Kasko:Wird Differenz Werkstatt-Gutachten ausgez.?

  • Hallo

    leider hatte unser 6er einen Bodycheck mit der Leitplanke und muss in die Werkstatt. Zum Glück ist uns nichts passiert und das Auto ist Vollkasko-versichert. Der Gutachter schätzt den Schaden auf 7.200EUR. Die Werkstatt, dort ist er bereits, sagte, es würde so zwischen 3000-4000EUR kosten. Bekomme ich die Differenz ausbezahlt (so kenne ich es bei fremdverschuldeten Unfällen) oder zahlt die Versicherung nur den exakten Werkstattpreis? Die Werkstatt meinte, ich hätte das Recht, mir den Gutachtenbetrag auszahlen zu lassen, dann würde ich die Werkstatt selbst zahlen


    Gruss
    Raggi

  • Hallo Raggi,

    ich kenne das so. Mein Versicherungsvertreter hat mir mal gesagt: Du hast drei Möglichkeiten mit dem Auto.

    1. Alles über die Werkstatt machen zu lassen, dann sieht du nichts vom Geld und bekommst nur eine Kopie vom Gutachten.

    2. Geld laut Gutachten kassieren und dann beim Händler des Vertrauens reparieren lassen.

    3. Geld laut Gutachten kassieren und Auto so lassen wie es ist.

    Schätze aber mal das Punkt 3 nicht für dich in Frage kommt. Ich würde es so machen wie es dir die Werkstatt vorgeschlagen hat. Vom Restgeld könntest du deinem M6 was schönes gönnen .

    In diesem Sinne
    Kroete

  • moin,

    Du kannst darauf bestehen, das der Gutachtenwert ausgezahlt wird durch die Versicherung. Aber die Versicherung wird nur den Netto-Reparaturwert erstatten, also ohne MwSt. da in diesem Fall keine Leistung/Rechnung vorliegt. So wurde es zumindest in unserem Fall (bei einem Schaden an unserem Vorgängerauto) gemacht.

    Also Gutachtensummen ./. 1,16 = Auszahlungsbetrag.

    auf bald
    Madmax

    Meine aktuellen Fahrzeuge:

    Mazda3 BN (Facelift) 06/2017, 2.0 Benziner 120 PS+ (D-Luft optimiert), Sportsline, Mitternachtsblau Metallic

    Mazda3 BN (Facelift) 04/2017, 2.0 Benziner 120 PS+ (D-Luft optimiert), Sportsline, Obsidiangrau Metallic

  • Habe das selbe Spiel auch gehabt, laut Gutachten abgerechnet und den Nettobetrag kassiert.

    Nur solltest du aufpassen, daß die Reparaturkosten auch so bleiben, denn es kann sein, daß wenn das Auto auseinandergepflückt wird, sich neue Mängel ergeben, hab ich auch schon gehabt aber Gottseidank nicht auf Gutachten abgerechnet

    Bei einem "größeren Schaden" so wie es bei dir ist (nehm ich mal an) würde ich es komplett über die Versicherung abwickeln
    Just my 2 cent

  • Zitat:


    Madmax schrieb am 22.09.2006 06:49
    moin,

    Du kannst darauf bestehen, das der Gutachtenwert ausgezahlt wird durch die Versicherung. Aber die Versicherung wird nur den Netto-Reparaturwert erstatten, also ohne MwSt.




    ist kein Problem, der M6 ist ein Firmenwagen. Ich bekomme also die MwSt, die ich in der Werkstatt zahle. vom FInanzamt zurück.

  • Wenn Du nachweisen kannst, z.B. durch Abnahme bei TÜV oder DEKRA für ca 25,- Euro, daß das Fahrzeug sachgemäß repariert wurde, bekommst Du später dann auch die abgezogenen 16% erstattet.
    Da Du selbständig bist, zahlt die Versicherung aber sowieso nur netto. Also würden die Dir ohne Reparaturnachweis noch weniger zahlen. Wahrscheinlich Nettorep. kosten minus 16%. Der Nachweis der Reparatur ist supereasy und bringt den vollen Schadenswert als Entschädigung.

  • Zitat:


    stefan-do schrieb am 23.09.2006 11:06
    sicher das das so ist? hatte mal eine beule im kotflügel und habe anhand eines fotos die erfolgte reparatur belegt. bekam trotz anwalt die 16 % nicht erstattet... vor einigen jahren ging das aber so noch




    die MwSt. gibts nur beim Vorlegen einer Rechnung in der auch die MwSt. ausgewiesen ist.

  • Da kann sogar die Versicherung per eigenem Gutachter die fachgerechte Reparatur bestätigen:
    Keine Rechnung: Netto-Auszahlung des Gutachtens. Alles andere wäre vielleicht die eine (Deine) Versicherung, @Der Checker, die dies so handhabt.
    Wäre aber sehr ungewöhnlich.

