Auflagen in Teilegutachten für Felgen

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen...und zwar hab ich ein Teilegutachten für die Felgen die ich möchte. Folgende Auflagen werden da u.a. aufgeführt:

    1. Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunstoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
    (Bördeln hinten???)

    2. Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
    (Ziehen hinten???)

    3. An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann esmöglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
    (häää???)

    4. An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z.B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann esmöglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
    (wiederum häää???)

    Kann mir bitte jemand sagen, was das nun tatsächlich bedeutet? Vielen Dank! [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif]

    Gruß
    Sam

  • Kommt immer drauf an was Du für eine Reifengröße draufzoiehst und ob du tiefergelegt oder distanzscheiben hast ! usw und sofort deswegen mußt du ja auch zum Tüv und gucken ob die das gut finden, die ganzen Punkte standen bei meinen Felgen auch dabei aber weil ich nur 205 Reifen drauf hab und weder tiefer noch breiter gemacht hab mußte ich von diesen Punkten auch nichts erfüllen

    Mfg Jörg

  • Hallo Chrigu,

    Felgen sind in 8x18" ET 42 laut TÜV-Gutachten, aber laut Aussage von dem Onlineshop-Typen ET38. Weis nicht, was jetzt korrekt ist, vermutlich die ET42. Reifen sollen 225/40/R18 sein...Danke!

    Gruß
    Sam

  • Ich denke wenn Du hinten bördeln läßt sollte es reichen, die anedern Auflagen habe ich bei meinen zukünftigen 8,5x19 et35 auch drin stehen, aber bei mir wirds wohl ernst werden mit dem bördeln vorne.
    Radabdeckung beudetet= Kotflügelverbreiterung, entweder durch ziehen oder durch Anbau einer Verbreiterung.

  • Hallo Sam
    8 Zoll Breit mit ET 42 ! Ich habe vorne 8.5" mit ET 40. Bin also ca. 15mm weiter aussen und bin immer noch innerhalb des Kotflügels (musste nichts geändert werden)
    Hinten habe ich 9.5" mit ET 40, also ca. 3 cm. weiter aussen, und erst noch Federn ca. 50mm tiefer und musste "nur" gebördelt werden. Glaube fast, dass Du auch ohne bördeln auskommen könntest, denn auch bei der verschiedenen Reifenanbieter ist nicht 225 breit gleich 225 breit.
    Ein Versuch ist es auf jedenfall wert. Welche soll es eigentlich werden ? Dein "Felgentraum" ???
    Gruss Chrigu

  • Radabdeckung:
    Entsprechend der neuern RL 78/549 EWG muss nun das komplette Rad abgedeckt sein. Das schließt die die sogenannte Laufnebenfläche mit ein. Früher konnte die Nebenfläche herausragen. Bei sehr breiten Reifen könnte es ein Problem geben. Denk auch dran, dass du eine Kombinationsabnahme brauchst für Tieferlegung und Felgen.

  • [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif
    Hallo!
    Brauche noch mal eine Information von Euch.
    Wie ihr auf dem Foto seht, habe ich den Überstand der Reifen über die Karosserie
    eingezeichnet. In wie weit gibt es genau definierte Vorgaben, wann es noch zulässig ist
    und wann nicht? Was meint ihr dazu. Bekomme ich die Felgen mit diese Reifen auch vom
    TÜV ohne Probleme eingetragen (genehmigt)? Gutachten für Felgen und Reifen lagen
    den Felgen bei. Allerdings mit der Auflage beim TÜV vorfahren zu müssen.
    Wenn ich mir da so manchen Golf ansehe die eine Eintragung haben dürfte ich
    normalerweise keine Probleme bekommen.!!!???? HOFFE ICH.
    Habe mal was gehört das nur das Profil von der Karosserie abgedeckt sein muss!!???
    [Blockierte Grafik: http://www.arcor.de/palb/alben/01/938701/1024_3932353134356266.jpg
    Hier meine Daten
    Original: 15 X 6J ET 52,5 mit 195/50 er Reifen
    Neue: 16 X 7½ J ET mit 205/45 er Reifen

    Danke voffo M2

  • Jo, in Deutschland muss die Lauffläche von der Karosse abgedeckt sein, in Österreich muss meines Wissens nach der komplette Reifen abgedeckt sein.

    Allerdings, die Serienbereifung bei 16 Zoll beträgt 205/55/R16. Bei 205/45/R16 ergibt das einen 3,75%igen geringeren Reifenumfang. Da wird wohl der Tacho angepasst werden müssen. In den meisten Gutachten stehen 2% als Toleranz drin. Da wärst du weit drüber.

