Habe vorhin meinen Händler mal wegen der 18" Räder Problematik mit der Garantie angesprochen, wie es derzeit hier im Forum aus der Schweiz bekannt wurde.
Auch in Deutschland gilt, das die Garantie im Bereich der Achse verloren geht, sobald auf den M6 18" Räder aufgezogen werden.
Allerdings nur für die Achsen & Aufhängungen.
Als Tip gab er mir bei Montage von 18" Rädern :
Nicht in die Papiere eintragen lassen, sondern nur die Abnahme-Bescheinigung mitführen.
So ist im Falle des Falles nix nachzuweisen, da man dann ja andere zB WR aufziehen kann um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
Besonders für die zur Beachtung, die noch Probleme mit den Achsen haben oder haben könnten.
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Da haben wir in der Schweiz schon ein Problem.
Damit ich mich bei einer polizeilichen Kontrolle schadlos halten kann, muss ich die Felgen beim Strassenverkehrsamt zeigen und eintragen lassen.
Ich weiss nicht, irgendwie ist mir die Sache zu heiss.
Was macht Ihr bei einer Polizeikontrolle ? -
gandel
In Deutschland gibt es für die Tüv Prüfer die Möglichkeit die Abnahme nur in einer Bestätigung zu dokumentieren, welche nicht zwingend sofort in die Papiere eingetragen werden muß, sondern dieses beim befassen wie bei Ummeldung o.ä. nachtragen zu lassen.
Diese Bescheinigung ist dann wie eine ABE zu handhaben & mitzuführen & auf Verlangen vorzuzeigen. -
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Ist noch ne gute Variante. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif]
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Müssten da Hersteller wie z.B. ATH-Hinsberger usw. nicht in der Pflicht stehen auf sowas hinzuweisen ? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif]
Z.B. bei denen (8x18"):
[Blockierte Grafik: http://www.ath-hinsberger.de/athshop/images/m_6_40028.jpg]
Gruß, opodeldock [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif] -
uff-die sind aber geil!!!!
musste sein-nicht schimpfen!
LGA [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/wink.gif] -
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@opodeldock
Vielleicht wissen die das nicht bei ATH.
Könnte sein, das Mazda solche Infos nicht entsprechend veröffentlicht, auch wenn´s so sein sollte.
Damit ist das Thema 18" Räder für mich erstmal gestorben, wobei ich z.Zt. eh kein Geld dafür hätte [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif]
Hab ja noch meine 17" drauf, damit geht´s auch erstmal [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/rolleyes.gif] -
Nur welche Handlungsempfehlung gibt es für uns Diesel-Fahrer, die nur die 16-Zöller haben, aber grössere Felgen haben wollen? 17er und tieferlegen damit die Felgen nicht ganz im Radkasten untergehen? Die Garantie an Achsen und Aufhängung zu verlieren/riskieren finde ich nicht unerheblich.
Ist das bei anderen Herstellern auch so? -
Noch zum Bild, sieht verdammt g... aus.
Du kannst beim Diesel genau das gleiche tun wie die mit einem Benziner, nämlich folgendes [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/crying.gif] -
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Ich hatte mir diese PLW-PJ Felgen in 8x18 bestellt und Sie dann später wegen der kleinen Schräubchen rundherum wieder abbestellt und andere PLW genommen, die Neueste: PLW PU, 8x18, sieht klasse aus, vorallem mit der neuen "high gloss performance" lackierung. Ich warte nur noch auf ein paar 40er Federn, weiß jemand wo ich die günstig bekommen kann ?
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Hallo ihrs,
also auch ich war bei meinem händler der hat mir auch gesagt das es hierbei zu problemen kommt !!!
Die haben ein rundschreiben von mazda bekommen !!!
Er hat mir von den 18ern abgeraten
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Ich habe mir mal die Mühe gemacht und bei Mazda Deutschland per E-Mail angefragt. Die Antwort kam direkt einen Tag später. Hier ist der Wortlaut der Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXi,
vielen Dank für die E-Mail vom 27. Mai diesen Jahres.
Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass uns keine
Herstellerbescheinigung vorliegt, die die Verwendung von 18 Zoll Felgen für den
Mazda6 erlaubt. Über das Original Mazda Zubehör werden ebenfalls keine 18 Zoll
Felgen für den Mazda6 angeboten.
Beschädigungen, die durch nicht autorisiertes Zubehör verursacht werden, können
nicht als Garantieleistung behoben werden.
Für weitere Fragen oder Anregungen haben Sie auch die Möglichkeit, uns
telefonisch zu erreichen. Unter der Rufnummer 02173 - 943121 steht Ihnen das
Mazda-Kundeninformationszentrum werktags von 8.00 - 17.00 Uhr zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an Mazda Motors Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Mazda Motors (Deutschland) GmbH
Kundeninformationszentrum
Gibt es überhaupt eine Herstellerbescheinigung für Felgen? Eine ABE ist ja sicherlich nicht gleichzusetzen. Die dokumentiert ja wohl nur die Freigängigkeit und Unbedenklichkeit über den Betrieb einer Sache. Wenigstens habe ich jetzt eine offizielle Antwort. -
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Ich verstehe nicht so ganz warum eine 18" Felge Schäden verursachen sollte ? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif]
Der Durchmesser bzw. der Umfang des kompletten Rades ist doch immer der gleiche (rein rechnerisch) egal ob mit 15", 16", 17", oder 18" Felgen.
