15 Tage M6,ein Tag nach Freitag dem 13.

  • Hi Leute wir ihr ja wisst,haben wir unser Baby vor 15 Tagen bei Juetten abgeholt...

    Nun nach 15 Tagen ist der Traum Mazda 6 schon wieder ausgeträumt

    Gestern leicht nasse Fahrban,ich stehe an der Kreuzung,schaue nach rechts,dann nach links,lasse die Kuplung langsam kommen...und es macht wuummmms..


    Mir ist von hinten ein 1988er Seat Ibiza voll ins Heck gerutscht...
    Kofferraum ist eingedrückt und der Rahmen wohl auch verzogen,die Abstände an den hinteren Türen haben auf jeden Fall nicht mehr gestimmt.

    Habe natürlich gleich die Polizei gerufen,na ja die haben halt festgestellt das der Ibizafahrer zu 100% Schuld ist..

    Habe dann meinen 6er im Schockzustand direkt zum Händler gefahren,seine erste Meinung: "oh Scheiße"...ich habe den Wagen dort stehen lassen und nen 6er Kombi bekommen,er meinte am Dienstag kommt ein Gutachter ,ich bräuchte mich um nichts weiter kümmern(läuft über Autohausanwalt..).Ehrlich gesagt ich war so fertig,weiß gar nicht mehr so recht was wir so besprochen haben...

    Verdammt, 15 Tage nach der Erstzulassung nen Schaden laut Händler um die 10000Euro..
    Was meint ihr auf was muss ich die Tage achten,wegen Gutachter und dem ganzen Grimsgrams ? Jetzt habe ich ein 16 Tage altes Unfallfahrzeug...

    Das gute an der Sache ist,mir und dem Ibizafahrer ist so weit nichts passiert außer sei Schienbein,und meinem Nacken der etwas weh tut...

    Habe am Unfallort direkt 2Bilder mit dem Handy gemacht unter www.fotos.web.de/katibaly
    könnt ihr mal gucken...

  • Mein herzlichstes Beileid, unserer wurde vor nem knappen Monat auch "abgeschossen", war auch ein 100% Fremdverschulden. Allerdings war unserer schon 12 Monate und 8 Tage alt, bei nem 15 tägigen schmerzt das natürlich ganz besonders. Hoffe mal das beste für Dich und Deinen Mazda, wenns "nur" bei 10000 € Schaden bleibt wird er ja sicherlich repariert, ansonsten würde ich Deinen Händler mal drauf anhauen nen neuen zu besorgen, da gibt es laut unserem Anwalt so ne Sache von wegen Neuwagen bis zu 4 Wochen und unter 5000 km auf der Uhr das der komplett neu bezahlt wird. Hat bei unserem leider nicht mehr geklappt, allerdings war der schaden da auch knappe 30000 €, und somit wirtschaftlicher Totalschadel , deswegen kam dann auch ein neuer Mazda ins Haus.
    Falls du noch Fragen hast wegen Unfallabwicklung bzw. die Sachen danach kannste Dich gerne auch direkt bei mir melden.

    Gruß, Stefan

  • Laut meinem Händler,gilt diese 4Wochen frist schon,jedoh nur bis 1000km...wir haben aber 1600km drauf...

    Das mit den 10000Euro hat er gemeint,als er vom Laden aus Raus geguckt hat...hat er aber nicht gesehen wie weit der Wagen verzogen ist..später habe ich dann auch nicht mehr gefragt..war irgendwie völlig fertig mit den Nerven...

    Das Problem ist halt,ist ein EU-Wagen für 22000Euros..kann mir jetzt keinen "deutschen"6er für 28000Euro bestellen..und wieder einen Eu-Wagen bestellen,das dauert ...


  • So ein Ärger!!! Noch so frisch und schon ein ordentlicher Schaden!!

    Auf den Bildern sieht es, auf den ersten Blick, ja noch "relativ" harmlos aus. Allerdings dürfte im Bereich des Abschlussbleches/Schloßträgers so einiges hinüber sein.

    Ich würde an deiner Stelle alles daran setzen, dass es zu einer "Neuwagenregelung" kommt.

    Ich drück' dir auf jedem Fall schon mal die Daumen

  • Über wen würde denn diese Neuwagenregelung laufen ?
    Wo kann ich mich da erkundigen,welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen ?

