Rote Nummer zum überführen

  • Hallo, ich kann nächste Woche meinen M6 abholen. (*freu*) jetzt dauert es aber bis mir meine Versicherung eine Doppelkarte zuschickt.
    ich kann doch auch bei der Zulassungstelle eine Rote Nummer beantragen um das Fahrzeug zu überführen, weiss jemand ob ich damit Vollkaskoschutz habe und was so eine Nummer kostet? was brauch ich alles um die Rote Nummer zu bekommen?

    Gruß tonifloh

  • hallo du brauchst trotzdem einen versicherungsschutz die zulassungsstelle übernimmt ihn nicht. [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/atenza/images/smilies/rolleyes.gif

    die doppelkarte ist doch in 2 tagen bei dir oder was ist das für eine versicherungsgesellschaft. [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/atenza/images/smilies/frown.gif][Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/atenza/images/smilies/frown.gif

    schönes wochenende, das warten hat bald ein ende.

  • Du bekommst als Privatmann eigentlich keine roten Nummern mehr.
    Die sind Autohändlern und Oldtimerfahrern für Probefahrten etc. vorbehalten.

    Was Du bekommen kannst ist ein Kurzzeitkennzeichen. Kostet glaube ich so 10-25 Euro und beinhaltet eine Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Ausser Personalausweis brauchst glaube ich nicht viel... einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen...

    Siehe auch:
    Kurzzeitkennzeichen


  • Danke für eure Antworten, ca.25? für die Kennzeichen ist eigentlich Ok. aber ich denke das ich das ich es dann doch lieber gleich richtig anmelde.

    kann es kaum erwarten....

  • Quote:
    tonifloh schrieb am 22.03.2003 13:42

    Danke für eure Antworten, ca.25? für die Kennzeichen ist eigentlich Ok. aber ich denke das ich das ich es dann doch lieber gleich richtig anmelde.

    kann es kaum erwarten....



    Ich würde ihn auch gleich anmelden und fertig.
    Sonst musst ja 2mal zur Zulassungsstelle, insgesamt 4 Kennzeichen bezahlen (die Kurzzeitnummern musst ja auch zahlen) usw.

    Lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Würde das Geld dann lieber für Wunschkennzeichen verwenden.

    Bei manchen Landratsämtern lassen sich solche Wunschkennzeichen auch vorab schon im Internet aussuchen udn reservieren, so dass Du in Ruhe überlegen kannst und gleich weisst ob das entsprechende Kennzeichen noch frei ist.

  • das wusste ich gar nicht das ich da online schauen kann ob mein Wunschkennzeichen zu haben ist. Find ich gut.

    Jetzt hab ich doch nochmal ne kurze Frage zur Schadenfreiheitsklasse, wenn ich jetzt bei Teilkasko mit SF 5 eingestuft bin, ist das dann bei Vollkasko auch SF 5?

  • Quote:
    tonifloh schrieb am 22.03.2003 14:18Jetzt hab ich doch nochmal ne kurze Frage zur Schadenfreiheitsklasse, wenn ich jetzt bei Teilkasko mit SF 5 eingestuft bin, ist das dann bei Vollkasko auch SF 5?


    Wenn Du noch nie VK hattest, entspricht in der Regel die SF in der VK der SF in der HP.

  • Zumindest bei einigen Versicherungen (vielleicht auch bei allen) gibt es gar keine doppelkarten mehr, sondern nur noch eine versicherungsbestätigung. bei mir (allianz) war das so.

  • Hallo,

    ich wollt mein KFZ- Kennzeichen von meinem Auto zum Nachfolger mitnehmen, das Problem ist auch das ich beide etwa 500 km überführen müßte, wie mach ich das am besten? Kennt sich jemand damit aus?

    MFG Magic78

  • bei ner vernünftigen Versicherung Kosten die die Kurzkennzeichen nur das Material der Kurzkennzeichen.

    Die Versicherung rechnet dir die Kosten für die 5 Tage Versicherungsschutz in der Regel auf die Autoversicherung mit an

  • @Magic78

    Wenn ich mich recht entsinne, dann wird das nichts.

    Wird das "alte" Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kennzeichen wieder zugelassen, ist das Kennzeichen 6 Monate gesperrt und kann erst dann an einem anderen Fahrzeug benutzt werden.

    Grund sind ausstehende Bußgelder bzw. Verstöße gegen die STVO welche nach 6 Monaten nichtig werden, wenn keine "Anklage" erhoben wird. Während dieser Zeit darf das Kennzeichen an keinem anderen Auto verwendet werden. Es dient ja quasi der Personalausweis für das Auto.

    Edit: nach kurzem Überlegen bin ich mir jetzt nicht sicher, ob es 6 oder "nur" 3 Monate sind...

    MfG
    GrafZahl666

  • Also ich hab einen blauen M6 Sportkombi 2.0 Diesel, 121 Ps und wohne ganz im Süden Deutschlands. Leider fahre ich nicht genügend km im Jahr das sich der Diesel rentiert, schon gar nicht ohne Rußpartikelfilter. Nun hät ich 2 Autos gefunden, die mir gefallen würden, einer steht allerdings bei München, der andere in Wismar. Da ich genau mein Wunschkennzeichen hab wollt ich das gern mitnehmen, laut Landratsamt auch kein Problem, nur mit welchem Kennzeichen könnt ich die Autos überführen?

  • Hi Magic, gehe doch wie folgt vor:

    1) abmelden des Diesel
    2) beantragen eines Kurzzeitkennzeichens für den Diesel, um ihn von A nach B zu bringen
    3) gleichzeitig ein weiteres Kurzzeitkennzeichen für den neuen Benziner holen, um ihn von B nach A zu überführen
    4) anmelden des Benziners auf das alte Kennzeichen

    In unserem Landkreis kann man sein altes Kennzeichen auch behalten, wenn mindestens 1-2 Tage (weiß ich nicht mehr so genau) zwischen der Abmeldung des Altfahrzeuges und der Anmeldung des Neuen liegt.

    Du brauchst dann 3 sogenannte Doppelkarten der Versicherung (2xKurzzeit, 1x Normal) -> Achtung: Für Kurzzeitkennzeichen gibt es besondere Doppelkarten.

    Gruß

    Stefan aka gsx750

  • Na vielen Dank erstmal, ab dem 01.03.07 soll sich mit dem Kennzeichen mitnehmen einiges erleichtern, aber was machich mit dem abgemeldeten wenn mir der den ich anschauen will doch nicht gefällt.....?

  • Also ich bin mir ziemlich sicher, daß Du die Kennzeichen mittlerweile direkt übernehmen kannst, zumal Du ja der neue und alte Eigentümer bist. Früher war das noch so, daß Dein altes Kennzeichen eine Zeit lang gesperrt war. Genaues kannst Du sicher mit einem Anruf beim Straßenverkehrsamt erfahren!

  • Also die Sperre mit 5 Monaten gibts immer noch. Zumindest in Bayern. Aber du kannst ja mit deinem zugelassen Diesel dahin fahren und die anderen anschauen. Wenn deinen weggibst kannst den ja überall abmelden und an der selben Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen für den anderen.

    Grüßle Jürgen

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