Durch das Hebelgesetz sind die mechanischen Belastungen auf den Radnaben, Lagern usw. höher um so weiter die Felge/das Rad heraussteht.
Dies ist aber auch bei einer 15" Felge möglich (geringe Einpresstiefe).
Oder sollte das ganze etwas mit der geringeren "Dämpfung" bei 18" zu tun haben (is ja weniger Gummi) [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif]
Ich habe das Gefühl daß Mazda hier ihre eigene Zubehör-Felgen supporten möchte [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif] .
Denn mit Zubehör lässt sich ja auch Geld verdienen.
Gruß, opodeldock [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif] -
Quote:
opodeldock schrieb am 28.05.2003 16:19
Ich verstehe nicht so ganz warum eine 18" Felge Schäden verursachen sollte ? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif]
Der Durchmesser bzw. der Umfang des kompletten Rades ist doch immer der gleiche (rein rechnerisch) egal ob mit 15", 16", 17", oder 18" Felgen.
Durch das Hebelgesetz sind die mechanischen Belastungen auf den Radnaben, Lagern usw. höher um so weiter die Felge/das Rad heraussteht.
Dies ist aber auch bei einer 15" Felge möglich (geringe Einpresstiefe).
Oder sollte das ganze etwas mit der geringeren "Dämpfung" bei 18" zu tun haben (is ja weniger Gummi) [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif]
Ich habe das Gefühl daß Mazda hier ihre eigene Zubehör-Felgen supporten möchte [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/mad.gif] .
Denn mit Zubehör lässt sich ja auch Geld verdienen.
Gruß, opodeldock [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/smile.gif]
..................genau das Denke ich auch, aber in naher Zukunft muß sich Mazda wohl den anderen Felgenherstellern beugen da es sonst zuviel negatives Gesprächsthema in der Presse geben wird.
Ich habe meine 8x18 übrigens schon 6 Wochen drauf und nichts gebördelt und nichts schleift... ist aber noch nicht tiefer...hatte aber schonmal mächtig Gewicht im Kofferraum so das die Karre hinten 4cm runter kam...."mein Gott sah das Geil aus"....und da schliff immer noch nichts, war aber schon sehr Knapp. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif][Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/cool.gif] -
Mein Dealer hatte mir als Begründung von Mazda dazu gesagt, das es an der Konstruktion liegen soll.
Die Achsen sind in ihrer Funktion so aufwendig gebaut worden, das durch die 18" Dimmension diese beeinträchtigt & beschädigt werden könnten. -
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Gibt´s es diese "Garantiebedenken" grundsätzlich nur bei den 18"ern ?
Ich habe nämlich überlegt, mir 17"er zuzulegen, die gäbe es aber (zumindest von der offiziellen Mazda-Deutschland-Kombi aus) nicht für meinen 2.0-Benziner Kombi, sondern nur für den 2.3er. Aber ich denke mal, dass da nur Unterschiede in der Motorisierung und nicht in der Radaufhängung/Karosserie bestehen, oder?
...hat im übrigen jemand ´nen Tipp für "nette, bezahlbare 17"er?
Gruß,
Arnd -
Ich habe neulich mal in dem Serviceheft rumgeblättert und da habe ich gelesen (sinngemäß) daß Mazda generell die Garantieleistung verwehrt, wenn Teile irgendwelcher Art, die nicht von Mazda freigegeben wurden, angebaut werden !
Das beträfe dann auch -rein theoretisch- "fremde" Aluräder und sonstiges Anbauzeugs !!!
Ich habe auch mal meinen Werkstattmeister darauf angesprochen und der winkte nur ab...ist dann wohl sicher wieder eine Ermessensfrage !
Sollte man aber eine Werkstatt haben, wo man sich nicht so gut mit den Leuten versteht, könnte es evtl. Probleme geben, wenn die sich auf die Hinterhufe stellen. Aber das wird wohl nicht so oft passieren ! -
Quote:
ArndIm6er schrieb am 01.06.2003 11:59
Gibt´s es diese "Garantiebedenken" grundsätzlich nur bei den 18"ern ?
Soll ab 18" Rädern gelten. -
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Wenn also Mazda Probleme bei "Werksfremden Zubehör" macht, bedeutet das also, immer nur im Winter mit den Originalfelgen (und den darauf aufzuziehenden Winterreifen) zur Inspektion [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif]
Hat zufällig jemand die 5-Speichen 8x17 Zoll mit225-45-17er Bereifung von ATH auf seinem M6-Kombi drauf und ein entsprechendes Foto?
Gruß,
Arnd -
Ich habe mich wegen der Garantie nochmal an das Produkthaftungsgesetz erinnert.
Mittlerweile ist es ja so, dass bei einem Schaden der Hersteller beweisen muss, dass der Schaden nicht durch einen Konstruktionsfehler o.ä. entstanden ist (sog. Beweispflicht des Herstellers). Sollten also 18" verbaut sein, so muss er also nachweisen, dass diese für den Schaden verantwortlich sind.
Wenn er dazu in der Lage ist, hat der Geschädigte dann ja wohl nach Produkthaftungsgesetz Ansprüche gegenüber dem Felgenhersteller, der die Felge für den Gebrauch freigegeben hat. Den Nachweis bekommt der Geschädigte dann ja praktisch frei Haus von Mazda. Oder irre ich mich da jetzt? Wäre natürlich ein ewiges hin und her beim Rechtsstreit.
Anregungen und Ideen Eurer Seits sind herzlich willkommen.
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