  • Na das deckt sich ja fast mit unseren Erfahrungen, der erste Blick nach dem Crash vom Händler waren auch "...so knappe 15000 € werden es schon sein...". Der Bericht des Gutachtens dann allerdings weit mehr. Ach ja,falls es noch jemand interessiert, die Bilder liegen noch online, vom
    Unfallwagen und vom Nachfolger
    Kann natürlich sien das ich mich jetzt auch vertu, aber ich glaub der Anwalt sagte was von 5000 km, aber ist ja auch schon wieder ein paar Tage her. Das Problem mit EU-Wagen kenn ich auch, aber Gott sei Dank hatte unser Händler grade erst einen frisch reingekriegt der soweit passte. Nen neuen bestellen hätte auch mindestens 4 Wochen gedauert.

  • Zitat:


    coolibaly schrieb am 15.05.2005 15:13
    Über wen würde denn diese Neuwagenregelung laufen ?
    Wo kann ich mich da erkundigen,welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen ?




    Die Regelung an sich über den Händler, hängt allerdings stark vom Schadensgutachten ab. Die voraussetzungen sollte Dir der Anwalt des Autohauses sagen können, der sollte dann auch gleich abschätzen können ob Aussicht auf Erfolg besteht oder eher nicht.

  • Naja,dann hat sich das ja wohl erledigt,da mein Händler meinte bis 1000km..

    Mein Händler wo ich den Wagen reparieren lasse oder der Euhändler wo ich das Auto gekauft habe ?

  • Was jetzt folgt ist keine Rechtsberatung sondern nur ein freundlicher Hinweis von meiner Seite:

    Also erstmal grundsätzliches:

    Versicherungsrechtlich gibt es den Begriff des "Totalschadens". Dieser liegt vor, wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen und damit eine Instandsetzung wirtschaftlich unvernünftig wäre. Zusätzlich gibt es noch die sogenannte 130 % Regelung. Diese kommt zum Tragen, wenn einer Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, weil die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen (wirtschaftlicher Totalschaden). Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um mehr als 30 % übersteigen würden. Hierbei kommt es allerdings nicht auf das Gutachten an, sondern auf den tatsächlichen Reparaturaufwand. Wenn dieser nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmacht, muss die Versicherung zahlen (OLG Frankfurt, Urteil v. 16.05.2002, DAR 2003, S. 68).

    Jetzt kommt das Spezielle:

    Es gibt auch einen unechten Totalschaden!!!!!

    Davon spricht man bei "unzumutbarer Reparatur". Das kommt bei Neuwagen vor, wenn nicht zugemutet werden kann, fortan mit einem reparierten Unfallwagen herumzufahren.

    Die Abwicklung eines "unechten Totalschadens" erfolgt, wenn das Fahrzeug nicht älter als einen Monat war und nicht mehr als 1000 km gefahren wurde!!!!

    Dann zahlt der Versicherer bei einer erheblichen Beschädigung eine Neuwertentschädigung, abzüglich des erzielten Restwertes für das alte Fahrzeug. Der Sachschaden muß hierbei ca. 14 % des Neupreises ausmachen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass wirklich ein neues Fahrzeug erworben wird (z.B. OLG Nürnberg, Urteil vom 06.12.1990, Zfs 1991, S. 45).

    Wenn die Kilometerleistung gering ist, die Nutzungsdauer aber über einen Monat liegt, gibt es leider keine Neuwertentschädigung (OLG Nürnberg, Urteil v. 07.06.1994, r + s 19994 S. 337; in diesem Fall war das Fahrzeug in acht Wochen erst 813 km gefahren!!)

    Zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen für ein Ersatzfahrzeug gehen nicht zu Lasten des Geschädigten (VGH München, Urteil v. 12.11.1992, r+s 1993 S. 139)!!
    Erzielbare Rabatte muss sich der Geschädigte allerdings anrechnen lassen (OLG Hamm, Urteil v. 18.01.1995, NJW-RR 1996, S. 408).

    Wie du siehst, ist die Materie nicht so einfach. Da in deinem Fall die Frage der Verursachung wohl klar sein dürfte, kannst du dir in jedem Fall einen Rechtsbeistand wählen. Den Rechtsanwalt muß die gegnerische Versicherung zahlen! Die Entscheidung darüber liegt natürlich bei dir. Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche würde ich in deinem Fall auf jedem Fall diesen Weg wählen!!

