Tachomanipulation

  • Heute abend auf der T-Online Seite gefunden:

    Mazda baut Datenbank auf
    Mehr Schutz als bislang will als einziger Autohersteller nun Mazda bieten. Beim "Digitalen Service Nachweis", der bei den Modellen Mazda5 und MX-5 eingeführt worden ist und auf weitere Mazda-Modelle ausgeweitet werden soll, werden alle Wartungsarbeiten und der jeweilige Kilometerstand nicht mehr in einem leicht zu fälschenden Papier-Scheckheft, sondern in einer zentralen und geschützten Datenbank gespeichert.

    Lückenlose Dokumentation
    Auf diese Weise sollen Manipulationen an der "Service-Geschichte" ausgeschlossen werden. Der Kunde erhält nach dem Werkstattbesuch einen Ausdruck für seine Unterlagen. Besteht für ein solcherart dokumentiertes Fahrzeug Kaufinteresse, können Verkäufer und Interessent gemeinsam bei einem autorisierten Händler Einblick in gespeicherten Daten bekommen. Die lückenlose Dokumentation soll auch den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs steigern und das Risiko von Tachomanipulationen minimieren. Ganz ausgeschlossen werden sie aber auch hier nicht; innerhalb der Wartungsintervalle bleibt der Dreh am Zähler weiterhin möglich. Ungereimtheiten jedoch, so hofft Mazda, fallen schneller auf.

    Liebe Grüsse Karin

  • Stand schon in der Zeitung, als der Mazda5 neu kam. Die wirklichen Betrüger werden da über kurz oder lang auch einen Weg der Manipulation finden. Für jedes Gift gibt es halt ein Gegengift. TÜV-Plaketten und Stempel gibt es ja an manchen Orten auch, ohne daß der TÜV-ler das Auto je gesehen hat.
    Dem Gelegenheitsbetrüger wird es sicher etwas schwerer fallen. Wer sich nen Mazda5 oder MX-5 kauft, ohne dass er von der Datenbank weiß, fällt ja leider trotzdem drauf rein. Und auch unter Vertragshändlern wird es das eine oder andere schwarze Schaf geben.

    Gruß, Ulf

  • Hmmm... also mein alter Golf wurde auch im VW-SAP-System geführt und wenn ich mich recht erinner waren da auch die Kilometerstände dabei

  • Und wie macht man das, wenn man zu einer anderen Werstatt (z.B. freie Werstatt ), geht wo man

    kein Zugriff auf die Datenbank hat?

    Wird das dann schriftlich bei Mazda eingereicht?

    Gruß icek103

  • Ich glaube nicht, dass die Marketingstrategen von Mazda das mit eingeplant haben. *hüstel*

  • Und nach drei Jahren ist es Garantiemäßig eh egal, ob man die Inspektionen machen lässt oder nicht. Wenn sie jemand 2 Jahre lang nicht machen sollte, kann niemand nachverfolgen wieviele Kilometer abgerissen wurden und was wann gemacht wurde. In der Zeit kann man theoretisch zurückdrehen.

    Nach aktueller deutscher Rechtslage ist es bereits schon strafbar Tachomanipulationen anzubieten. Daher haben sich fast alle Firmen nach Holland verlagert. Aber schon die Fahrt mit dem Fahrzeug zu dem ausländischen Anbieter kann als Vorbereitung einer Straftat ausgelegt werden (der Tacho-Tuner holt den Wagen bspw. ab).

  • Ich versteh auch nicht das die das nicht wie hier in den USA machen, bei jeder Zulassung schaut sich ein Mitarbeiter den Tachostand an und wird im Title (Fahrzeugbrief) vermerkt.

    Und dann gibt es da noch www.carfax.com, dort gibt einfach die Fahrgestellnummer ein und man bekommt die ganze ''History'' vom Fahrzeug.


    Chris

  • Zitat:


    XtremeUSA schrieb am 14.05.2006 21:13
    Ich versteh auch nicht das die das nicht wie hier in den USA machen, bei jeder Zulassung schaut sich ein Mitarbeiter den Tachostand an und wird im Title (Fahrzeugbrief) vermerkt.

    Und dann gibt es da noch www.carfax.com, dort gibt einfach die Fahrgestellnummer ein und man bekommt die ganze ''History'' vom Fahrzeug.

    Chris




    Das nützt Dir aber wenig, wenn das Fahrzueg nur von einem Besitzer gefahren wurde. Gerade bei einem Mazda 5 oder 6 zum Beispiel rechnen doch die Wenigsten damit, daß jemand z.B. in 2 Jahren über 100´000 runterreißt und daß der Tachostand dann eben mal (oder sogar 2 mal) zurückgedreht wird. Und wer so viele km fährt, der wird vielleicht auch nicht alle 20´00 zum Kundendienst fahren. Da wirds dann noch schwerer, das nachzuweisen. Da hast dann keine 40´000 drauf, fährst brav 2 mal zum KD, und alles paßt. Die verschlissenen Sitze kann man dann sogar bei der "geringen" Laufleistung auf Garantie wechseln.

