Bussgeldbescheid

  • Hallo,
    Ich hätte gerne eine Auskunft ob es für mich ratsam ist Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid einzulegen oder nicht.
    Folgendes hat sich ereignet : Montag 8.12.03 fuhr ich mit meinem M6 von der Arbeit nach Hause.
    Als ich zu Hause ankam fuhr hinter mir schon die Polizei her und stoppte mich. Der Polizist (er war alleine) sagte zu
    mir ich hätte gerade eine rote Ampel überfahren und nahm meine Daten auf.
    Am Freitag 19.12.03 kam dann der Bussgeldbescheid 65 Euro Strafe und 3 Punkte.
    Ich bin mir sicher das die Ampel noch nicht Rot war sondern erst kurz vor meiner Überfahrt auf Orange umgeschaltet hat.
    Beweise gibt es nicht. Der Polizist war nur alleine (Aussage gegen Aussage). Ich habe leider auch keinen Rechtschutz.
    Was kann mir passieren wenn ich Einspruch einlege?

    Danke Hero88

  • Hoi Hero!

    Was bei einem Einspruch "passiert", das weiss ich nicht. Aber ich würde diesen Bussgeldbescheid auf keinen fall akzeptieren. Vielleicht kann ein Bekannter mit Rechtschutz mal nachfragen? Oder such mal im Internet nach Informationen.

    Viel Glück!

    Gruss, Sascha

  • Hi,
    Du hast das Recht auf Anhörung, insofern kann ersteinmal gar nichts passieren (gegebenenfalls, aber das müßte in der Verwarnung drinstehen, erhöht sich der Betrag um ein paar EUR wegen "angeblich höheren Verwaltungsaufwandes" ->Darf er aber eigentlich nicht).

    Mit Aussage gegen Aussage sieht es eher schlecht aus, da die Aussage eines Polizeibeamten zumeist mehr wiegt.

    Tja, was tun....Widerspruch einlegen (einfach den Sachverhalt so schildern, wie´s war) und die Gegenseite auffordern, Ihre Behauptung zu begründen, da diese offensichtlich (also in Deinen Augen) abwegig ist (Der soll Dir exakt schildern, wo er war, wie lange seiner Ansicht nach die Ampel schon auf Rot gestanden hatte, etc., je mehr Info´s Du hast, desto größer die Chancen, dass da etwas drinsteht, was Dir helfen könnte).

    Was ICH machen würde (ich habe aber auch Verkehrsrechtschutz, und ich kann dies nur jedem raten!): Ich würde Widerspruch einlegen, die Behauptung des Polizeibeamten als absurd hinstellen, und mir für die Zukunft offenhalten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten wegen Nötigung vorzubringen, bei der dann evtl. ähnliche Vergehen, bei denen dieser Polizist als Zeuge beteiligt gewesen ist nochmals überprüft werden sollten.....

    Denn WENN Du tatsächlich nicht bei Rot, sondern allenfalls bei Gelb über die Ampel bist, stellt sich mir die Frage, wie der Polizist darauf kommt. Wenn es ´ne bloße Behauptung ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass das nicht das erstemal war. Da Dein Widerspruch in der Regel von diesem Polizeibeamten bearbeitet wird, weiß er in diesem Fall auch, dass er vielleicht nicht immer ganz ehrlich war, und er wird die Sache aus Angst vor möglichen Konsequenzen einstellen. Dieser Weg sollte jedoch nur mit Absicherung (sprich Rechtsschutz) begangen werden, da er ein gewissen Gefahrenpotential beinhaltet. Das läuft dann eben wie ein Pokerspiel ab. Aber wenn Du keine weiteren Zeugen aufbieten kannst, wäre das wohl die Einzige Chance, sorry [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Gruß,

    Arnd

    Einmal editiert, zuletzt von Commando_THG ()

  • Nur mal interessehalber: Ist der Beamte mit seinem Streifenwegen die ganze Zeit nach dem angebl. Verstoß hinter Dir hergefahren ? Das heisst dann ja im Umkehrschluß, daß auch er die Ampel bei Rot passiert hat, oder hatte er zu diesem Zeitpunkt Blaulicht und Martinhorn an (Sonderrechte) ? Ansonsten hat auch er einen zu ahndenden Rotlichtverstoß begangen...

  • sorry, aber wenn ich so die Beiträge lese kommt mir das Schmunzeln.
    Deinen Einspruch kannst du jederzeit auch in der Gerichtsverhandlung wieder zurücknehmen und den Bußgeldbescheid anerkennen ,wenn du merkst das du mit dem Einspruch keine Chance hast. Bei so einer Sache brauchst du auch kein Anwalt, da kannst du dich selbst verteidigen.

  • Zitat:
    ocle schrieb am 21.12.2003 22:09

    wer es etwas genauer haben will, mail mich an!

