17" beim Diesel im Fahrzeugschein

  • Zitat:


    totti schrieb am 30.03.2005 13:09
    ...
    Und dann weiter : hab die orginal Bereifung drauf (die dollen "Brückensteine") wollte jetzt wechseln im Sommer auf Dunlop SP9000 215/45R17 ZR, orginale Bridgestone sind aber 215/45R17 91 W , jetzt hab ich unseren Reifengroßhändler wegen Preis für Dunlop angehauen, der sagt die dürft ich nicht fahren ??? Wenn 91 W draufsteht müsst ich auch 91 W fahren und nix anderes ...... Die Welt ist echt verrückt...

    Was ist denn jetzt wie richtig ???

    "Grübelnde Grüße" totti




    Hi totti,

    Natürlich darfst du was anderes fahren als 91 W. Wie Tom schon schrieb steht die Zahl 91 für den Lastindex. W steht für die Geschwindigkeit (bis 270 km/h, bzw Z über 270 km/h). Einzig und allein ausschlaggebend ist was im Fahrzeugschein steht. Dort stehen die Mindestangaben für Sommerreifen. Wenn die Traglast und/oder die Geschwindigkeitsklasse höher ist als eingetragen, dann darfst du sie auf jeden Fall fahren. Zur Not kannst du ja den Traglastindex beim Reifenhersteller erfragen. Mich wundert es sowieso, dass deine Originalreifen W sind. Ich dachte alle 6er haben ab Werk maximal V-Reifen (bis 240 km/h).

    Andreas

  • Zitat:


    XS Ebbe schrieb am 30.03.2005 14:34

    Natürlich darfst du was anderes fahren als 91 W. Wie Tom schon schrieb steht die Zahl 91 für den Lastindex. W steht für die Geschwindigkeit (bis 270 km/h, bzw Z über 270 km/h). Einzig und allein ausschlaggebend ist was im Fahrzeugschein steht. Dort stehen die Mindestangaben für Sommerreifen. Wenn die Traglast und/oder die Geschwindigkeitsklasse höher ist als eingetragen, dann darfst du sie auf jeden Fall fahren. Zur Not kannst du ja den Traglastindex beim Reifenhersteller erfragen. Mich wundert es sowieso, dass deine Originalreifen W sind. Ich dachte alle 6er haben ab Werk maximal V-Reifen (bis 240 km/h).

    Andreas




    Achtung, Z ist nicht ZR! ZR bedeutet über 240 wobei die Tragfähigkeit auf dem Reifen steht. Z gibt es nur zusammen mit Lastindex.
    Ab einer gewissen Größe werden die meisten Reifen nur noch ab W aufwärts hergestellt. Versuch' doch mal einen 215/45 R 17 V zu bekommen (Winter gilt nicht).
    Da er die Räder nicht im Fahrzeugschein eingetragen hat, kann er auch den Lastindex dort nicht nachsehen. Es gelten die Angaben im Gutachten, da der Lastindex bei verschiedenen Größen durchaus anders sein kann. So kann auch z.B. W vorgeschrieben werden obwohl H locker ausreichen würde (Siehe mein Fahrzeugschein).

    Gruß, Tom
    Gruß, Tom

  • so jetzt bin ich endgültig verwirrt :

    Auszug Kraftfahr Bundesamt :

    An o.a Fahrzeugen, die im Geltungsbereich blablabla....., dürfen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO folgende Fahrzeugteile nachträglich ein - oder angebaut werden :

    LM - Rad 7JJx17, ET + 55mm

    Auflagen 1,2,3,4
    das ist meine Felge ........

    Auflage 1 Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol und die erforderliche Tragfähigkeitskennzahl sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen .

    WIE DENN die stehen ja nicht drin

    Auflage 2 Das Rad darf nur verwendet werden bei Fahrzeugen der Variante / Version **32

    Wo krieg ich das denn her ? Was ist Variante **32

    Auflage 3

    keine Schneeketten

    passt , kann ja auch passieren , ....

    Auflage 4

    Vorführung TüV nicht erforderlich....

    alles sehr verwirrdend, als ich meinem Mazda Mech das vorgelesen habe, wußte der auch nicht weiter..............

    "noch-mehr-verwirrte-Grüße" totti

  • @ Tom

    Bei Reifen.com:
    215/45 R17 87 V: Conti, Goodyear, Bridgestone
    215/45 R17 91 V RF: Conti, Bridgestone, jeweils verstärkte Ausführung (RF)

    Ansonsten: laut Auskunft des ÖAMTC (siehe hier) ist bei ZR die Höchstgeschwindigkeit über 240 und die tatsächliche Geschwindigkeitsfreigabe erfolgt über den Reifenhersteller. Ich gehe mal davon aus, dass das in D nicht anders ist, ich habe aber die schnelle keine deutsche Seite mit der Info gefunden.

