15 Tage M6,ein Tag nach Freitag dem 13.

  • Klar, jetzt wird sich jeder ein Stück von dem guten Kuchen abschneiden wollen!

    Das die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bestellt ist leider oft so. Dabei könnten die sich die Kohle wirklich sparen. Aber: Vertrauen ist gut, Gegengutachten ist besser!

    Ärgerlich bleibt letztendlich: Der Neuwagen ist futsch und es kommt ein reparierter Unfallwagen dabei raus. Der "Unfallschaden" wird dich bis zum Verkauf deines m6 begleiten.

    Wenn die Werkstatt ordentlich repariert, wirst du hinterher (fast) nichts mehr davon merken. Wenn die Lackierung ordentlich ausgeführt wird, dann wird auch der Farbunterschied nicht oder nur kaum festzustellen sein.

    Da es in deinem Fall keinen Neuwagen gibt, solltest du auf jedem Fall darauf achten, jeden möglichen Euro in Anspruch zu nehmen. Wertminderung und Nutzungsausfall sind da nur zwei Punkte.
    Nicht zu vernachlässigen sei auf jedem Fall auch der Personenschaden! Auch für den muss die gegnerische Versicherung in angemessener Form aufkommen.
    Ein Anwalt, welcher sich in Sachen Verkehrsrecht gut auskennt, ist da auf jedem Fall hilfreich.
    Du musst ja wegen der erlittenen "Körperverletzung" nicht gleich einen Strafantrag gegen den Unfallgegner stellen (fahrlässige Körperverletzung = Antragsdelikt, dass bedeutet ein Strafantrag ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Ahndung). Die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen ist auch ohne Strafantrag möglich!!

    Letztlich ist ein Unfall selten, oder fast nie, ein gutes Geschäft!! Zumindest nicht für den Geschädigten!

  • Was den Nutzungsausfall angeht,habe ich ja einen Leihwagen bekommen.

    Wertminderung muss ich abwarten was der Gutachter schreibt.

    Und zum Personenschaden,mir geht es eigentlich wieder ganz gut,gehe morgen zum Arzt,habe nur morgens nach dem Aufstehen leichtes ziehen im Nacken.

    Außerdem bin ich Gurke in keiner Rechtschutz(bin noch jung,wäre in den nächsten Wochen drangewesen ) und ohne Rechtschutz kann ich da wahrscheinlich nichts machen.

  • Thema Rechtsschutz:

    Habe ich doch richtig verstanden - du bist in diesem Fall der Geschädigte und die alleinige Verursachung liegt beim Unfallgegner?? Oder wird dir etwa auch ein Vorwurf gemacht??

    Als Geschädigter kannst du das Thema Rechtsschutz vernachlässigen! Auch deinen Rechtsbeistand muß die gegnerische Versicherung bezahlen!

    Es kann von niemandem erwartet werden, dass er seine Ansprüche, alleine und auf eigene Faust durchsetzt!

    Grundsätzlich kannst du bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für die Schadensregulierung einen Rechtsanwalt einschalten. Allerdings gibt es ein BGH Urteil (BGH, Urteil vom 08.11.1994, NJW 1995 S. 446) nach welchem in einfach gelagerten Schadensfällen, bei denen die Haftung dem Grunde und der Höhe nach klar ist, die Anwaltskosten nicht erstattet werden.
    Hierzu wird ausgeführt, wenn man in geschäftlichen Dingen ungeübt ist oder aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen nicht dazu kommt, dann kann man einen Rechtsanwalt auf Kosten der Gegenseite einschalten.

    Zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen wird sogar dazu angeraten!!!!!! Denn damit wird jeder Laie absolut überfordert sein und aller Wahrscheinlichkeit nach von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen!

    Also, lass dich blos nicht veräppeln und mach' dich gründlich über deine Rechte schlau!!

    Rechtsanwälte findest du hier:

    www.anwaltssuchservice.de (gebührenfrei, bis zu drei Vorschläge)
    www.anwaltsauskunft.de (bis zu fünf Vorschläge)
    www.0800fachanwalt.de
    www.advo.de
    www.deutsches-anwaltsverzeichnis.de
    www.juralotse.de
    www.jusline.de

  • Solange die Lage eindeutig und klar ist, und bei einem Auffahrunfall ist in jedem Fall der Auffahrende schuld, brauchts du dir keine Gedanken über irgendwelchen Rechtschutzkram machen !
    Alle anderen Mittel, eventuelle Nutzungsausfälle und Schmerzensgelder, kannst du ausschöpfen.

    Bei mir war es ja so ähnlich und es gab keinerlei Schwierigkeiten und Probleme.
    Sicher könntest du die ganze Abwicklung selber machen, aber wer hat schon die Zeit und Muse, sich damit zu beschäftigen. Und in erster Linie will man doch seinen Schaden so schnell und gut wie nur möglich beseitigen lassen und nicht noch finanziellen Nutzen daraus ziehen !
    Sicher gibt es solche abgebrühten Zeitgenossen, doch die meisten sind schon froh, wenn es ihnen gut geht und das Auto wieder "heile" ist.