    Gruß, Ulf

  • Danke, Euch allen, für die Antworten

    ich glaube ich habe Pech gehabt. Ich bin an eine Partner-Werkstatt der Versicherung gelangt. Vorteil für mich: kostenloses Ersatzauto.
    Nachteil: die wollen den Reparaturbetrag (5000 EUR) direkt an die Versicherung weitergeben. Das Gutachten beträgt über 7000 EUR. Kann ich mir den Betrag nicht auszahlen lassen, weil sie Partner sind`? Hätte ich das gewusst, hätte ich mir selbst einen Leihwagen auf eine Faust besorgt

  • Und wer sagt, daß die Partnerwerkstatt keine Fachwerkstatt ist?
    Blechteile richtig auszubeulen ist oftmals teurer als Neuteile.

    Der Preisunterschied kann auch von einem großzügigen Gutachter kommen, der das Gutachten zu hoch angesetzt hat (auch das gibt´s), und auch daher, daß diese "Partnerwerkstätten" den Versicherungen bessere Konditionen einräumen, damit die Versicherer ihnen mehr Aufträge vermitteln.
    Nicht alle sind Gauner und Betrüger.

    Gruß, Ulf

  • Hallo, ich lese in der Regel ja mehr mit, aber manchmal ... Ich verstehe das richtig: Schaden entstanden, Versicherung wird Schaden ersetzen. Entweder Geld laut Gutachten oder Übernahme Reparaturkosten. Nehme ich das Geld, hab ich das Kostenrisiko, aber auch evtl. Gewinn, wenns billiger wird. Lass ich reparieren, hat Risiko Versicherung, aber natürlich nix mit Gewinn für mich. Hier will aber jemand kein Risiko (Raparaturkostenübernahme durch Versicherung), aber dann trotzdem Gewinn einstreichen, weil irgendein Gutachten von höheren Kosten ausging??? Gehts noch??? Nicht persönlich gemeint, aber irgendwer hat hier ein schiefes Weltbild. Sind ja auch meine Versicherungsbeiträge, die da verpulvert werden sollen.

  • Zitat:


    Sylzer schrieb am 28.09.2006 10:00
    Hallo, ich lese in der Regel ja mehr mit, aber manchmal ... Ich verstehe das richtig: Schaden entstanden, Versicherung wird Schaden ersetzen. Entweder Geld laut Gutachten oder Übernahme Reparaturkosten. Nehme ich das Geld, hab ich das Kostenrisiko, aber auch evtl. Gewinn, wenns billiger wird. Lass ich reparieren, hat Risiko Versicherung, aber natürlich nix mit Gewinn für mich. Hier will aber jemand kein Risiko (Raparaturkostenübernahme durch Versicherung), aber dann trotzdem Gewinn einstreichen, weil irgendein Gutachten von höheren Kosten ausging??? Gehts noch??? Nicht persönlich gemeint, aber irgendwer hat hier ein schiefes Weltbild. Sind ja auch meine Versicherungsbeiträge, die da verpulvert werden sollen.





    BINGO - Absolut richtige Ansicht !!!

  • Die Auszahlung des vollen Schadenwertes erfolgt nach Vorlage eines Reparaturgutachten eines Sachverständigen. Ist nunmal so.

    Der Hintergrund ist, daß der Fahrer, der die Kohle einstreicht und mit der beule weiterfährt, in der Werkstatt keine MwSt. bezahlt hat. Also erstattet die Versicherung nur den "Netto"-Schaden.

    Ist es aber fachgerecht repariert, vielleicht auch in Heimarbeit, muß die Versicherung den "Brutto"-Schaden erstatten, da ja selbst der Heimarbeiter den Kotflügel mit MwSt. gekauft hat. Punktum. Ist so. Wer was anderes behauptet, sollte mal die entsprechenden Paragrafen im Schuldrecht lesen.

    Daß die Versicherungen vielleicht erstmal abblocken, ist dann wieder eine ganz andere Geschichte.

    Es war auch nicht meine Versicherung, sondern eine Fremdversicherung, da es ein HP-Schaden war. Gleiches gilt aber auch für VK-Schäden.

    Wenn Du dein Auto aber nun deiner Versicherung in die Hand gibst, und denen die Werkstattwahl überläßt, werden die natürlich nur die Rechnung der "Partnerwerkstatt" zahlen. Ist ja logisch: Schaden repariert-Kostenausgleich an die Werkstatt. Finito la musica.

    Nennt sich dann Schadenservice-Plus. Die Verbraucherverbänden warnen davor, die Reparaturen sind im Interesse der Versicherung kostengünstig durchgeführt und der Kunde bekommt sogar einen Leihwagen und oft noch Hol-und-Bringservice.
    Spitze!

    Aber Hauptsache ist ja oft leider, daß alles -in diesem Fall die Versicherungsprämie- schön billig war. Dann muß man sich hinterher auch nicht wundern. Und schon gar nicht darüber, daß man nicht noch mehr Geld extra rausschlagen kann. Wunder über Wunder.

    Ihr seid doch alle gut informiert hier. Lest in etlichen Foren etc. Warum weiß davon keiner??? Schadenservice Plus o.ä. ist eine höfliche Form von Besch...

    @gsx750 & sylzer: Recht habt ihr, ganz meiner Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Der Checker ()

  • Zitat:


    Der Checker schrieb am 29.09.2006 10:19
    Die Auszahlung des vollen Schadenwertes erfolgt nach Vorlage eines Reparaturgutachten eines Sachverständigen. Ist nunmal so.

