Import zubehör?

  • Hallo hat jemand erfahrungen mit import zubehör Z.B aus den USA? Wie ist es mit gutachten und TÜV ? Gibt es da chancen bei deutschem TÜV?

    Danke für ihre antwort Mfg.Uwe

  • Ich weiß eine Firma, die Import-Zubehör führt, aber ob die das eintragen musst du nachfragen.

    Die Adresse lautet www.2fast-tuning.de

    Ansonsten müsstest dus wegen dem eintragen bei Reifen Bohrer im hessischen Dieburg probieren.

    Die sind da meistens sehr kulant.

  • Du meinst bestimmt der Sachverständige ist da sehr Kulant!

    Da gibt es riesige Unterschiede. Es soll im Lande Sachverständige geben, die fast alles Eintragen (egal ob irgendwelche Prüfberichte, Übereinstimmungsbescheinigungen o.ä. vorliegen oder nicht).

    Ob's richtig ist oder nicht, darüber kann man streiten!

  • Gab bei uns auch so eine Gutachter. Für Cash gabs alles eingetragen. Für den TÜV brauchteste nur 300 DM und den Fahrzeugschein, Plaketten gabs in die Hand. Aufgeflogen ist das Ganze durch einen VW T4 mit 50.000 km! Der hatte Motorschaden und laut richtigen Gutachter 220.000 auf der Uhr.
    Natürlich sind zu dem die ganzen Gebrauchtwagenhändler gefahren.
    Es haben sich dann alle gefreut, besonders die Kunden die betrogen wurden. Die Händler wussten das ja nicht, das man nicht alles machen darf.

    Schönen Gruß an den, der durch so eine Gurke in einen Unfall verwickelt ist. Da zahlt die Versicherung garnichts und du kannst hinter dem Geld hinterrennen.

  • Zitat:
    yam.fjr1300 schrieb am 19.02.2004 18:23

    Du meinst bestimmt der Sachverständige ist da sehr Kulant!

    Da gibt es riesige Unterschiede. Es soll im Lande Sachverständige geben, die fast alles Eintragen (egal ob irgendwelche Prüfberichte, Übereinstimmungsbescheinigungen o.ä. vorliegen oder nicht).

    Ob's richtig ist oder nicht, darüber kann man streiten!



    Nö. Da braucht man gar nicht drüber streiten, auch wenn Dinge eingetragen sind, die laut stvzo oder übergeordneten Gesetzen nicht zulässig sind (z.B. getönte/lackierte Rückleuchten oder Scheibenfolien auf den vorderen Seitenfenstern) ist dies noch lange kein Hindernis, dass die polizei das Fahrzeug vor ort stillegen kann. Auch ein TÜV- oder DEKRA Mitarbeiter ist an die Gesetze gebunden und darf Eintragungen nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Diese sind in der Regel recht klar und es wird lediglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen dokumentiert.

    Teile ohne ABE bzw. TÜV-Gutachten oder E-Prüfzeichen dürfen nicht eingetragen werden (und natürlich auch nicht montiert werden). Allein ein Materialgutachten ist dafür nicht ausreichend, da bei einer Zulassung auch gewisse Konturen und Mindestradien etc. überprüft werden

  • Zitat:
    Micha schrieb am 19.02.2004 20:19

    Zitat:
    yam.fjr1300 schrieb am 19.02.2004 18:23

    Du meinst bestimmt der Sachverständige ist da sehr Kulant!

    Da gibt es riesige Unterschiede. Es soll im Lande Sachverständige geben, die fast alles Eintragen (egal ob irgendwelche Prüfberichte, Übereinstimmungsbescheinigungen o.ä. vorliegen oder nicht).

    Ob's richtig ist oder nicht, darüber kann man streiten!



    Nö. Da braucht man gar nicht drüber streiten, auch wenn Dinge eingetragen sind, die laut stvzo oder übergeordneten Gesetzen nicht zulässig sind (z.B. getönte/lackierte Rückleuchten oder Scheibenfolien auf den vorderen Seitenfenstern) ist dies noch lange kein Hindernis, dass die polizei das Fahrzeug vor ort stillegen kann. Auch ein TÜV- oder DEKRA Mitarbeiter ist an die Gesetze gebunden und darf Eintragungen nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Diese sind in der Regel recht klar und es wird lediglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen dokumentiert.

