, dass dieser Paragraph nicht zum Tragen kommt.
Fahren darf man sie auf jeden Fall. Ist dann wirklich nur noch Auslegungssache mit dem Aufkleber. Ich bin der Meinung, dass dieser nicht notwendig ist.
Zitat von http://www.schlieker.de/reifen.htmlBei M+S-Reifen kann der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger sein als in den Fahrzeugpapieren eingetragen. In diesem Fall muss mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden.
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Also es wäre wirklich sinnbefreit, einen Aufkleber mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit des Reifens aufzukleben wenn diese höher als die Bauertgeschwindigkeit des Wagens ist. Sprich, man diese eh nie erreichen kann.
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Und selbst wenn: der zitierte Paragraf 36 öffnet mit der Formulierung
Zitatdurch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit...ja ohnehin eine Hintertür: Wozu haben wir denn in der Multifunktionsanzeige einen programmierbaren Geschwindigkeitswarner?!? Dann stell ich den halt auf 240 ein, so piept es wenigstens nicht dauernd.
Disclaimer: als Österreicher steht der bei mir auf 150, im Sinne von "ab hier auf eigene Verantwortung und Rechnung"
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