    Gruß ocle!




    Was soll das? Sind wir hier in einem Diskussionsforum? Oder wieso kannst Du Deine vielleicht fuer alle interessanten Erkenntnisse nicht auch hier posten?



    P.S.: Als ADAC Mitglied hat man eine Beratung bei einem ADAC-Vertragsanwalt auch ohne Rechtsschutzversicherung frei.

    Was mir noch dazu einfaellt: Einspruch wuerde ich auf jeden Fall einlegen. Dazu brauchst Du zoom eigentlichen Sachverhalt keine Angaben zu machen. Wenn es zur Verhandlung kommen sollte muss der Polizist Dich identifizieren koennen. Kann er das nicht eindeutig sieht es relativ gut fuer Dich aus. Fuer Vergehen im rollenden Verkehr gibt es naemlich keine Halterhaftung.

  • Zu gsx750: Der Polizist hat in der nächsten Querstrasse gelauert und hat geschaut ob jemand die Ampel bei Rot überfähtrt. In dieser Seitenstrasse gibt es keine Ampel. Er konnte aber die Ampel auf meiner Strasse von dort aus einsehen und mich dann verfolgen. Der hatte wohl einen Knick in der Optik.
    ENTSCHEIDUNG: Habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Er sagte mir das ich fast keine Chance hätte. Die einzige Möglichkeit währe dem Polizisten einen Formfehler nachzuweisen. Aber ohne Rechtschutz sei das bei den Erfolgsaussichten zwecklos.Da muss ich wohl bezahlen. [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif
    Trotzdem Danke für euere Tipps
    Grüsse Hero88

  • Zitat:
    Hero88 schrieb am 22.12.2003 17:39
    Zu gsx750: Der Polizist hat in der nächsten Querstrasse gelauert und hat geschaut ob jemand die Ampel bei Rot überfähtrt. In dieser Seitenstrasse gibt es keine Ampel. Er konnte aber die Ampel auf meiner Strasse von dort aus einsehen und mich dann verfolgen.



    Manche Ampeln schalten unterschiedlich (wegen Linksabbiegern), sodass er vielleicht aus seiner Richtung "Rot" hatte, Du aber noch lange nicht. Schaltet die vielleicht auch so?

    Grüße,
    Martin *der-die-grünen-Helfer-mag-aber-manchmal-nicht-versteht*

  • Der Polizist konnte direkt auf meine Ampel sehen.
    Er ist aber wahrscheinlich Farbenblind oder er hat ein
    nickerchen gemacht. Oder ihn hat es in seiner Audi-Karre gefroren so das er meinte er müsse mal wieder jemnden verfolgen um die Kiste wieder aufzuheizen.
    Ich hatte einfach Pech.
    Grüsse Hero88

  • Zitat:
    Commando_THG schrieb am 21.12.2003 11:24

    Hi,
    Du hast das Recht auf Anhörung, insofern kann ersteinmal gar nichts passieren (gegebenenfalls, aber das müßte in der Verwarnung drinstehen, erhöht sich der Betrag um ein paar EUR wegen "angeblich höheren Verwaltungsaufwandes" ->Darf er aber eigentlich nicht).

    Mit Aussage gegen Aussage sieht es eher schlecht aus, da die Aussage eines Polizeibeamten mehr wiegt, es sei denn, er hatte seine Dienstmütze nicht auf, dann gilt er nicht als Polizeibeamter [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/biggrin.gif] .

    Tja, was tun....Widerspruch einlegen (einfach den Sachverhalt so schildern, wie´s war) und die Gegenseite auffordern, Ihre Behauptung zu begründen, da diese offensichtlich (also in Deinen Augen) abwegig ist (Der soll Dir exakt schildern, wo er war, wie lange seiner Ansicht nach die Ampel schon auf Rot gestanden hatte, etc., je mehr Info´s Du hast, desto größer die Chancen, dass da etwas drinsteht, was Dir helfen könnte).

    Was ICH machen würde (ich habe aber auch Verkehrsrechtschutz, und ich kann dies nur jedem raten!): Ich würde Widerspruch einlegen, die Behauptung des Polizeibeamten als absurd hinstellen, und mir für die Zukunft offenhalten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten wegen Nötigung vorzubringen, bei der dann evtl. ähnliche Vergehen, bei denen dieser Polizist als Zeuge beteiligt gewesen ist nochmals überprüft werden sollten.....