  • Da du geschrieben hast, dir schmerzt der Nacken, würde ich als nächstes sofort zum Arzt gehen. Wenn der Arzt ein Schleudertrauma oder sogar eine (leichte) Gehirnerschütterung feststellt, kannst du Schmerzensgeld geltend machen.
    Zudem steht dir, falls der Wagen repariert und nicht gegen einen Neuwagen getauscht wird, eine "fette" Wertminderung deines Wagens geltend machen.Auf diese Punkte solltest du achten.Zudem hast du Anrecht auf ein Leihfahrzeug oder fallst du den nicht in Anspruch nimmst auf Ausgleichszahlungen!

    Allerdings muss ich anmerken, das ich keinem Händler(anwalt) mehr traue. Hatte vor 7 Jahren einen Unfall mit meinem Wagen und habe alles über den Händler laufen lassen, da auch bei mir die Polizei die Schuld meines Unfallgegeners feststellte.Der Wagen wurde repariert und ich bekam Ihn wieder.Nach einigen Wochen kam dann Post meines Händlers mit dem Bescheid das die Versicherung nicht bereit wäre zu zahlen und noch fragen offen wären. Mein Händler meinte, da es sicher vor Gericht geht, und sie mich dort nicht vertreten können,aber auch nicht mehr länger auf Ihr Geld warten können, müsste ich erstmal 9000 Euronen blechen, mir einen Anwalt nehmen und die Versicherung verklagen.
    Das ganze zog sich 4 Mon. hin bis ich endlich meine Kohle wieder hatte und zwar ohne die von mir bezahlten Zinsen, da selbst das Gericht der Auffassung war, das erst wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, die Reperatur in Auftrag gegeben werden darf.
    Seitdem, egal was mir im Strassenverkehr passiert,gehe ich als erstes zum Anwalt, warte dann auf die Kohle der Versicherung und lasse dann den Wagen reparieren!Immer in dieser Reihenfolge!!

    Gruss

  • von so einer sogenannten Totalabwicklung sollte man die Finger lassen, die Händler sagen immer "einfach nur Unterschreiben das wars" aber man sollte mal das Kleingedruckte eines solchen Formulars durchlesen. Genauso ist es mit der Aussage man habe Anspruch auf einen Ersatzwagen. Dies ist nicht richtig, denn man hat nur Anspruch wenn dieser auch mit entsprechenden Kilometern benutzt wird. Wer z.b. 5 Tage Mietwagen hat und 60 km fährt, zahlt seinen Ersatzwagen selbst, die Versicherung muß nicht zahlen, die kann sagen: Aufgrund der geringe Fahrstrecke wäre der Einsarz eines Taxis kostengünstiger gewesen und zur Schadenminderung ist man als Geschädigter verpflichtet.

    Man sollte selbst einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragen, den kann man in allen Belangen fragen, im Autohaus bei den Angestellten ist dies nicht so.

    Noch was:
    die Polizei stellt keine Schuld fest, sondern nimmt nur den Unfall auf. Der Unfallgegner kann jederzeit seine Versicherung anweisen nicht zu zahlen da die Schuldfrage nicht 100 % geklärt ist. Die Schuld wird dann ausschließlich in einem gerichtlichem Verfahren aufgrund des Unfallberichts und eventuell gestellten Gutachten ermittelt.

  • Irgendwie scheinen immer wieder die gleichen Schäden bei unseren M6 aufzutreten!
    Bei mir war's ja ähnlich, sah bald noch schlimmer aus.

    Mein Auto war derzeit ca. 5 Monate jung und der Schaden belief sich incl. allem (also Gutachten, Reparatur und Tauschfahrzeug) ungefähr 6000 Eus!

    Repariert wurde der Bereich hinterer Querträger, wo also das Schloß befestigt ist, die Heckklappe, Stoßfänger und die Leuchten wurden ebenfalls erneuert.
    Wertminderung betrug lt. Gutachter 800 Eus, die ich ausbezahlt bekam!
    Garantie blieb natürlich voll erhalten.

    Ich habe die Werkstatt mit der Abwicklung beauftragt, weil ich keinerlei Erfahrungen auf der Linie hatte und ich mich nicht damit behängen wollte.
    Denke, ist alles gut gelaufen!