    @ totti

    Vermutlich wirst du, wenn du unbedingt die Dunlop willt mit Dunlop Kontakt aufnehmen müssen.

    Andreas

  • Zitat:


    XS Ebbe schrieb am 30.03.2005 16:04
    @ Tom

    Bei Reifen.com:
    215/45 R17 87 V: Conti, Goodyear, Bridgestone
    215/45 R17 91 V RF: Conti, Bridgestone, jeweils verstärkte Ausführung (RF)




    OK, ich gebe mich geschlagen. Aber vergleiche mal die Trefferanzahl in V mit der in W. In W werden wohl größere Stückzahlen umgesetzt, daher sind diese für den Fahrzeughersteller wohl preiswerter im Einkauf.

    @totti

    Schau doch mal in Deinen Fahrzeugbrief auf die ABE. Eventuell erklärt sich hier der Typ **32. Aber ich vermute, dass dieser Typ **32 die Fahrzeuge bezeichnet, die 17" serienmäßig fahren und somit eingetragen haben.
    Da Du 17" gar nicht eingetragen hast, musst Du wohl oder über zum TÜV. Es sei denn, Du gräbst noch irgendwo eine ABE aus, die dich von der Pflicht zur Eintragung der geänderten Reifengröße befreit. So etwas gibt es aber meistens nicht bei Originalfelgen.

    Im übrigen kostet so ein TÜV Eintrag nicht die Welt und dauert nur 20 Minuten. Allerdings musst Du die Räder schon montiert haben.

    Gruß, Tom

  • dann mal mein Aufruf an die "TOP" Modell Fahrer hier, in meinem Brief find ich weder **30, noch **32 oder sonstwas könnt mal wer in seinem schauen ? Im TOP müssten die Nummer ja eingetragen sein (im Brief) wird ja serienmässig damit ausgeliefert.....

    Gruß totti

  • so um das ganze abschliessend zu beantworten : war heute beim TüV Bayern, der Auszug aus dem KBA nützt was , ...... wenn man nen Top fährt in dem keine 17er eingetragen sind lol.

    Also hilft alles nix, hab eintragen lassen nuja was solls.... sicher is sicher. Auch in der Reifenfrage bin ich dank TüV etwas klüger. Eingetragen worden sind 215 / 45 / R17 87 V . Der Dunlop SP9000 ZR ist somit für das Fahrzeug freigegeben und darf aufgezogen werden. Kostenpunkt pro Reifen 103,20 € . .... geht eigentlich oder ?

    Gruß totti

  • hi,

    Zitat:


    totti schrieb am 31.03.2005 10:05
    so um das ganze abschliessend zu beantworten : war heute beim TüV Bayern, der Auszug aus dem KBA nützt was , ...... wenn man nen Top fährt in dem keine 17er eingetragen sind lol.




    Welchen Auszug meinst du jetzt genau?
    Heißt das im Endeffekt, man darf sich trotzdem die Original Mazda 17" (und 18"??) Felgen aufziehen, wenn man die TOP Ausstattung hat (im Diesel) und im Fahrzeug Schein als max. Größe 16" angegeben ist?!?!

    Wie dem auch sei, viel Spaß mit deinen neuen Reifen/Felgen :-))

    schönen Gruß, Marc (pj)

  • @ Marc (pj) :

    http://www.bymanne.de/downloader/8agg-37-600.pdf

    diesen Auszug aus der KBA mein ich, darin ist vermerkt das die Versionsnummer **32 nicht beim TüV vorgeführt werden muß bei Benutzung dieser Felgen. Diese Versionsnummer ist das Mazda Top Modell (danke an Madmax, der hats in seinem Brief gefunden) . Dann muss dieser Auszug aus der KBA im Auto lediglich mitgeführt werden. Geil wirds natürlich bei einer Polizei Kontrolle, wie belegst du dem Polizisten, das dein Fahrzeug die Versionsnummer **32 ist lol...... da es nur im Brief aber nicht im Fahrzeugschein steht und wer führt im Auto seinen Fahrzeugbrief mit sich

    Also wenn man ganz sicher gehen will, lässt man die Felgen wohl besser abnehmen, kostet halt wieder was (37,80 Euro bei mir TüV Bayern).
    Gruß totti

  • hi,

    @totti: alles klar, danke für den Hinweis

    Das mit der Polizeikontrolle ist mir vorhin auch durch den Kopf gegangen. Ich glaub eine Abnahme beim TÜV ist da wirklich zu empfehlen .. man dürfte zwar keine Strafe aufgebrummt kriegen, aber vermutlich muss man nochmal hin und bla und sowieso.

    schönen Gruß, Marc (pj)

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