    Serienbereifung:
    205mm x 0,55=112,75mm x 2=225,5mm + 406,4mm(16")= 613,9 mm Reifenumfang

    Abweichende Bereifung:
    205 x0,45= 92,25 mm x 2=184,5mm +406,4mm (16")=590,9 mm Reifenumfang

    590,9/613,9 = 96,25 %

  • Hallo Driver6
    Danke erstmal für Deine Antwort.
    Ich weis nicht in wie weit Du bei meinem Mazda von einem 2 er ausgegangen bist.
    Nach Angaben in meinen Fahrzeugschein ist meine Serienbereifung: 195/50 15J.
    195mm x 0,50 x 2 = 195mm + 381(15") = 576
    576/590,9 = 97,4 müsste dann eine Abweichung von 2,6 % sein. Ist zwar noch immer zu viel
    aber etwas weniger als über 3%. Ich hoffe ich habe mich nicht verrechnet.

    Habe eine E-Mail diesbezüglich erhalten. Diese möchte ich niemanden hier vorenthalten.

    Allgemein spricht man von einer "ausreichenden Abdeckung". Die sieht (wenn ich mich recht erinnere) folgendermaßen aus:
    Wenn es sich um eine deutsche Zulassung handelt, muss die Lauffläche (Profil) der Räder in der gesamten Breite abgedeckt werden.
    Wenn man jetzt von der Mitte der Räder (Radnabe) 15 cm nach oben misst und dann zu beiden Seiten des Reifens geht, muss ab dieser Höhe das Profil wie oben beschrieben, abgedeckt sein.
    Wenn das Fahrzeug eine EU/EG Zulassung hat, ändern sich dort Kleinigkeiten. Das gesamte Rad (inkl. Felge) muss abgedeckt sein und das bis zu einer ausreichenden Höhe. Ausreichend ist nicht näher beschrieben.
    Wenn nun allerdings wieder andere Räder montiert und eingetragen werden sollen, greift bei dieser Eintragung im Regelfall wieder deutsches Zulassungsrecht, also der obere Fall (15 cm Regel).


    Würde gerne wissen wo man TÜV Prüfer findet die solche Reifen LINK eintragen.

    Bei meinem M2 ist es hinten kein Problem. Bei den Vorderen Reifen wird es dann
    schon mal sehr fraglich. Dort stehen die Reifen fast einen cm über die Karosserie.
    Das Profil ist vorne bis auf 1-2 mm abgedeckt (siehe oberen Beitrag).
    Bei den Vorderreifen zu den Türen hin, kann ich das mit den 15 cm mit Spritzschutzlappen erfüllen.
    Bei den Vorderreifen zum Motorraum hin schaffe ich das laut vorgaben dann leider nicht.
    Die Karosserie geht in diesem Bereich sehr stark nach innen.
    Bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt.

    Vielleicht weis ja noch jemand was dazu und kann mir diesbezüglich helfen oder mir eine guten TÜV im Bereich Nürnberg sagen.
    Danke voffo M2

  • Sorry Voffo, habe nicht gesehen, dass du nen M2 hast. Daher auch die andere Reifendimension. Die Formel kann einem trotzdem ganz hilfreich sein, wenn man die erlaubte Abweichung einer Felge/Reifendimension kennt.

  • Ich kenn auch nur die Regelung für D, nach der die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein muss.
    Ich würde dir aber empfehlen, einfach mit diesem Foto mal zum TÜV fahren, und fragen, ob diese Abdeckung ausreicht. Zudem sind sie beim TÜV bei Eintragungen und Begutachtungen oft etwas kulanter, wenn man im Vorfeld schon nachfrägt, anstatt mit was-weiß-ich-für-welchen Umbauten daherzukommen und dann zu sagen: "So, trag mal ein!"

    Andreas

  • So jetzt muss ich mal mein Mazdahändler Loben.
    Der Werkstattmeister hat mir angeboten meinen Mazda
    beim nächsten TÜV Termin in der Werkstatt, den Prüfer
    meine Felgen mal an meinem M2 zu zeigen. Wenn der mir die einträgt
    muss ich die kosten dafür (TÜV und Eintragung) tragen,
    wenn nicht dann läuft das ganze ohne Verrechnung.
    Finde ich ein Tolles Angebot von ihm. Lediglich den Mietwagen den ich
    dann wieder brauche kostet mich 13 € und ca. 5 € Sprit.
    EBENFALLS
    Dank an Driver6 und XS Ebbe für Euere TIPS und Hinweise.
    Grüße voffo

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