    Ich glaube nicht, daß es eine Versicherung gibt, die bei solch einer Schadenssumme den Wagen ersetzt. Sie wird zuerst auf eine Reparatur drängen!

    Wenn du das Auto noch ein paar Jahre fahren willst, relativiert sich der Wertverlust ohnehin.

  • Zitat:


    coolibaly schrieb am 15.05.2005 14:52

    Habe natürlich gleich die Polizei gerufen,na ja die haben halt festgestellt das der Ibizafahrer zu 100% Schuld ist..




    Bei dir ist die Polizei sogar gekommen ?
    Hatte letzten Sommer ne Spritztour mit dem neuen 320er Cabrio meiner Schwiegermutter gemacht (war nur 3 Tage alt),da ist mir eine junge Dame mit dem 5er ihres Vaters ins Heck gefahren,hab daraufhin die Polizei gerufen die fragten ob sie wirklich kommen müssten da es ja nur ein Auffahr-Unfall wäre !Die sagten auch noch das sie nur kommen würden wenn es Ärger geben würde,das war nicht der Fall und es ist alles mit der Versicherung geregelt worden!

    Gruss Chrisu

  • Hallo M.

    Oh mann, das tut mir schrecklich leid , das gibts doch gar nicht !!!! So eine sch....
    Ich hoffe dein Gesundheitszustand bessert schnellstmöglich wieder.
    Geh aber lieber trotzdem nochmal zum Arzt,

    Wegen deinem 6 er , vielleicht kannst du ja auf Totalschaden machen , dein Wagen ist ja nur 3 Wochen gelaufen , dann denke auf jeden Fall an die Wertsteigerung durch den Grill.

    MfG Maik

  • Hallo,

    erstmal gut, dass euch nichts passiert ist, Schaden hin oder her, aber leider kann ich nichts weiter zu Garantie sagen.

    Du kannst aber bei der gegnerischen Versichung, alle Kosten angeben, die dir entstanden sind, Telefonkosten, Briefkosten vielleicht sogar die Polizeikosten (75€), wenn du die bezahlen musstest, alles noch so winzige, war bei mir so, als ich mal mit nem Polo eine Fahrgemeinschaft mit nem Passat gebildet habe:

    Trotzdem noch ein schönes langes Wochenende.
    Viele Grüße Honkel

  • Hi Leute,vielen Dank erst einmal für eure Anteilnahme

    Ich habe mich soweit erholt,Schockzustand und Nackenschmerzen sind inzwischen der Neugierde auf das Gutachten und wie es weitergeht gewichen.

    Das mit der Neuwagenregelun können wir uns abschminken,haben rund 1880km aufem Tacho..sind in den ersten 14Tagen einfach zuviel gefahren

    Ich bin am Samstag direkt zum Mazdahändler gefahren,und habe eben in meinem Schockzustand diese "Totalabwicklung" beim Händler in Auftrag gegeben.

    Wegen dem Leihfahrzeug und Kilometern mache ich mir keine Sorgen,ich fahre den Leihwagen mindestens 40km am Tag,da dürfte es keinen Ärger geben.

    Mein 6er ist ja ein holländischer executive,mein Händler hat auf allen Papieren aber nicht vermerkt,das es ein EU-Wagen ist,sondern den deutschen Top eingetragen...
    Das könnte zum ermitteln eines Totalschadens zum Nachteil ,andererseits beim Ermitteln einer Wertminderung zum Vorteil werden,oder was meint ihr ?
    Falls der Schaden denn sehr hoch wäre,und auf einen Totalschaden entschieden werden würde,dann müsste ich mir wieder bei einem Importeur nen 6er executive bestellen,(deutschen Top können wir uns leider nicht leisten) ich würde doch bestimmt keine 6 Monate bis 9 Monate einen Leihwagen bekommen ?

    Da wir unseren Schwarzer Blitz ja finanzieren,werde ich die Finanzierungsbank auch informieren müssen oder ?

    Viele Grüße und vielen Dank michi

  • Man sagt immer so salopp: Blech kann man ersetzen, haupsache sonst ist nix weiter passiert.
    Das trifft aber bei unseren Babies wohl nicht so zu!
    Tut mir echt leid für dich, wo man doch gerade anfängt, sich an den Kleinen zu gewöhnen.
    Meiner ist jetzt gerade 12 Tage alt und ich glaube ich würde mich vergessen wenn mir sowas passiert.
    Haben diese Pfeifen denn keine Augen im Kopf?

