Original Mazda AHK - nur 2 Fahrräder erlaubt??

  • Hallo,
    mein fMH hat an meinen 6er eine AHK verbaut, 75kg Stützlast reicht ja dicke für 3 normale Fahrräder aus. Mein fMH hat auch nichts mehr dazu erwähnt, aber in der Anleitung lese ich mit Erstaunen, dass nur maximal 2 Fahrräder transportiert werden dürfen. Warum das denn und haltet ihr euch daran?
    Danke&Gruß
    Webster

  • in der Anleitung lese ich mit Erstaunen, dass nur maximal 2 Fahrräder transportiert werden dürfen.


    Steht das in der Anleitung zur AHK? Oder sogar in der ABE? Ich kenne eigentlich nur, dass die Anzahl der Fahrräder nur durch den Typ und die Bauart des Fahrradträgers begrenzt wird. Ich wüßte nicht, dass ich das schon einmal in einem Dokument zur AHK gelesen hätte, müßte da bei mir auch erst mal nachlesen.


    Maximale Stützlast (Gewicht Träger + Gewicht der Räder) ist natürlich nicht zu überschreiten!
    Offiziell gültig ist normalerweise nur die ABE, nur die muss man auch immer mitführen, bei Benutzung der Kupplung. Wenn da nichts von einer Anzahlbegrenzung drin steht, dann würde ich mich nur nach den Angaben des Fahrradträgers und der max. Stützlast richten.
    Ist aber nur meine unbedeutende Meinung. 8)

  • Stimmt, wenn die AHK eine E-Nummer hat braucht es auch keine ABE mehr, war glaube ich früher einmal anders.
    Aber irgendetwas habe ich bei den Papieren im Auto liegen, ich glaube es ist eine ABE für meinen Fahrradträger. Muß ich demnächst mal nachschauen. Aber mein Fahrradträger für die Kupplung ist eh nur für zwei Fahrräder ausgelegt, von daher bin ich im grünen Bereich.
    Und wenn die Anzahlbegrenzung nur auf der Mazda Website steht und nicht in irgendwelchen "offiziellen" Unterlagen oder Formularen steht, dann würde auch ich durchaus einen Träger für drei Fahrräder montieren, wenn ich es benötigen würde.

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