Garantie

  • Hallo,

    Am Montag läuft meine Werksgarantie aus. Ich hab jetzt noch ein paar Mängel festgestellt (merkt man ja erst im Laufe der Zeit), die ich heute monieren werde. Diese wären:

    - Fensterheber macht Geräusche (kurzes, lautes klacken beim hochfahren)
    - Sicherheitsgurt auf Beifahrerseite klackert... (sehr nervig)
    - auf linker Seite ist im hinteren Radkasten ein Loch (auf der anderen Seite ist da eine Schraube...)
    - der "Rechtsdrall"

    Weiß jemand wie meine Chancen stehen, diese Sache auf Garantie reparieren zu lassen?

    Bin über jeden Tip dankbar

  • hallo,

    also mit dem rechtsdrall mußt du aufpassen. es kann sein, dass die sagen, da muß die spur eingestellt werden und das auf garantie machen.
    wenn es danach nicht besser ist und du wieder nach der garantiezeit hinfährst, dann können die schon murren. also sicher dich vorher, am besten schriftlich ab, dass es auch nach der garantiezeit behoben wird, wenn es nicht besser ist.

    mein meister sagte auch, als es bei mir zum ende der garantie ging, dass er auch einen werkstatttermin in der garantiezeit machen muß, da es sonst schwierig ist mit mazda garantiearbeiten ausserhalb der garantiezeit abzuwickeln.

    ...sooft garantie in ein paar zeilen...

    gruß,
    dontimitatethis

  • Mal glashart ausgedrückt:
    Wenn deine Garantie am Montag ausläuft, stehen deine Chancen auf eine reguläre Garantieabwicklung ziemlich schlecht ! Es sei denn, dein Auto wird noch heute repariert.
    Lt. Garantiebedingungen verlängert die Anzeige eines Mangels nicht die Garantiezeit !
    Die Reparatur muß innerhalb der 3 Jahre erfolgen...Rechtlich gesehen.

    Wie dein Fall nun letztlich geregelt wird, hängt von "Euer Gnaden Mazda" ab oder von deiner Werkstatt !

  • Klingt nicht so gut! Andererseits, was kann ich dafür, wenn sie heute oder morgen keine Zeit haben, weil sie zuviele Autos reparieren und evtl. zuwenig Personal haben. Ich sehe es auch so, wenn die Garantie am 14.Mai abläuft (Zulassung war ja am 15.05.2003) und der Mangel in dieser Zeit auftritt, sollte er repariert werden. Ich hoffe, mein Händler sieht es auch so. Andernfalls werde ich es mir schriftlich geben lassen, dass ich die Mängel moniert habe um etwas für einen Rechtsstreit in der Hand zu haben.
    Aber in erster Linie erwarte ich, dass alles klar geht.

  • Ich denke auch ! Die Werkstatt wird das schon regeln und einen gewissen Spielraum haben die sicher auch. Letztlich braucht ja jede Marke zufriedene Kunden und somit wird sich ganz sicher eine Lösung finden !
    Würden die sich wegen ein paar Tagen bockbeinig stellen, wäre es das letzte Auto, was ich von dieser Marke gekauft hätte. Autos gibts wie Sand am Meer und wer sagt, daß es andere nicht mindestens genauso gut oder besser können ?

    Also Kopf hoch und gezeigt, wer hier der "König" ist !

  • Hallo,was mir nicht in mein Koppe reingeht ist das du bis zum letzten Tag damit wartest.Das Auto zieht doch bestimmt schon länger als Heute oder Gestern nach rechts, und die anderen mängel sind doch bestimmt auch schon vorher aufgetreten. Wenn du jetzt Ärger bekommst bist du irgenwie selber Schuld.Entschuldige wenn ich das so sage. MfG EX*

  • Hallo, ich war gestern in der Werkstatt. Ich spracch den Meister, der meuin Auto annahm, gleich wegen der Mängel an. Er war auch etwas ungehalten, weil die Garantie am So abläuft. Seine ersten Worte waren: "Wir schaffen das nicht heute"... Also wurde erstmal die Servorückleitung repariert. Nebenbei wurde das "klacken" der Fenster behoben. Allerdings nur an einem - und ausgerechnet an dem Fenster, welches ich nicht monierte . Also nervt es immernoch. Die Reperatur dauerte ca. 2h. Laut Rechnung kostete sie incl. aller Leiustungen 70Euro. Ich weiß nicht wieso dies bei anderen Händlern 200 kosten soll?!

    Naja, am Montag soll ich einen termin machen, wo dann der Rechtsdrall beseitigt wird.

    @Ex-Fahrer

    Ich hab das Auto noch nicht so lange. Ich habe mit ihm gerade 2000km gefahren und kann jetzt abschätzen, was noch gemacht werden muß. Gut das ich das Thema "Rechtsdrall" erst gestern angesprochen habe, liegt einfach daran, dass ich eh einen Termin hatte. Wäre ich wegen meiner Servo-Rückleitung eher drangekommen, hätte ich auch eher was gesagt. Aber im Prinzip ist es mir wurscht. Garantie ist Garantie. Und die wird mir bis Sonntag gegeben. Anschließend hab ich dann noch 10 Monate Gebrauchtwagengarantie. Aber die würde, meines Wissens, diese Leistungen nicht mit einschließen.

  • Zitat:


    stefan-do schrieb am 13.05.2006 08:10

    Zitat:


    Joboner schrieb am 12.05.2006 10:46
    Die Reparatur muß innerhalb der 3 Jahre erfolgen...Rechtlich gesehen.

    !





    ne, der auftrag muß innerhalb der garantiezeit erfolgen. wenn die werkstatt innerhalb der garantie keine zeit, hat oder mangels teile eine rep. erst nach der garantiezeit erfolgt, dann besteht immer noch garantie!! nur das auftragsdatum zählt!




    Falsch ! Die bloße Anzeige eines Mangels verlängert nicht die Garantiezeit. Lies mal genau !
    Also nix mit, mal zur Werkstatt fahr'n Fehler melden und Termin machen. Liegt der Termin dann außerhalb der Garantie, mußt du selber zahlen ! Ist so.

  • Hab grad mit meinem Autohaus telefoniert (bin ja arbeiten...) Reperaturen erfolgen auf Garantie, weil der Anspruch in der Garantiezeit geltend gemacht wurde. Also stimmt es was stefan schreibt.

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