    Alles Gute und viel Glück bei der Schadensabwicklung
    Terrano3lV6
    (Claus)

  • Hallo Coolibaly!

    Mein Mitgefühl hast Du auch. Bei mir hat einer nach 2 Wochen die Stoßstange verschrammt, allein das tat schon weh.

    Das mit dem Rechtsanwalt solltest Du auf jeden Fall machen. Dann hast Du nicht diese ständige Unsicherheit, worauf Du nun Recht hast und worauf nicht. Und zahlen tut es eh der Unfallverursacher.

    Vielleicht findest Du ja sehr schnell einen passenden Import, der schon irgendwo beim Händler auf Dich wartet. *Daumen_drück*

  • So es gibt neues zu berichten:

    Gestern Morgen war bereits ein Gutachter beim Händler und hat sich unser Baby angeguckt,was nun aber bei dem Gutachten rauskommt zwecks Wertminderung etc. weiß ich leider nicht,muss ich die Tage warten bis das Gutachten im Briefkasten liegt.

    Auf Anweisung des Gutachters hat mein Händler Heckschürze etc abgenommen,also das Heck ist bis zur Reserveradmulde eingeknickt..Händler rechnet nun mit nem Schaden von ca. 8000 Euros.

    Die Heckteile,Kofferraumdeckel und Kofferraumwanne hat er gestern gleich bestellt.
    Der Wagen muss auf die Richtbank,das Heck sowie die hintern Türen werden neulackiert,jetzt habe ich halt Angst,das der Farbunterschied später deutlich zu sehen ist..hat von euch jemand Erfahrung mit Neulackierungen in der Farbe Granitschwarz ?

    Was schade ist,die Rückleuchten sind wie durch ein "Wunder" heil geblieben,hätten uns gerne die Schwarzen bestellt.Jo unsere getönte Heckscheibe haben sie ohne Schaden an der Folie rausbekommen.

    Der Witz ist,die gegnerische Versicherung schickt nun in den nächsten Tagen aus Karlsruhe einen weiteren Gutachter vorbei(Karlsruhe-Freiburg 140km),obwohl Sie das Gutachten des neutralen Gutachters noch gar nicht geshen haben..soviel zur Schadensminderung...

    Vor 14 Tagen wollte unser Händlwer für die Eibach-35mm-Tieferlegung noch 510Euros haben,
    macht er nun für 400Euro(Haben wir gleich mitbestellt) + die Erstinspektion(Öl+Filterwechsel) noch gratis dazu.

    Naja denke er verdient ja nun ziemlich gut an unserem "Unglück"...

    Grüße Michi



  • @coolibaly:

    meiner Süßen ist auch in der ersten Woche nach dem Kauf jemand hinten auf unseren granitschwarzen M6 Kombi gefahren, damals ist "nur die Stoßstange kaputt gegangen, die aber beim Unfall an der linken Seitenwand Kratzer hinterlassen hat. Deswegen wurde die linke hintere Seitenwand (bis zur Tür) neu lackiert - einen Unterschied im Lack sehen konnte man nicht. Allerdings kann die Lackqualität schlechter sein - bei mir geht jetzt über der linken Rückleuchte neben der Heckklappe der Lack ab. Dies fällt aber unter die (Lack-)garantie, mein Händler kümmert sich derzeit `drum.
    Nur der Vollständigkeit halber: Es waren damals ca 1000 € Schaden, der Wagen hatte über 1000 km auf der Uhr, und ich habe trotzdem 250 € Wertverlust ausbezahlt bekommen - und das alles mit dem Anwalt des Autohauses ohne "Eigeninitiative".
    Ich denke, Du wirst also auch etwas für die Wertminderung bekommen - und (wie oben in einem anderen Beitrag schon gesagt) auf längere Sicht fällt die Wertminderung wegen Unfall ohnehin kaum ins Gewicht. Unser M6 ist jetzt 18 Monate alt, hat 60.000 km auf der Uhr und soll laut Händler nur noch 14.000 € wert sein...

    Also, kopf hoch und bleib´ gesund !

    osmium

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