    Wie oben schon geschrieben: Mittel und Wege wirds immer geben. Da nützt einem auch eine öffentliche Datenbank nichts.

    Gruß, Ulf

  • Zitat:


    Driver6 schrieb am 03.05.2006 14:03
    Und nach drei Jahren ist es Garantiemäßig eh egal, ob man die Inspektionen machen lässt oder nicht. Wenn sie jemand 2 Jahre lang nicht machen sollte, kann niemand nachverfolgen wieviele Kilometer abgerissen wurden und was wann gemacht wurde. In der Zeit kann man theoretisch zurückdrehen.

    Nach aktueller deutscher Rechtslage ist es bereits schon strafbar Tachomanipulationen anzubieten. Daher haben sich fast alle Firmen nach Holland verlagert. Aber schon die Fahrt mit dem Fahrzeug zu dem ausländischen Anbieter kann als Vorbereitung einer Straftat ausgelegt werden (der Tacho-Tuner holt den Wagen bspw. ab).




    aber nicht für die 12 Jahre Durchrostungsgarantie, da sind 12 Jahre Vertragswerkstatt angesagt, und diese Garantie sollte man gerade beim 6er nicht vernachlässigen.

  • Man sollte dran denken, eine Aufsuche einer Freien werkstatt ist in der Garantie zeit ist der Tod für die Garantie auf deutsch

    ATU vernichtet eure Garantie beim Anfassen eures Fahrzeuges

  • So hätte es Mazda wohl gerne. Die Realität sieht ein wenig anders aus, Zitat ADAC:

    "Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Der Kunde, der vor der Wahl steht eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass die Hersteller vielfach auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis, die Reparaturkosten bei Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen s.u.). Diese Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen."

    EDIT: und hier ist sie - KLICK

  • Zitat:


    Techniker DO schrieb am 28.08.2006 16:21
    Man sollte dran denken, eine Aufsuche einer Freien werkstatt ist in der Garantie zeit ist der Tod für die Garantie auf deutsch

    ATU vernichtet eure Garantie beim Anfassen eures Fahrzeuges





    da liegst du falsch freundchen,ganz anderes steht in der betriebsanleitug.mazda empfiehlt eine mazda-werkstatt,nirgends ist aber von einer pflicht zu lesen!

  • Zitat:


    haup schrieb am 28.08.2006 21:11

    Zitat:


    Techniker DO schrieb am 28.08.2006 16:21
    Man sollte dran denken, eine Aufsuche einer Freien werkstatt ist in der Garantie zeit ist der Tod für die Garantie auf deutsch

    ATU vernichtet eure Garantie beim Anfassen eures Fahrzeuges





    da liegst du falsch freundchen,ganz anderes steht in der betriebsanleitug.mazda empfiehlt eine mazda-werkstatt,nirgends ist aber von einer pflicht zu lesen!




    Dann lies mal die Garantiebedingungen, dann siehst du, das es so ist.
    Die gesetzliche 24 Monate Gewährleistung bleibt erhalten auch bei Wartung in einer Fremdwerkstatt, dies ist gesetzlich so geregelt, jedoch die 3 Jahre Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen. Und die erlischt laut mazda Garantiebedingungen bei nicht ordnungsgemäßer Wartung bei einer von Mazda autorisierten Werkstatt.

    Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Schuhe. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen erstellten Garantiebedingungen egal um welches Produkt es sich handelt, die Gewährleistung jedoch ist gesetzlich geregelt.

  • Zitat:


    noby schrieb am 28.08.2006 03:44

    ...aber nicht für die 12 Jahre Durchrostungsgarantie, da sind 12 Jahre Vertragswerkstatt angesagt, und diese Garantie sollte man gerade beim 6er nicht vernachlässigen.




    Moment mal, wie jetzt?

    Mein 6er hat seinen dritten Geburtstag gefeiert. Somit überlege ich mir, ob ich die Inspektionen lieber bei einem preisgünstigen "Freien" machen lasse.

    Damit erlischt meine "12-Jahre-Rostgarantie"??

    Gruß

  • Zitat:


    steve6 schrieb am 06.10.2006 12:51

    Zitat:


    noby schrieb am 28.08.2006 03:44

    ...aber nicht für die 12 Jahre Durchrostungsgarantie, da sind 12 Jahre Vertragswerkstatt angesagt, und diese Garantie sollte man gerade beim 6er nicht vernachlässigen.




    Moment mal, wie jetzt?

    Mein 6er hat seinen dritten Geburtstag gefeiert. Somit überlege ich mir, ob ich die Inspektionen lieber bei einem preisgünstigen "Freien" machen lasse.

    Damit erlischt meine "12-Jahre-Rostgarantie"??

    Gruß




    genau so ist es!

  • Zitat:


    noby schrieb:
    Und die erlischt laut mazda Garantiebedingungen bei nicht ordnungsgemäßer Wartung bei einer von Mazda autorisierten Werkstatt.





    Mazda Werkstätten warten nicht ordnungsgemäß und dann erlischt die Garantie. Mit solchen Tricks arbeiten die. Unfassbar.
    Viele Grüße
    jflintstone

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