    Teile ohne ABE bzw. TÜV-Gutachten oder E-Prüfzeichen dürfen nicht eingetragen werden (und natürlich auch nicht montiert werden). Allein ein Materialgutachten ist dafür nicht ausreichend, da bei einer Zulassung auch gewisse Konturen und Mindestradien etc. überprüft werden



  • Zitat:
    Micha schrieb am 19.02.2004 20:19
    Micha schrieb am 19.02.2004 20:19

    Zitat:
    yam.fjr1300 schrieb am 19.02.2004 18:23

    Du meinst bestimmt der Sachverständige ist da sehr Kulant!

    Da gibt es riesige Unterschiede. Es soll im Lande Sachverständige geben, die fast alles Eintragen (egal ob irgendwelche Prüfberichte, Übereinstimmungsbescheinigungen o.ä. vorliegen oder nicht).

    Ob's richtig ist oder nicht, darüber kann man streiten!



    Nö. Da braucht man gar nicht drüber streiten, auch wenn Dinge eingetragen sind, die laut stvzo oder übergeordneten Gesetzen nicht zulässig sind (z.B. getönte/lackierte Rückleuchten oder Scheibenfolien auf den vorderen Seitenfenstern) ist dies noch lange kein Hindernis, dass die polizei das Fahrzeug vor ort stillegen kann. Auch ein TÜV- oder DEKRA Mitarbeiter ist an die Gesetze gebunden und darf Eintragungen nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Diese sind in der Regel recht klar und es wird lediglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen dokumentiert.

    Teile ohne ABE bzw. TÜV-Gutachten oder E-Prüfzeichen dürfen nicht eingetragen werden (und natürlich auch nicht montiert werden). Allein ein Materialgutachten ist dafür nicht ausreichend, da bei einer Zulassung auch gewisse Konturen und Mindestradien etc. überprüft werden



    Das ist nicht ganz richtig!
    Du kannst auch Teile, die du selbst angefertigt hast von einem a.a.S.o.P (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer) abnehmen lassen!
    Wie sollen denn wohl sonst andere Hersteller an ein "TÜV-Gutachten" kommen? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif
    Es ist lediglich eine EINZELABNAHME, die natürlich auch dementsprechend bezahlt werden muss!
    Das E-Zeichen dokumentiert nur, das es der Europäischen Norm entspricht, durch eine Abnahme!

  • Zitat:
    nobbij schrieb am 24.02.2004 16:41

    Zitat:
    Micha schrieb am 19.02.2004 20:19
    Micha schrieb am 19.02.2004 20:19

    Zitat:
    yam.fjr1300 schrieb am 19.02.2004 18:23

    Du meinst bestimmt der Sachverständige ist da sehr Kulant!

    Da gibt es riesige Unterschiede. Es soll im Lande Sachverständige geben, die fast alles Eintragen (egal ob irgendwelche Prüfberichte, Übereinstimmungsbescheinigungen o.ä. vorliegen oder nicht).

    Ob's richtig ist oder nicht, darüber kann man streiten!



    Nö. Da braucht man gar nicht drüber streiten, auch wenn Dinge eingetragen sind, die laut stvzo oder übergeordneten Gesetzen nicht zulässig sind (z.B. getönte/lackierte Rückleuchten oder Scheibenfolien auf den vorderen Seitenfenstern) ist dies noch lange kein Hindernis, dass die polizei das Fahrzeug vor ort stillegen kann. Auch ein TÜV- oder DEKRA Mitarbeiter ist an die Gesetze gebunden und darf Eintragungen nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Diese sind in der Regel recht klar und es wird lediglich die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen dokumentiert.

    Teile ohne ABE bzw. TÜV-Gutachten oder E-Prüfzeichen dürfen nicht eingetragen werden (und natürlich auch nicht montiert werden). Allein ein Materialgutachten ist dafür nicht ausreichend, da bei einer Zulassung auch gewisse Konturen und Mindestradien etc. überprüft werden



    Das ist nicht ganz richtig!
    Du kannst auch Teile, die du selbst angefertigt hast von einem a.a.S.o.P (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer) abnehmen lassen!
    Wie sollen denn wohl sonst andere Hersteller an ein "TÜV-Gutachten" kommen? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif
    Es ist lediglich eine EINZELABNAHME, die natürlich auch dementsprechend bezahlt werden muss!
    Das E-Zeichen dokumentiert nur, das es der Europäischen Norm entspricht, durch eine Abnahme!



    Okay.. das ist aber im Prinzip die Erstellung eines TÜV-Gutachtens und nicht "nur" eine Einzelabnahme, oder ist dies doch das selbe?

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