    Denn WENN Du tatsächlich nicht bei Rot, sondern allenfalls bei Gelb über die Ampel bist, stellt sich mir die Frage, wie der Polizist darauf kommt. Wenn es ´ne bloße Behauptung ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass das nicht das erstemal war. Da Dein Widerspruch in der Regel von diesem Polizeibeamten bearbeitet wird, weiß er in diesem Fall auch, dass er vielleicht nicht immer ganz ehrlich war, und er wird die Sache aus Angst vor möglichen Konsequenzen einstellen. Dieser Weg sollte jedoch nur mit Absicherung (sprich Rechtsschutz) begangen werden, da er ein gewissen Gefahrenpotential beinhaltet. Das läuft dann eben wie ein Pokerspiel ab. Aber wenn Du keine weiteren Zeugen aufbieten kannst, wäre das wohl die Einzige Chance, sorry [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/frown.gif

    Gruß,

    Arnd



    Hi Commando THG!
    Nichts für ungut, aber wer hat Dir den horrenden Blödsinn erzählt, wenn der Polizeibeamte seine Mütze nicht auf hat, wäre er plötzlich kein Polizist mehr???????????????????????? [Blockierte Grafik: http://images.rapidforum.com/designs/vfb/images/smilies/confused.gif
    Der Beamte ist schon durch seine Uniforn ausgewiesen. Die Mütze gehört zwar dazu, aber eine fehlende Mütze enthebt ihn nicht seiner Befugnisse!!!
    Gruss, Olaf 500

  • @ Hero88

    Nach deiner Schilderung des Sachverhaltes, hast du aus meiner Sicht wenig Aussicht auf Erfolg, es sei denn, du kannst Beweise und konkrete Fakten vorbringen (wie bereits zuvor geschrieben wurde), die deiner Entlastung beitragen können. Legst du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, Frist von 2 Wochen, dann wird die Bußgeldbehörde prüfen, ob sie diesen aufrecht erhält oder mangels an Beweisen einstellt. Wird der Bußgeldbescheid aufrecht erhalten, dann erfolgt die Abgabe der Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft, die dann in ihrem Ermessen, weitere Ermittlungen veranlasst.

    Dazu habe ich noch zwei Links, die die übliche Verfahrensweise beschreiben:


    Link 1


    Link 2


    Gruß, Ocle

  • Zitat:
    Commando_THG schrieb am 25.12.2003 20:39

    @ Olaf 500

    Hi, ich möchte ungern, dass dies in eine Diskussion ausartet, die mit dem Ursprungsthread nix mehr zu tun hat, aber laut Polizeigesetz NRW (und wohl einigen anderen Ländern) ist die vollständige Uniform zwingend bei Amtshandlungen vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Dienstmütze. Bei Bedarf kann ich auch 2 Urteile nennen, bei denen dies mit in der Entscheidung berücksichtigt wurde (da ging es um eine Klage wegen Beamtenbeleidigung, die beidemale abgewiesen wurde, da der Polizeibeamte ohne Mütze nicht ordnungsgemäß gekleidet, und somit keine Amtsperson im Gesetzessinne darstellte).

    Gruß,

    Arnd



    Dies mag bei Beamtenbeleidigung in dem speziellen Fall so gewesen sein, ist aber nicht so bei dem geschilderten Vorfall.


  • Hi,
    habe meine Postings zoom Thema "Dienstmütze Pro und Kontra" alle gelöscht, da diese Diskussion mitlerweile rein gar nichts mehr mit dem Ursprungsthread zu tun hat.
    Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die Mühe machen, entsprechende Urteile, Verordnungen etc. genauer zu lesen.

    Gruß,

    Arnd


    Einmal editiert, zuletzt von Commando_THG ()

  • Hallo _THG !
    Du bist also Jurist! Dann hast Du wohl gerade Kreide geholt, als das Thema durchgenommen wurde, oder?

    Mal im Ernst, wie soll das denn damit zusammen passen, wenn die Polizeibeamten in Ziviler Kleidung Dienst machen? Ist das dann auch alles für die Katz, es seih denn, sie haben die Dienstmütze auf, oder wie?
    Ein Polizist kann sich Jederzeit in den Dienst versetzen, auch wenn er im Nachthemd ist. Durch fehlerhafte Dienstkleidung wird kein Verwaltungsakt fehlerhaft oder gar unwirksam oder anfechtbar, auch wenn Verteidiger das den Leuten gern einreden, weil sie ja schliesslich von denen leben, die an sie glauben und bezahlen.
    Ich wil lhier keine Lanze brechen für einzelne Polizisten. In ihrer Gesamtheit haben sie es sicher nicht nötig, Unschuldige zu verfolgen, nicht mal um befördert werden zu können. Aber wo mehr als 5 Leute auf einem Haufen sind, da ist auch mindestens immer ein "Ar...loch" dabei. Das ist meine Meinung dazu, und die betrifft Polizisten genau so wieder Autofahrer, Rechtsanwälte, Richter und Forum-Poster.
    Also, in dem Sinne führt das doch zu nichts.
    Wieterhin frohe Weihnachten wünscht
    Matti

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