    Der Hintergrund ist, daß der Fahrer, der die Kohle einstreicht und mit der beule weiterfährt, in der Werkstatt keine MwSt. bezahlt hat. Also erstattet die Versicherung nur den "Netto"-Schaden.

    Ist es aber fachgerecht repariert, vielleicht auch in Heimarbeit, muß die Versicherung den "Brutto"-Schaden erstatten, da ja selbst der Heimarbeiter den Kotflügel mit MwSt. gekauft hat. Punktum. Ist so. Wer was anderes behauptet, sollte mal die entsprechenden Paragrafen im Schuldrecht lesen.

    Daß die Versicherungen vielleicht erstmal abblocken, ist dann wieder eine ganz andere Geschichte.

    Es war auch nicht meine Versicherung, sondern eine Fremdversicherung, da es ein HP-Schaden war. Gleiches gilt aber auch für VK-Schäden.

    Wenn Du dein Auto aber nun deiner Versicherung in die Hand gibst, und denen die Werkstattwahl überläßt, werden die natürlich nur die Rechnung der "Partnerwerkstatt" zahlen. Ist ja logisch: Schaden repariert-Kostenausgleich an die Werkstatt. Finito la musica.

    Nennt sich dann Schadenservice-Plus. Die Verbraucherverbänden warnen davor, die Reparaturen sind im Interesse der Versicherung kostengünstig durchgeführt und der Kunde bekommt sogar einen Leihwagen und oft noch Hol-und-Bringservice.
    Spitze!

    Aber Hauptsache ist ja oft leider, daß alles -in diesem Fall die Versicherungsprämie- schön billig war. Dann muß man sich hinterher auch nicht wundern. Und schon gar nicht darüber, daß man nicht noch mehr Geld extra rausschlagen kann. Wunder über Wunder.

    Ihr seid doch alle gut informiert hier. Lest in etlichen Foren etc. Warum weiß davon keiner??? Schadenservice Plus o.ä. ist eine höfliche Form von Besch...

    @gsx750 & sylzer: Recht habt ihr, ganz meiner Meinung.




    Sorry, aber mit billiger Versicherungsprämie hat das überhaupt nix zu tun. Man hat bei einem Schaden freie Gutachterwahl (ausgenommen Kaskoschaden), freie Werkstattwahl, da gibts überhaupt keine Unterschiede.

    Zur Ersattung: Es gibt das, was an MwSt. tatsächlich bezahlt wurde und per Rechnung nachgewiesen wurde, mehr nicht. Rechnet man laut Gutachten ab, gibts erst mal den Nettobetrag. Wird dann selbst Hand angelegt, gibts für die beschafften Ersatzteile für die es eine Rechnung gibt auch die bezahlte MwSt. nachträglich zurück.

  • Nachdem ein Kollege von mir mit diesem "Versicherungs-rundum-komplett-Service" auch seine Erfahrungen gemacht hat, wie zum Beispiel eine schlechte Lackierung, ein dreckiges Auto, schief eingebaute Teile, Klappern etc. (übrigens alles bei einem Passat den eigentlich jede Werkstatt kennen sollte) würde ich das Angebot dankend ablehnen.

    Ich hatte auch erst einen Haftpflichtschaden bei mir: ab zum Freundlichen, eine ordentliche Reparatur bekommen, den Leihwagen von der Versicherung bekommen und halt keine zusätzliche Kohle gemacht. Was solls, dafür weiss ich, dass es ordentlich gemacht ist.

    Ausserdem sollte man bei Schäden an Blechteilen doch darauf achten, dass man Mazda keine Möglichkeit gibt, sich bei eventuell nötigen Reparaturen im Rahmen de Rostschutzgarantie ( ) aus der Affäre zu ziehen.

    Andreas

  • Zitat:


    Sylzer schrieb am 28.09.2006 10:00
    Ich verstehe das richtig: Schaden entstanden, Versicherung wird Schaden ersetzen. Entweder Geld laut Gutachten oder Übernahme Reparaturkosten. Nehme ich das Geld, hab ich das Kostenrisiko, aber auch evtl. Gewinn, wenns billiger wird.




    Mmmh, die beiden Möglichkeiten sind nicht die einzigen:
    meine Vers. hat einen Gutachter zum Auto geschickt, ich gab der Vers. meine Kontodaten an.

    Ich verstehe das "oder" nicht, Sylzer. Ich übernehme die Reparaturkosten mit dem Geld nach dem Gutachten. Ich zahle die Werkstatt selbst

    Es besteht eine Diff. zwischen den Werkstattkosten und dem Gutachterbetrag. Dafür war ich bei einer kleinen Werkstatt um die Ecke, die ich mir gesucht habe (ist wie gesagt Partner der Vers.) und habe vielleicht weniger Neuteile (und vielleicht mehr Ausbeulungen) als bei Mazda-Partner-Vertragswerkstatt. Ich finde mein Vorgehen nicht so unmoralisch wie z.Tl. hier dargestellt.



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