  • Zitat:


    Joboner schrieb am 18.05.2005 18:47
    Solange die Lage eindeutig und klar ist, und bei einem Auffahrunfall ist in jedem Fall der Auffahrende schuld, brauchts du dir keine Gedanken über irgendwelchen Rechtschutzkram machen !
    Alle anderen Mittel, eventuelle Nutzungsausfälle und Schmerzensgelder, kannst du ausschöpfen.




    Nicht immer! Ich bin auch schon einen voll hinten drauf gefahren!
    Und war nicht dran Schuld!

    Schöne Grüße petti

  • Das interessiert mich jetzt aber auch! Hast du evtl. auf der Autobahn geparkt oder sowas in der Richtung?
    Normalerweise ist derjenige/diejenige, der/die hinten drauf fährt, immer schuld!


    Gruß,

  • Also, ich bin auf eine Ampelkreuzung zu gefahren und dann ist genau vor mir ein Golf
    fahrer von der Rechtsabbiegerspur ohne zu blinken und über die Speerfläche auf
    meine Spur gefahren. Und wo er genau vor mir war, fing er an gleich eine Vollbremsung
    zu machen, weil in den Moment wo er den illegalen Spurwechsel gemacht hat, die Ampel auf gelb-rot umgesprungen ist!

    Da hatte ich natürlich keine Chance mehr mit meinen Renault 19 zu bremsen(nasse Straße) und bin fast ungebremst hinten rein gefahren!

    Und dann hätte ich ihn am liebsten noch eine reinge...., so grinsend wie er dann vor mir stand und noch gesagt hat, na nen bissel zu spät gebremst!!!

    Aber wer zu letzt lacht, lacht ja bekanntlich am besten!

    Habe mir natürlich gleich ein Anwalt genommen, einen ziemlich renommierten aus Dresden, er hat mir zwar auch eine Teilschuld zugesichert, aber letztendlich hat er eine 100%ige
    Unschuld errungen!

    Schöne Grüße petti

  • petti,

    mag sein, daß in deinem speziellen Fall dich keine Schuld traf, doch bei coolibaly's Schaden handelt es sich um einen klassischen Auffahrunfall, bei dem immer den Auffahrenden die Schuld trifft !
    Man nennt sowas wohl "unzureichenden Sicherheitsabstand" oder "unangepasste Geschwindigkeit".
    Er bekommt somit seinen Schaden in jedem Falle ersetzt !


  • @ Joboner

    es ging nicht um den Fall von coolibaly's Unfall, da ist es eindeutig wer dran schuld ist, sondern um deine Aussage.

    "Solange die Lage eindeutig und klar ist, und bei einem Auffahrunfall ist in jedem Fall der Auffahrende schuld" .

    Und die Aussage wollte ich mit meinen Beispiel entkräften. Es würde natürlich noch ander Beispiel geben, wo nicht immer der Auffahrende Schuld hat, damit wiegen sich zu viele in Sicherheit!

    Wollte damit aber keine Diskussion los treten.

    Schöne Grüße petti

  • Zitat:


    Joboner schrieb am 20.05.2005 11:00
    petti,

    mag sein, daß in deinem speziellen Fall dich keine Schuld traf, doch bei coolibaly's Schaden handelt es sich um einen klassischen Auffahrunfall, bei dem immer den Auffahrenden die Schuld trifft !
    Man nennt sowas wohl "unzureichenden Sicherheitsabstand" oder "unangepasste Geschwindigkeit".
    Er bekommt somit seinen Schaden in jedem Falle ersetzt !




    Glaube mir, mit einem guten RA ist auch eine 25 % Teilschuld in so einem Falle drin.

  • Hi leutle,also es gibt Neuigkeiten:

    Erst einmal das wichtigste ,mir geht es soweit gut,nur das ich beim arbeiten nach einigen Stunden starke Nackenschmerzen bekomme und nun zur Krankengymnastik gehen darf
    Arzt hätte mich auch Krank geschrieben,wollte ich aber nicht..

    Jo und unser Babylein steht nach wie vor beim Händler und wartet auf Reperatur

    Das Gutachten ist inzwischen eingegangen,bei welchem der Schaden auf 7579 Euro beziffert wird,die Wertminderung beträgt 1200 Euro.
    Diese Wertminderung wird den Verlust beim Wiederverkauf(werden unser Schätzelchen in den nächsten 3-5Jahren sowieso nicht verkaufen) nicht ausgleichen,aber trotzdem ist die Summe wie ich denke okay,was meint ihr ?

    Nochmal zur Neuwagenregelung,es ist nicht generell so,das 1000km aufem Tacho und 4 Wochen ab Neuzulassung zwingend notwendig sind.Jede Versicherungsgesellschaft hat da unterschiedliche Bedingungen,in meinem Fall bis 6Monate nach Neuzulassung,KM? und der Schaden muss 80% des Neupreises erreichen,wobei lt. Versicherung auch da mit sich reden lässt,in meinem Falle nicht,da der Schaden nur Runde 35% des Neupreises beträgt.

    Ja nun hoffen wir natürlich,das unser Auto bis Ende dieser Woche fertig wird,da wir nächsten Montag für ne Woche zur Oma nach Berlin fahren wollen.Sonst muss halt der Leihwagen für die rund 2000km herhalten ....

    Viele Grüße michi

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